Nach vielen Problemen mit dem Pflegekind stellte sich heraus, dass seine Pflegeeltern sehr wenig von ihm wussten. Das zuständige Jugendamt wusste auch wenig, die Übergabeakte des damals vermittelnden Jugendamtes für das nun zuständige Amt war sehr dünn. Magere Sätze beschrieben einen Sorgerechtsentzug wegen ständiger Streitigkeiten und Gewalt der Eltern, eine Unterbringung in einem Heim und nach einem Jahr in der Pflegefamilie. Es hatte in all den Jahren keinerlei auch nur irgendwie gearteten Kontakt von Peter zur Herkunftsfamilie gegeben.
Vor einigen Jahren hat die Adoptivfamilie die leibliche Mutter und die leibliche Schwester der Adoptivtochter kennen gelernt. Der Weg dorthin wird in diesem Interview, dass die Adoptivmutter mir gegeben hat, beschrieben.
Wir haben Petra kennen gelernt weil sie mit unserer Tochter zusammen in der Realschule war. Die beiden Mädchen waren 10 Jahre alt, sie haben sich angefreundet und sich gegenseitig besucht. Bei einem dieser Besuche erzählte uns Petra, dass sie schon im Kinderheim und auch in einer Pflegefamilie war und dass sie nun seit einem halben Jahr wieder bei der Mutter lebt. Wir haben uns dabei nichts gedacht.
Janina hat in ihrer Herkunftsfamilie Gewalt in hohem Außmaß erlebt. Als ihr leiblicher Vater aus der Haft entlassen wird, stellt sich für die Pflegefamilie die Frage, wie sie Janina schützen kann.
Interview mit einer Adoptivmutter. In den letzten zwei Jahren hat die Adoptivfamilie die leibliche Mutter und die leibliche Schwester der Adoptivtochter kennen gelernt. Der Weg dorthin wird im Interview beschrieben.
Obwohl sich die Zahl der Unterbringung in Pflegefamilien in den letzten Jahren stark erhöht hat, werden weiterhin dringend Pflegeeltern gesucht. Es zeigt sich in der Praxis, das Pflegeeltern selbst und ihre Zusammenschlüsse wichtige Werber sind. Die Möglichkeit, dass Kinder in Familien aufwachsen können, ist ihnen ein Herzensanliegen - aber die Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe müssen schon verantwortbar sein!
Im Bereich des Pflegekinderwesens gibt es eine rechtliche Besonderheit, die Pflegeeltern zu Pflegern ihres Pflegekindes macht, ohne dass den Eltern des Kindes das Sorgerecht entzogen worden ist. Für ein Pflegekind, welches bereits längere Zeit in der Pflegefamilie lebt, können die leiblichen sorgeberechtigten Eltern Angelegenheiten ihres Sorgerechtes freiwillig auf die Pflegeeltern übertragen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im BGB § 1630 .
Auf dem Weg in die Volljährigkeit eines Pflegekindes müssen die Pflegeeltern, Berater und auch der junge Mensch selbst darüber nachdenken, ob und wie weit nach der Volljährigkeit eine eigenständige Lebensführung möglich ist - oder ob noch Hilfen oder eine gesetzliche Betreuung nötig sind. Das Ergebnis dieser Überlegungen muss noch zeitig vor der Volljährigkeit erreicht werden, damit entsprechende rechtliche Vorbereitungen eingeleitet werden können.
a) Auch ehrenamtlich tätige Vormünder oder Pfleger haften gegenüber ihren Mündeln, wenn diese durch ihre Amtsführung Schaden erleiden. b) Obwohl die ehrenamtliche Vormundschaft/Pflegschaft grundsätzlich unentgeltlich geführt wird, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen.
Wir haben in letzter Zeit immer wieder Fragen zur Richtigkeit oder Unrichtigkeit von Bescheiden von Jugendämtern bekommen, die die Leistungen des Ausbildungsgeldes und der Berufsausbildungsbeihilfe für das Pflegegeld heranziehen. Ist das nach der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 noch aktuell? Wie können jungen Menschen auf fehlerhafte Bescheide reagieren?
Das Vormundschaftsrecht weist auf die Vorrangigkeit eines geeigneten ehrenamtlichen Vormundes hin. Welche Überlegungen sind notwendig, um dem Pflegekind den passenden Vormund zur Seite zu stellen?
Das Jugendamt als die fachkompetente Behörde für den Schutz der Minderjährigen und die Unterstützung von Familien ist in einem wesentlichen Umfang im Bereich der Vormundschaft involviert.
Der Vormund hat die Personen- und die Vermögenssorge im besten Interesse seines Mündels auszuüben. Dabei müssen im besonderen Maße die Rechte des Mündels und die sich verändernde Position seiner Beteiligung je nach Entwicklungsstand berücksichtigt werden.
Im neuen Vormundschaftsrecht wurde der § 1781 BGB - vorläufige Vormundschaft - hinzugefügt. Diese vorläufige Vormundschaft soll dem Jugendamt die Möglichkeit geben, einerseits die Angelegenheiten des Mündels nach einer Inobhutnahme regeln zu können, andererseits eine davon unabhängige Frist zu haben, um einen geeigneten ehrenamtlichen oder notfalls auch beruflichen Vormund finden zu können.
Im aktuellen Vormundschaftsrecht wurde in einigen Paragrafen auf die für das Mündel so notwendige Zusammenarbeit von Vormündern und Pflegeeltern hingewiesen und entsprechende Bestimmungen erlassen.
In dem seit 1. Januar 2023 gültigen Vormundschaftsrecht gibt es die Möglichkeiten, zusätzlich zur Person des Vormundes ergänzende Pfleger zu bestellen.