Die Rolle des Verfahrensbeistandes begründet sich aus der Subjektstellung des Kindes in allen Verfahren, die seine Person betreffen (Kindschaftsverfahren). Es soll durch seine Bestellung durch das Gericht deutlich werden, dass das Kind in Gerichtsverfahren nicht im Rahmen eines möglichen Interessenkonfliktes von seinen Eltern vertreten wird, sondern eine allein auf sein Interesse und sein Wohl hin ausgerichtete Vertretung seiner Person hat.
Auf dem Weg in die Volljährigkeit eines Pflegekindes müssen die Pflegeeltern, Berater und auch der junge Mensch selbst darüber nachdenken, ob und wie weit nach der Volljährigkeit eine eigenständige Lebensführung möglich ist - oder ob noch Hilfen oder eine gesetzliche Betreuung nötig sind. Das Ergebnis dieser Überlegungen muss noch zeitig vor der Volljährigkeit erreicht werden, damit entsprechende rechtliche Vorbereitungen eingeleitet werden können.
Vertrauen in das Kind, dass es alles tun wird, was es schaffen kann, aber auch Vertrauen in sich selbst als Pflegeeltern, dass auch Sie das tun werden, was Sie ermöglichen und schaffen können. Hilfreich natürlich auch Vertrauen in die Sie und ihr Kind begleitenden Fachkräfte und Helfer.
Kinder müssen ihre Familien verlassen, weil die Eltern ihre elementarsten Grundbedürfnisse nicht erkennen und akzeptieren (Vernachlässigung). oder weil die Kinder der Macht der Eltern ausgeliefert sind (sexueller Missbrauch, Gewalterfahrungen).
Forschungsergebnisse im Bereich der Hirnreifung und der Traumatologie haben ergeben, dass besonders die emotionalen Erfahrungen des Kindes in den ersten beiden Lebensjahren „Lebensmuster“ und „Lebenssicht“ des Kindes in herausragender Weise prägen.
Besuchskontakte zwischen Pflegekindern und ihren Eltern sind oft für die Kinder verwirrend und überfordernd. Die gilt besonders für jüngere Kinder, die ihre Befindlichkeiten häufig schon während der Kontakte, oft aber erst im Nachhinein in der Pflegefamilie durch ungewöhnliches Verhalten zeigen.
Pflegeeltern sind Personen, die sich auf einen seltsamen Weg gemacht haben: Sie bieten sich als Familie für ein Kind an – werden dadurch eine Maßnahme der Hilfe zur Erziehung der Jugendhilfe – bekommen für ihre Tätigkeit ein Pflegegeld – bleiben aber Familie und weisungsungebunden durch das Jugendamt – haben nur begrenzte Rechte – haben viele Pflichten und sitzen nicht selten zwischen den Stühlen.
Im Bereich des Pflegekinderwesens gibt es eine rechtliche Besonderheit, die Pflegeeltern zu Pflegern ihres Pflegekindes macht, ohne dass den Eltern des Kindes das Sorgerecht entzogen worden ist. Für ein Pflegekind, welches bereits längere Zeit in der Pflegefamilie lebt, können die leiblichen sorgeberechtigten Eltern Angelegenheiten ihres Sorgerechtes freiwillig auf die Pflegeeltern übertragen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im BGB § 1630 .
Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen, stehen häufig vor Problemen, die sie alleine nicht bewältigen können. Die Lösung für diese Lebenssituation kann jedoch sehr unterschiedlich ausfallen: Ein Kind lebt in einem Heim, in einer Pflegefamilie oder in einer Adoptivfamilie. Die Adoption bedeutet, dass das Kind aus seiner Herkunftsfamilie herausgelöst wird und ein Kind der Adoptiveltern wird, mit allen juristischen Folgen. Natürlich bleibt die Tatsache des Angenommenseins bestehen und das Kind und seine Adoptiveltern müssen sich damit auseinandersetzen, je nach Alter des Kindes immer wieder. Eine Pflegefamilie kann ein Ersatz für die leibliche Familie sein, sie kann aber auch eine Familie auf Zeit sein.
Einführungsartikel von Henrike Hopp
Die Vermittlung von Geschwisterkindern wird sehr kontrovers diskutiert. Für einige ist die Vermittlung leiblicher Geschwister in eine Adoptiv- oder Pflegefamilie kaum möglich. Andere sehen ein Anrecht der Kinder auf gemeinsame Vermittlung.
Das Gutachten der Züricher Hochschule für angewandte Wissenschaften vom Januar 2018 belegt, dass die Entwicklung der Gewalt, gerade mit Blick auf die Jugendlichen, in Deutschland im letzten Jahrzehnt stark rückläufig ist.
Obwohl sich die Zahl der Unterbringung in Pflegefamilien in den letzten Jahren stark erhöht hat, werden weiterhin dringend Pflegeeltern gesucht. Es zeigt sich in der Praxis, das Pflegeeltern selbst und ihre Zusammenschlüsse wichtige Werber sind. Die Möglichkeit, dass Kinder in Familien aufwachsen können, ist ihnen ein Herzensanliegen - aber die Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe müssen schon verantwortbar sein!
Pflegeelternverbände und Initiativen können es nur verantworten, neue Pflegeeltern zu werben, wenn die Rahmenbedingungen für Pflegefamilien stimmen. Doch dies ist ihnen mit gutem Gewissen nur dann möglich, wenn auch die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern und ihre Kinder stimmen, damit diese ihre Aufgabe überhaupt erfüllen können.
Ein Auftrag den sich unsere Gesellschaft gegeben hat, ist die Unterstützung und Förderung der Familie, die Unterstützung und Förderung des Kindes und Jugendlichen und der Schutz des Kindes/Jugendlichen. In verschiedenen Gesetzen ist dieser Auftrag niedergelegt. Hier erfahren Sie, um welche Gesetze es sich handelt und wie diese angewendet werden müssen.
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Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Sozialgesetzbuch VIII