In dem Verfahren ging es um eine Beschwerde der Mutter gegen den Entzug ihres Sorgerechts durch das Amtsgericht. Das OLG nutzte diesen Beschluss jedoch auch dazu, seine Vorstellung über die Häufigkeit von Besuchskontakten des einjährigen Kindes zu seiner Mutter deutlich zu machen.
Das Landessozialgericht Bremen hat in seinem Beschluss die bisherige Rechtsmeinung unterstützt, dass der Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft kein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff iSv § OEG § 1 OEG ist und daher auch keinen opferentschädigungsrechtlichen Anspruch auslöst.
Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien brauchen Sicherheit, Klarheit, Verlässlichkeit, Deutlichkeit, Kompetenz, Geborgenheit und Halt. Je chaotischer die innere Welt des Kindes ist, umso mehr braucht es einen geordneten, klaren und stabilen Rahmen. Dieser Rahmen soll ihm möglichst umfassende Sicherheit vermitteln durch sicherheitsgebende Strukturen, durch sicherheitsgebende klare Grenzen und sicherheitsgebende Rituale.
Besuchskontakte zwischen Pflegekindern und ihren Eltern sind oft für die Kinder verwirrend und überfordernd. Die gilt besonders für jüngere Kinder, die ihre Befindlichkeiten häufig schon während der Kontakte, oft aber erst im Nachhinein in der Pflegefamilie durch ungewöhnliches Verhalten zeigen.
Trotz aller Bemühungen passiert es immer wieder, dass bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes geplante Vollzeitpflegen frühzeitiger beendet werden. Häufig ist es jedoch von großer Wichtigkeit zu erkennen, dass es hier um eine Beendigung wegen großer Alltagsprobleme geht und weiterhin Zuneigung besteht. Pflegeeltern müssen in solchen Situationen weiterhin wertvolle Menschen für ihr Pflegekind bleiben können und dürfen.Dies kann durch Besuchskontakte möglich sein, als auch durch eine Weiterführung einer Vormundschaft.
Die Geeignetheit von Pflegeeltern für ihre Aufgabe ist ein Notwendigkeit für die Aufnahme von Kindern in ihre Familien. Der Begriff der Geeignetheit wird im Gesetz nicht ausführlich beschrieben und musste sich erst in der Praxis entwickeln.
Das Gutachten der Züricher Hochschule für angewandte Wissenschaften vom Januar 2018 belegt, dass die Entwicklung der Gewalt, gerade mit Blick auf die Jugendlichen, in Deutschland im letzten Jahrzehnt stark rückläufig ist.
Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe und anderen flankierenden Gesetzen im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG
Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien. Wir alle nutzen digitale Medien regelmäßig. Digitale Medien bergen unendliche Möglichkeiten, sowohl förderliche als auch beängstigende und gefährdende. Auf eine besondere Gefährdung macht der "Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs" aufmerksam.
Zur Vorbereitung der Reform des SGB VIII - Zusammenfassung von Arbeitspapieren und Stellungnahmen mit dem Schwerpunkt Pflegekinder und angrenzende Bereiche.
Kinder erleben Gewalt in verschiedenen Dimensionen und Formen. Die Misshandlungen, die Kinder erdulden müssen, hinterlassen in ihnen Ängste, Traumatisierungen und Veränderungen ihrer Persönlichkeit. Kinder erleben Gewalt in ihrem nächsten Umfeld: der Familie, in Schule, Kirche, Vereinen und Institutionen. Manchmal erleben sie Gewalt auch an Orten, die ihrem Schutz dienen sollten. Hier finden Sie eine Beschreibung verschiedener Gewaltformen und Auswirkungen auf Kinder - mit Hinblick auf das Leben in einer Adoptiv- und Pflegefamilie.
Die Pflegekinderhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe des Pflegekinderdienstes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes eines Jugendamtes. Die Perspektive Pflegekinderdienst und die Perspektive ASD werden in diesem Referat in ihren Möglichkeiten und Schwierigkeiten beschrieben.
Möglichkeiten und Umfang der Aufgaben des Vormundes besonders für ein Kind mit Behinderungen. Hervorragende Praxis-Tipps und Anregungen (Vorlagen) für Schreiben an das Gericht, Anregungen für Vormundschaftliche Berichte, Umgang mit Behörden und Gesundheitseinrichtungen, Briefwechsel im Rahmen der Opferentschädigung, Detailinformationen zu Vermögensverwaltung und Besuchkontakten.
Hinweis auf die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) vom Mai 2015 zur Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII - Auszüge des Vorwortes und der Einleitung.
Informationen zum Abschlussbericht des Praxisforschungsprojektes des Instituts für Vollzeitpflege und Adoption e.V. (iva) und der Forschungsgruppe Pflegekinder der Uni Siegen vom Februar 2015
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Entwicklung der (Jugend)Gewalt in Deutschland