Die Frage einer Pflegemutter „Werden Pflegeeltern als systemrelevant eingestuft? Besteht also ein Anspruch auf Notbetreuung?“ erreichte uns vor Kurzem per Mail und veranlasste uns zu umfassender Recherche. Die Notbetreuung liegt in der Verantwortung der örtlichen Jugendhilfeträger und der Träger der Einrichtungen. Sie haben dafür Sorge zu tragen und Arbeitsmöglichkeiten und Voraussetzungen für die Erfüllung diese Aufgabe zu schaffen.
Wir alle sind verunsichert. Die Kinder auch. Alles ist nun anders. Keine Schule, keine Freunde, keine Verwandten. Die Normalität ist abrupt beendet. Kinder verlieren an Sicherheit, trauern, sind irritiert, sind sprachlos. Sie haben ein anderes Zeitempfinden als die Erwachsenen, wechseln schneller in ihren Gefühlen, brauchen jetzt klare Strukturen und Rituale. Und sie brauchen in einem ganz besonderen Maße ihre Bezugspersonen.
Ein Kind, welches von seinem Vater lebensgefährlich misshandelt wurde, hat selbst das Recht darüber zu entscheiden, ob diesem Vater Auskunft über seine persönlichen Daten zukommen sollen. Solange das Kind alters- und entwicklungsmäßig keine entsprechende verstandesmäßige Reife besitzt, würde eine Weitergabe seiner persönlichen Daten eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB darstellen und hat deshalb zu unterbleiben.
Der Bundesgerichtshof erläutert in einem Beschluss die rechtlichen Bedingungen, unter denen von einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 und § 1666a BGB ausgegangen werden muss.
Auf Veranlassung der Amtsvormundin wurde ein Pflegekind aus der Pflegefamilie heraus in Obhut genommen. Die Begründung lag in einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, da keine Kooperationsbereitschaft zum Wohle des Kindes mehr bestehe. Die Pflegemutter stellte daraufhin einen Antrag auf Übertragung der Vormundschaft auf sie, um eine möglichst baldige Rückführung des Kindes zu ermöglichen. Das Familiengericht übertrug der Pflegemutter die Einzelvormundschaft. Eine Beschwerde wurde vom OLG Brandenburg zurückgewiesen und der Beschluss bestätigt.
Gemäß § 1767 Abs. 1 BGB kann ein Volljähriger als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.
Bericht der Enquete-Kommission der Bürgerschaft Hamburg vom Januar 2019
Kinderschutz und Kinderrechte sollen durch Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe – Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure in Hamburg gestärkt werden. Die Enquete-Kommission hat dazu einen Bericht von über einhundert Seiten verfasst und darin siebzig Empfehlungen formuliert.
In dem Verfahren ging es um eine Beschwerde der Mutter gegen den Entzug ihres Sorgerechts durch das Amtsgericht. Das OLG nutzte diesen Beschluss jedoch auch dazu, seine Vorstellung über die Häufigkeit von Besuchskontakten des einjährigen Kindes zu seiner Mutter deutlich zu machen.
Das Landessozialgericht Bremen hat in seinem Beschluss die bisherige Rechtsmeinung unterstützt, dass der Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft kein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff iSv § OEG § 1 OEG ist und daher auch keinen opferentschädigungsrechtlichen Anspruch auslöst.
Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien brauchen Sicherheit, Klarheit, Verlässlichkeit, Deutlichkeit, Kompetenz, Geborgenheit und Halt. Je chaotischer die innere Welt des Kindes ist, umso mehr braucht es einen geordneten, klaren und stabilen Rahmen. Dieser Rahmen soll ihm möglichst umfassende Sicherheit vermitteln durch sicherheitsgebende Strukturen, durch sicherheitsgebende klare Grenzen und sicherheitsgebende Rituale.
Besuchskontakte zwischen Pflegekindern und ihren Eltern sind oft für die Kinder verwirrend und überfordernd. Die gilt besonders für jüngere Kinder, die ihre Befindlichkeiten häufig schon während der Kontakte, oft aber erst im Nachhinein in der Pflegefamilie durch ungewöhnliches Verhalten zeigen.
Trotz aller Bemühungen passiert es immer wieder, dass bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes geplante Vollzeitpflegen frühzeitiger beendet werden. Häufig ist es jedoch von großer Wichtigkeit zu erkennen, dass es hier um eine Beendigung wegen großer Alltagsprobleme geht und weiterhin Zuneigung besteht. Pflegeeltern müssen in solchen Situationen weiterhin wertvolle Menschen für ihr Pflegekind bleiben können und dürfen.Dies kann durch Besuchskontakte möglich sein, als auch durch eine Weiterführung einer Vormundschaft.
Die Geeignetheit von Pflegeeltern für ihre Aufgabe ist ein Notwendigkeit für die Aufnahme von Kindern in ihre Familien. Der Begriff der Geeignetheit wird im Gesetz nicht ausführlich beschrieben und musste sich erst in der Praxis entwickeln.
Das Gutachten der Züricher Hochschule für angewandte Wissenschaften vom Januar 2018 belegt, dass die Entwicklung der Gewalt, gerade mit Blick auf die Jugendlichen, in Deutschland im letzten Jahrzehnt stark rückläufig ist.
Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe und anderen flankierenden Gesetzen im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG
Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien. Wir alle nutzen digitale Medien regelmäßig. Digitale Medien bergen unendliche Möglichkeiten, sowohl förderliche als auch beängstigende und gefährdende. Auf eine besondere Gefährdung macht der "Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs" aufmerksam.
Zur Vorbereitung der Reform des SGB VIII - Zusammenfassung von Arbeitspapieren und Stellungnahmen mit dem Schwerpunkt Pflegekinder und angrenzende Bereiche.
Kinder erleben Gewalt in verschiedenen Dimensionen und Formen. Die Misshandlungen, die Kinder erdulden müssen, hinterlassen in ihnen Ängste, Traumatisierungen und Veränderungen ihrer Persönlichkeit. Kinder erleben Gewalt in ihrem nächsten Umfeld: der Familie, in Schule, Kirche, Vereinen und Institutionen. Manchmal erleben sie Gewalt auch an Orten, die ihrem Schutz dienen sollten. Hier finden Sie eine Beschreibung verschiedener Gewaltformen und Auswirkungen auf Kinder - mit Hinblick auf das Leben in einer Adoptiv- und Pflegefamilie.
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Entwicklung der (Jugend)Gewalt in Deutschland