Beschreibung und Auszüge aus den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwandtenpflege vom Juni 2014. Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe „Pflegekinderhilfe“ erarbeitet und nach Beratung im Fachausschuss „Jugend und Familie“ am 18. Juni 2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
Zur Qualifizierung von Pflegeeltern stehen Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Als Beispiele werden im Referat die Angebote der Pflegekind Aktion Schweiz, der Trägerkonferenz Erziehungsstellen im Rheinland, des Fachzentrums für Pflegekinder Sachsen-Anhalt und PiP in Bremen vorgestellt.
Durch die Aufnahme eines Pflegekindes in die Kernfamilie muss sich die Familie verändern. Das Pflegekind bringt Neues mit, dieses kann auch mit erheblichen Risiken gegenüber den leiblichen Kindern verbunden sein. Die Auswirkungen der Erfahrungen von Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch des Pflegekindes veranlasst das Kind zu entsprechendem Verhalten in der Pflegefamilie. Mangelndes Vertrauen, mangelndes Wertgefühl, große Ängste aber auch Strategien des Überlebens zeigen sich nun in der Pflegefamilie. Das leibliche Kind wird hiermit konfrontiert.
Ein Auftrag den sich unsere Gesellschaft gegeben hat, ist die Unterstützung und Förderung der Familie, die Unterstützung und Förderung des Kindes und Jugendlichen und der Schutz des Kindes/Jugendlichen. In verschiedenen Gesetzen ist dieser Auftrag niedergelegt. Hier erfahren Sie, um welche Gesetze es sich handelt und wie diese angewendet werden müssen.
Seit einer Gesetzesänderung ist eine umfassende und deutliche Dokumentation erforderlich. Eine eventuelle Änderung des Hilfeplanes kann nur bei einer Änderung des Hilfebedarfs möglich sein. Eine gute Dokumentation des Bedarfes ist also ein Grundpfeiler der Hilfeplanung. Auch diese vom Jugendamt geleisteten Beratungen sollten in der Hilfeplanung dokumentiert werden, besonders dann, wenn ein Wechsel zu einem anderen Jugendamt ansteht.
In der Empfehlung „Hilfe zur Erziehung in Pflegefamilien und in familienähnlichen Formen“ aus Dezember 2002 setzte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) mit der Frage der Familie für die Erziehung eines Kindes auseinander. Einen Teil der Empfehlung über die Bedeutung der Familie als Lebensort für das Kind wollen wir Ihnen auszugsweise vorstellen.
Kinder müssen ihre Familien verlassen, weil die Eltern ihre elementarsten Grundbedürfnisse nicht erkennen und akzeptieren (Vernachlässigung). oder weil die Kinder der Macht der Eltern ausgeliefert sind (sexueller Missbrauch, Gewalterfahrungen).
Forschungsergebnisse im Bereich der Hirnreifung und der Traumatologie haben ergeben, dass besonders die emotionalen Erfahrungen des Kindes in den ersten beiden Lebensjahren „Lebensmuster“ und „Lebenssicht“ des Kindes in herausragender Weise prägen.
Erwachsenwerden ist in unserer vielschichtigen Gesellschaft nicht leicht. Es gibt vieles zu bedenken, es gibt viele Verführungen und eine Menge Neues stürzt auf die jungen Volljährigen ein. Nun dürfen sie zwar „alles“ selbst entscheiden – aber selten leben sie schon eigenständig, sondern wohnen weiterhin noch im Elternhaus.
In der Gratwanderung der Umgangsregelung wird eine große Möglichkeit und Hilfe in der Begleitung der Besuchskontakte gesehen. Einerseits werden solche Besuchskontaktbegleitungen von Gerichten angeordnet (§ 1684 Abs. 4), andererseits veranlasst auch das Jugendamt direkt eine Begleitung der Kontakte.
Aus der Sicht des Kindes ist eine Namensänderung für ein Pflegekind dann sinnvoll und zu überlegen, wenn die Namensänderung dem Wohl des Kindes förderlich ist. Aus der Sicht der leiblichen Eltern könnte ein überwiegendes Interesse an der Beibehaltung des Namens bestehen.
Die Umgangsregelung bei Kindern im Kinderheim oder in der Pflegefamilie/Erziehungsstelle muss sich an den Gründen und Zielsetzungen der Unterbringung orientieren. Der Aufenthalt im Heim und in der befristeten Vollzeitpflege ist zeitlich begrenzt mit der klaren Perspektive, dass das Kind zu der Herkunftsfamilie zurückkehren wird. Der Aufenthalt in der unbefristeten Vollzeitpflege ist eine auf Dauer angelegte Lebensform, die dem Kind neue Bindungen und Beziehungen in einer anderen Familie ermöglichen soll und Umgangskontakte dies dem Kind nicht unmöglich machen dürfen.
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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2015