Obwohl sich die Zahl der Unterbringung in Pflegefamilien in den letzten Jahren stark erhöht hat, werden weiterhin dringend Pflegeeltern gesucht. Es zeigt sich in der Praxis, das Pflegeeltern selbst und ihre Zusammenschlüsse wichtige Werber sind. Die Möglichkeit, dass Kinder in Familien aufwachsen können, ist ihnen ein Herzensanliegen - aber die Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe müssen schon verantwortbar sein!
Pflegeelternverbände und Initiativen können es nur verantworten, neue Pflegeeltern zu werben, wenn die Rahmenbedingungen für Pflegefamilien stimmen. Doch dies ist ihnen mit gutem Gewissen nur dann möglich, wenn auch die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern und ihre Kinder stimmen, damit diese ihre Aufgabe überhaupt erfüllen können.
Ein Auftrag den sich unsere Gesellschaft gegeben hat, ist die Unterstützung und Förderung der Familie, die Unterstützung und Förderung des Kindes und Jugendlichen und der Schutz des Kindes/Jugendlichen. In verschiedenen Gesetzen ist dieser Auftrag niedergelegt. Hier erfahren Sie, um welche Gesetze es sich handelt und wie diese angewendet werden müssen.
Das Landessozialgericht Bremen hat in seinem Beschluss die bisherige Rechtsmeinung unterstützt, dass der Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft kein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff iSv § OEG § 1 OEG ist und daher auch keinen opferentschädigungsrechtlichen Anspruch auslöst.
Beihilfen können gemäß § 39 SGB VIII von Jugendämtern für Pflegekinder und Pflegeeltern gewährt werden. Jedes Jugendamt hat die Möglichkeit, Art und Weise sowie Umfang und Höhe der Leistungen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens zu bestimmen. Pflegekinder und Pflegeeltern haben einen Anspruch auf erforderliche zusätzliche Hilfen im Rahmen des notwendigen Bedarfs - ergänzend zum Pflegegeld und notfalls auch über die üblichen Regelungen ihres örtlichen Jugendamtes hinaus.
Wie Trennungs- und Scheidungskinder haben natürlich auch Heimkinder und Pflegekinder ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, sowie die Eltern eine Pflicht und ein Recht zum Umgang haben. Bei diesen Kindern – und hier besonders bei Pflegekindern – ist es jedoch notwendig, dieses Recht des Umgangs auf eine mögliche Gefährdung des Kindes durch den Umgang selbst oder die Art und Weise des Umgangs zu überprüfen.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Sohn. Die Eltern haben einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts gestellt.
Seit einer Gesetzesänderung ist eine umfassende und deutliche Dokumentation erforderlich. Eine eventuelle Änderung des Hilfeplanes kann nur bei einer Änderung des Hilfebedarfs möglich sein. Eine gute Dokumentation des Bedarfes ist also ein Grundpfeiler der Hilfeplanung. Auch diese vom Jugendamt geleisteten Beratungen sollten in der Hilfeplanung dokumentiert werden, besonders dann, wenn ein Wechsel zu einem anderen Jugendamt ansteht.
Bericht der Enquete-Kommission der Bürgerschaft Hamburg vom Januar 2019
Kinderschutz und Kinderrechte sollen durch Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe – Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure in Hamburg gestärkt werden. Die Enquete-Kommission hat dazu einen Bericht von über einhundert Seiten verfasst und darin siebzig Empfehlungen formuliert.
Was wissen wir über die Kinder, die in Pflegefamilien vermittelt werden, um dort dauerhaft zu leben? Pflegefamilien nehmen diese Kinder auf – wollen ein Hafen für sie sein, ihnen eine weitere Chance im Leben geben. Was brauchen die Pflegefamilien dafür, was ist notwendig und hilfreich? Welche Rahmenbedingungen für das Leben einer Pflegefamilie mit einem Pflegekind sind notwendig, um aus dem Hafen möglichst einen "sicheren Hafen" zu machen?
In dem Verfahren ging es um eine Beschwerde der Mutter gegen den Entzug ihres Sorgerechts durch das Amtsgericht. Das OLG nutzte diesen Beschluss jedoch auch dazu, seine Vorstellung über die Häufigkeit von Besuchskontakten des einjährigen Kindes zu seiner Mutter deutlich zu machen.
Wenn wir von Loyalitätskonflikten in Pflegeverhältnissen sprechen, denken wir vorrangig an Konflikte dieser Art bei den Pflegekindern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es Loyalität und Loyalitätskonflikte in allen Bereichen und zwischen vielen Beteiligten gibt, die mit Pflegeverhältnissen zu tun haben – und das sind viel mehr Menschen als nur Pflegekinder, Pflegeeltern und Herkunftseltern.
Durch die Aufnahme eines Pflegekindes in die Kernfamilie muss sich die Familie und alle ihre Mitglieder verändern. Die leiblichen Kinder müssen in dieser Veränderung berücksichtigt und begleitet werden.
Wir alle sind verunsichert. Die Kinder auch. Alles ist nun anders. Keine Schule, keine Freunde, keine Verwandten. Die Normalität ist abrupt beendet. Kinder verlieren an Sicherheit, trauern, sind irritiert, sind sprachlos. Sie haben ein anderes Zeitempfinden als die Erwachsenen, wechseln schneller in ihren Gefühlen, brauchen jetzt klare Strukturen und Rituale. Und sie brauchen in einem ganz besonderen Maße ihre Bezugspersonen.
Wenn ein Kind für längere Zeit in eine Pflegefamilie kommt, haben die Pflegeeltern gemäß § 1688 BGB die Alltagssorge und ein Recht auf Antragstellung sozialer Leistungen für ihr Pflegekind. Für Pflegeeltern, deren Pflegekind einen Vormund hat, gilt ab dem 1. Januar 2023 eine andere rechtliche Grundlage.
Gemäß § 1767 Abs. 1 BGB kann ein Volljähriger als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.