Ab Januar 2023 gelten neue Vormundschaftsregelungen. Diese betreffen natürlich auch im besonderen Maße Mündel, die in Pflegefamilien wohnen und deren Pflegeeltern. Einige Änderungen werden hier aufgeführt und eine erfahrene Berufsvormündin nimmt mit Sicht auf die Praxis Stellung dazu.
In dem Verfahren ging es um eine Beschwerde der Mutter gegen den Entzug ihres Sorgerechts durch das Amtsgericht. Das OLG nutzte diesen Beschluss jedoch auch dazu, seine Vorstellung über die Häufigkeit von Besuchskontakten des einjährigen Kindes zu seiner Mutter deutlich zu machen.
Pflegekinder und Adoptivkinder sind keine „besonderen“ Kinder in der Schule – sie sind jedoch Kinder mit Besonderheiten, da die Meisten von ihnen mit schwierigen, oft dramatischen und traumatisierenden Lebenserfahrungen in die Pflege- oder Adoptivfamilie gekommen sind. Besonders die Erfahrungen in den ersten Lebensmonaten bis zum zweiten Lebensjahr „brennen“ sich ein und bestimmen die Sicht des Kindes auf die Welt – bestimmen die Sicht auf Erwachsene und darauf, ob sich das Kind auf diese verlassen kann oder sich von ihnen verlassen fühlt.
Zur Qualifizierung von Pflegeeltern stehen Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Als Beispiele werden im Referat die Angebote der Pflegekind Aktion Schweiz, der Trägerkonferenz Erziehungsstellen im Rheinland, des Fachzentrums für Pflegekinder Sachsen-Anhalt und PiP in Bremen vorgestellt.
Wie in allen Bereichen unserer Gesellschaft wird es auch in der Pflegekinderhilfe zunehmend schwieriger, Personen für den ehrenamtlichen Bereich in der Betroffenenhilfe zu finden. Pflegeeltern scheuen sich, in Organisationen tätig zu werden - auf örtlicher oder überörtlicher Ebene. Aber wie soll es zu guten Rahmenbedingungen in der Pflegekinderhilfe kommen, wenn die Betroffenen selbst - die Pflegeeltern - sich nicht äußern, sich nicht selbst helfen, nicht den Mund aufmachen, wenig Haltung zeigen, mutlos sind? Der Austausch in den sozialen Medien mag dem Einzelnen helfen - aber verändern, verbessern, das Pflegekinderwesen örtlich und politisch beeinflussen: das geht nur über öffentliches Tun.
Zur Zeit müssen sich die Jugendämter intensiv mit einem Schutzkonzept zu ihrer Arbeit in der Pflegekinderhilfe beschäftigen. Neben generellen Schutz-Standards müssen dazu auch Wege gefunden und beschrieben werden, wie ein Schutzkonzept für jedes einzelne Pflegekind mit dem jungen Menschen, den Pflegepersonen und anderen Beteiligten zu erstellen und durchzuführen ist.
Gemäß § 1767 Abs. 1 BGB kann ein Volljähriger als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.
in diesem Referat habe ich die Besuchskontakte einmal aus der Sicht der Kindeswohlbetrachtung in Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zusammengetragen. Hier hat es eine Entwicklung hin zum Kindeswillen und zur deutlichen Einzelfallbegründung gegeben. Zum Schluss des Artikels gehe ich auf die Chance von Besuchskontakten ein und wie sie gut vorbereitet und durchgeführt werden können.
Wie sind die Beziehungen der Pflegeeltern und des Jugendamtes zueinander? Wer ist zu was verpflichtet und berechtigt? Die Tätigkeit von Pflegeeltern definiert sich in einem Dreiecksverhältnis zwischen Pflegeeltern, Personensorgeberechtigten und Jugendamt. Um hier Deutlichkeit zu ermöglichen, sind inzwischen viele Jugendämter dazu übergegangen, Verträge zwischen mit den Beteiligten der Vollzeitpflege anzuregen und abzuschließen. So gibt es Verträge zwischen Personensorgeberechtigten und Jugendamt, Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern und Pflegeeltern und Jugendamt. Die Definition, was Pflegeeltern denn nun rechtlich gegenüber dem Jugendamt sind, ist schwierig und manchmal auch irreführend.
Das SGB VIII legt die Subjektstellung der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe als Paradigma zugrunde. In der Regierungsbegründung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes heißt es dazu: " Ein zentrales Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII ist es also, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen oder intervenierender Eingriffe zu betrachten, sondern sie stets als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf Augenhöhe aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einzubeziehen".
Auf Veranlassung der Amtsvormundin wurde ein Pflegekind aus der Pflegefamilie heraus in Obhut genommen. Die Begründung lag in einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, da keine Kooperationsbereitschaft zum Wohle des Kindes mehr bestehe. Die Pflegemutter stellte daraufhin einen Antrag auf Übertragung der Vormundschaft auf sie, um eine möglichst baldige Rückführung des Kindes zu ermöglichen. Das Familiengericht übertrug der Pflegemutter die Einzelvormundschaft. Eine Beschwerde wurde vom OLG Brandenburg zurückgewiesen und der Beschluss bestätigt.
In der Empfehlung „Hilfe zur Erziehung in Pflegefamilien und in familienähnlichen Formen“ aus Dezember 2002 setzte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) mit der Frage der Familie für die Erziehung eines Kindes auseinander. Einen Teil der Empfehlung über die Bedeutung der Familie als Lebensort für das Kind wollen wir Ihnen auszugsweise vorstellen.
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Aufwachsen in der Familie – Auszüge aus einer Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter