Im Rahmen eines bundesweiten Kooperationsnetzwerkes wird von Oktober 2022 bis September 2024 das Projekt "Inobhutnahme – Potentiale des Handlungsfelds mit Blick auf die jungen Menschen und ihre Eltern" durchgeführt.
Der Vorstand der Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) hat bedeutsame fachliche Anliegen und Kriterien zur Einschätzung des kommenden Gesetzentwurfes zum SGB VIII formuliert. Die IGfH stellt dabei einige generelle Anforderungen auf und konzentriert sich dann zum einen auf den Themenkomplex „Unterbringung junger Menschen außerhalb ihrer Familie, Kinderrechte und Kinderschutz“ und verweist auf drei weitere Themenfelder, die in den Kontext einer Reform des SGB VIII gehören, die aber in den Diskussionen bisher oft randständig blieben.
Die vorliegende Expertise wurde im Auftrag der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (Koordinierungsstelle des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft) vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF e. V.) und vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS e. V.) erstellt. Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern nach § 1684 BGB. Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sondern auch die Pflicht. Bei Kindern unter Vormundschaft stellt sich die Frage, wer in welcher Form für die Planung und Vorbereitung, Gestaltung und ggf. Begleitung des Umgangskontaktes mit den Eltern (oder anderen Angehörigen) oder aber für einen Ausschluss des Umgangs verantwortlich ist, da im Falle von Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft mehrere Institutionen und Fachkräfte in den Hilfeprozess und Hilfeplan involviert sind.