Bundesverfassungsgericht, Kammerentscheidung vom 28.08.2023 – 1 BvR 1088/23 –
Eine kritische Kommentierung von Rechtsanwalt Peter Hoffmann und Prof. Dr. jur. Ludwig Salgo zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der dazugehörenden Pressemitteilung vom 7.09.2023. zur Herausnahme eines Pflegekindes aus seiner Pflegefamilie.
Bundesverfassungsgericht, Kammerentscheidung vom 28.08.2023 – 1 BvR 1088/23 –
Eine kritische Kommentierung von Rechtsanwalt Peter Hoffmann und Prof. Dr. jur. Ludwig Salgo zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der dazugehörenden Pressemitteilung vom 7.09.2023. zur Herausnahme eines Pflegekindes aus seiner Pflegefamilie.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Peter Hoffmann über die Ungleichstellung von adoptierten und leiblichen Kindern im Bereich des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes für Adoptiveltern.
Die Entscheidung befasst sich mit dem Umgangsausschluss bei einem Pflegekind gegenüber seinen Herkunftseltern, der zum Schutz des Kindes im Einzelfall auch unter Berücksichtigung von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zu lässig und erforderlich ist, um eine konkrete Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren.
In mehreren Fällen griffen einige Jugendämter zu einer Maßnahme, vor der Pflegeeltern gewarnt werden müssen. Erklärungen zur "Aufsuchenden Familientherapie (AFT)"
von:
Schützt das Bundesverfassungsgericht Pflegekinder nicht mehr? Sind Pflegekinder „Kinder 2. Klasse“?
Bundesverfassungsgericht, Kammerentscheidung vom 28.08.2023 – 1 BvR 1088/23 –