Adoptiv- und Pflegemütter, die ein Kind nach dem 12. Lebensmonat aufgenommen haben, werden bei der geänderten Mütterrente erneut übergangen. PFAD-BV weist in einer Pressemitteilung daraufhin und bietet einen Musterantrag an.
PFAD Bundesverband e.V. hat ein Handout für Lehrerinnen und Lehrer erarbeitet, basierend auf dem Buch: „Pflegekinder und Adoptivkinder in der Schule - Hinweise zum Umgang mit Schulschwierigkeiten von Kindern in schwieriger familiärer Lage".Hrsg.: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München und PFAD FÜR KINDER Bayern e.V