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15.12.2021
Petition
bis zum: 
Donnerstag, 30. Dezember 2021

Fetales Alkoholsyndrom muss anerkannte Behinderung werden

Der gemeinnützige Verein HAPPY BABY INTERNATIONAL e.V., hat die Kampagne HAPPY BABY NO ALCOHOL ins Leben gerufen und kämpft für eine bundesweite Anerkennung, dass fetale Alkoholschäden als Behinderung gelten. Bisher gilt das Fetale Alkoholsyndrom (FASD) nicht als Behinderung, ist nicht in der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) gelistet. Der Verein hat eine Petition gestartet und bittet um Ihre Unterschrift.

Themen:

Der Verein schreibt bei dem Petitionsaufruf:

Ohne die Anerkennung als Behinderung fehlt es allerorten an Verständnis, dass die betroffenen Menschen Hilfe und Unterstützung brauchen. Kaum einer von ihnen ist in der Lage, ein Leben in Selbständigkeit zu führen.

Schon als kleine Kinder brauchen sie Therapien, später Kindergarten- und Schulbegleiter, im Erwachsenenleben Hilfe im täglichen Leben, Begleitung bei der Ausbildung oder der Arbeit, Unterstützung bei Behördengängen, beim Arbeitsamt und bei Verhandlungen mit der Krankenkasse.

Denn Menschen mit fetalen Alkoholschäden sind vor allem kognitiv sowie im sozial-emotionalen Verhalten extrem eingeschränkt. Ihre Aufnahmefähigkeit ist begrenzt, ebenso wie die Gedächtnisfähigkeit. Fast allen fehlt das Zeitgefühl und der Orientierungssinn. Viele leiden unter ständiger innerer Unruhe, schwerem Impulskontrollverlust, gefolgt von ekzessiven Wutanfällen, die ihre Angehörigen an den Rand der Belastbarkeit bringen.

Und so brauchen auch die Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern Hilfe und Unterstützung, ohne die sie auszubrennen drohen.

Das Fetale Alkoholsyndrom ist gesellschaftlich bisher nicht anerkannt. Fakt ist:

80% der Betroffenen landen unbeachtet am Rande der Gesellschaft - in der Obdachlosigkeit, in der Psychiatrie, dem Gefängnis oder im Drogen- und Prostitutionsmilieu, viele begehen Suizid**

Das darf so nicht weitergehen!

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Stellungnahme

von:

Petition: FASD muss anerkannte Behinderung werden

Bereits Ende 2020 wurde eine Petition angegangen, in der es darum ging, FASD als eigenständige Krankheit (Behinderung) in der Versorgungs-Medizin-Verordnung (VersMedV) aufnehmen zu lassen. Diese Petition wurde vom Petitionsausschuss aufgrund einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgelehnt. Die Beteiligten rund um die Menschen mit FASD haben diese Ablehnung nicht gutgeheißen. Nun wurde vom gemeinnützigen Verein Happy Baby International e.V., der sich intensiv mit FASD auseinandersetzt und dabei von anerkannten Fachleuten unterstützt wird, eine erneute Petition gestartet. Zur Ablehnung der ersten Petition gibt es eine Stellungnahme von Nevim Krüger, 1. Vors. Pfad-Landesverband Niedersachsen, die wir zum Verständnis des Geschehens veröffentlichen.

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