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Begriffserklärung

Pflegeerlaubnis

Begriffserklärung aus der Wissensdatenbank von Moses Online.

Um Kinder zu schützen hat der Gesetzgeber die Pflegeerlaubnis eingeführt. Der § 44 SGB VIII klärt, dass Pflegepersonen eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes brauchen, wenn sie ein Kind regelmäßig in ihrer Familie betreuen oder ihm Unterkunft gewähren. Das Jugendamt kann die Erlaubnis versagen, wenn das Wohl des Kindes in der Pflegefamilie nicht gewährleistet ist. Die Pflegeperson muss das Jugendamt über wichtige Ereignisse, die das Wohl des Kindes betreffen, informieren.
Bestimmte Personen sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen:

  1. Pflegepersonen, die im Rahmen von Hilfe zur Erziehung das Kind durch das Jugendamt
  2. vermittelt bekommen haben
  3. Pflegepersonen, die Vormund oder Pfleger des Kindes sind
  4. Pflegepersonen, die mit dem Kind bis zum 3. Grad verwandt oder verschwägert sind
  5. Pflegepersonen, die das Kind nicht länger als acht Wochen aufnehmen
  6. Pflegepersonen, die ein Kind im Rahmen eines Schüler- oder Jugendaustausches aufnehmen
  7. Personen, die Kinder in Adoptionspflege aufnehmen
Letzte Aktualisierung am: 
06.07.2009