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Pfleger
Themen:
Ein Entzug des Sorgerechtes durch das Familiengericht kann ganz oder teilweise erfolgen. Wird den leiblichen Eltern nur ein Teil des Sorgerechtes entzogen z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann wird dieses Teil auf einen PFLEGER übertragen. Der Pfleger erhält eine Bestallungsurkunde, auf der der Aufgabenbereich vermerkt wird. Ein Pfleger kann also Teile der Personensorge, die gesamte Personensorge oder die Vermögenssorge übertragen bekommen. Bei Entzug der gesamten elterlichen Sorge (Personensorge und Vermögenssorge) wird ein VORMUND bestellt.
Es gibt berufliche Pfleger und ehrenamtliche Pfleger. Genau wie ein Vormund hat auch der Pfleger Anrecht auf Erstattung seiner Aufwendungen. Dem ehrenamtlichen Pfleger steht eine Aufwendungspauschale von z.Zt. 325 € jährlich zur Verfügung, die er auf Antrag vom zuständigen Gericht überwiesen bekommt.
ausführliche Informationen zum Thema Vormundschaft-Pflegschaft finden Sie in unserem Schwerpunktthema Vormundschaft.