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75 Prozent-Regelung als Kostenbeitrag zur Jugendhilfe komplett infrage gestellt
Regierungsfraktionen Rheinland-Pfalz
Die Regelungen des § 94 SGB VIII, wonach Junge Menschen mit eigenem Einkommen in der Jugendhilfe 75 % dieses Einkommens zu erstatten haben, ist schon seit lange Zeit umstritten. Der Reformvorschlag der letzten Diskussion um das SGB VIII schlug statt der 75 % "nur" 50 % vor. Da der Gesetzesentwurf nicht in Kraft trat, blieb es bei der alten Regelung. Nun kommt aus einigen Bereichen der Vorschlag, auf eine derartige Erstattung junger Menschen überhaupt zu verzichten.
Die Regierungsfraktionen in Rheinland-Pfalz SPD, FDP und Grüne kündigten dazu einen entsprechenden Antrag im Landtag an. Laut diesem soll sich die Landesregierung auf Bundesebene für dieses Ziel einsetzen.
Bürgerdialog mit Angela Merkel
Hanna Frey macht die Bundeskanzlerin beim Bürgerdialog auf dieses Problem aufmerksam.
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Petition: Pflegekinder fordern Streichung ihres Kostenbeitrages zur Jugendhilfe