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04.11.2022
Politik

Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen in der Jugendhilfe

Über die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022 spät abends um 22.20 Uhr in einer halbstündigen Sitzung in der zweiten/dritten Lesung.
Aus der Webseite des Bundestages

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Bislang werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, mit bis zu 25 Prozent davon zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.

Durch den Verzicht darauf könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“

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Geänderte Rechtslage

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Kostenheranziehung

Ab in Kraft treten des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wird die Kostenheransziehung für junge Menschen in der Jugendhilfe verändert werden. Der bisherige Kostenheranziehungssatz von 75 % des Einkommens des jungen Menschen wird sich auf 25 % verrringern.
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Experten uneins über Abschaffung der Kosten­heran­ziehung in der Jugendhilfe

Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 10. Oktober 2022, wurde das Vorhaben, die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe abzuschaffen, mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet. Kritisiert wurde jedoch, dass davon aber nicht jene junge Menschen profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind.
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KEINE Verschärfung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder

PFAD-Bundesverband teilt mit: Die Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.
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Bundesrat: Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen

Der Bundesrat hat heute die letzte Hürde zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe beseitigt. Er hat der Kostenabschaffung zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen

Der Bundestag beschloss in der Nacht einstimmig die Abschaffung der sogenannten „Kostenheranziehung“ für die Jugendhilfe. Diese Regelung gilt auch für jungen Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld anderer Sozialleistungsträger enthalten. Der Bundesrat beschafft sich mit der Gesetzesänderung im Dezember 2022. Wenn er zustimmt, tritt das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft.
Hinweis

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Kostenbeitrag junger Menschen mit dem Einkommen des Vorjahres

Da es noch keine entsprechende Gesetzesänderung zur Heranziehung junger Menschen zu den Kosten der Jugendhilfe gegeben hat, sind diese junge Menschen weiterhin mit 75 % ihres Einkommens zu einem Kostenbeitrag verpflichtet. Gemäß § 93 SGB VIII muss für die Berechnung des Kostenbeitrages das Einkommen des Vorjahres herangezogen werden. Dies geschieht jedoch in den wenigsten Fällen. Bei der Heranziehung wird fast immer das aktuelle Einkommen als Grundlage des Kostenbeitrages vom Jugendamt berechnet. Inzwischen gibt es dazu einige klare Urteile, die junge Menschen dazu bewegen sollten, sich gegen entsprechende Bescheide zu wehren, Widerspruch einzulegen und notfalls zu klagen.
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Votum für Abschaffung des Kostenbeitrages

In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 9. März 2020 sind die Anträge der FDP und der Linken auf Abschaffung des Kostenbeitrages für junge Menschen in der Jugendhilfe durch vier Experten unterstützt worden. Zwei Experte plädierten für die Senkung des bisherigen Beitrages von 75 % auf 25 %.
Hinweis

Kostenheranziehung junger Menschen

In der ersten Newsletter-Ausgabe von Careleaver e.V. geht es um das Thema Kostenheranziehung. Sie regelt ob und in welchem Umfang Jugendliche und junge Volljährige zu den Kosten, die im Rahmen der Jugendhilfe entstehen, herangezogen werden können, wenn sie (z.B. im Rahmen einer Ausbildung) eigene Einkünfte haben.
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Kostenbeitrag junger Menschen im SGB VIII streichen

Zwei Ausschüsse des Bundestages haben sich dafür ausgesprochen, den Kostenbeitrag junger Menschen zu den Kosten ihrer eigenen Jugendhilfe zu streichen. Diese Empfehlungen gehen nun ein in die Diskussion um die Reform des SGB VIII und erweitern damit entsprechende bereits abgegebene Stellungnahmen gleichen Inhalts.
Tiefergehende Information

Kostenbeitragstabelle - Anrechnung des Einkommens des jungen Erwachsenen

Der Jugendliche oder junge Mensch muss sich mit seinem Vermögen oder Einkommen an den öffentlichen Kosten beteiligen.