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Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung des Vormundschaftsrechts und weitere familienrechtliche Maßnahmen
Themen:
1.Im Abschnitt "Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien" heißt es:
Derzeit leben etwa 50.000 Kinder in einer von der Jugendhilfestatistik erfassten Pflegefamilie. Weitere schätzungsweise 85.000 Kinder leben in nicht registrierten Pflegefamielektronische lien. Das Sorgerecht verbleibt in etwa 50 % der Fälle bei den Eltern, d.h. die Unterbringung in der Pflegefamilie erfolgt dann mit Zustimmung der Eltern. In den übrigen Fällen wird das Sorgerecht ganz oder teilweise auf einen Vormund (meist Amtsvormund) oder eine Pflegerin oder einen Pfleger übertragen und die Unterbringung von diesem beantragt.
Verbleibt das Sorgerecht bei den Eltern, so sind diese grundsätzlich berechtigt, die
Herausgabe von der Pflegefamilie zu verlangen. Lebt das Kind seit längerer Zeit in der
Pflegefamilie, kann das Familiengericht den Verbleib in der Pflegefamilie anordnen, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde. Die Stabilität des Pflegeverhältnisses hat wesentlichen Einfluss darauf, inwieweit sich Belastungen bei Pflegekindern abbauen oder eskalieren. In Deutschland erleben Pflegekinder im Durchschnitt alle vier Jahre eine Umplazierung. Pflegeverhältnisse münden in Deutschland selten in Adoptionen durch die Pflegefamilie. Gleichzeitig sind auch stabile Rückführungen in die Herkunftsfamilie selten. Das bedeutet: Eine Vielzahl von Pflegekindern lebt über einen längeren Zeitraum in unsicheren rechtlichen Verhältnissen. Der Jugendhilfe bekannte Pflegekinder stellen in Hinblick auf ihre psychische Gesundheit, den Bildungserfolg und ihre soziale Teilhabe eine besonders belastete Gruppe dar.
3. im Zusammenhang mit der angekündigten Gesamtreform des Vormundschaftsrechts ist zu prüfen
g) in welchem Umfang Pflegeeltern für die Übernahme der Vormundschaft geeignet sind und dies durch gesetzliche Regelungen unterstützt werden kann;
j) angesichts des Interessenkonflikts, der dadurch besteht, dass der Amtsvormund für
das Mündel Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt zu beantragen und möglicherweise auf dem Klagewege durchzusetzen hat, ist zu prüfen, wie die Tätigkeit des Amtsvormunds von einer derartigen Interessenkollision freigehalten werden kann. In diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit einer stärkeren Trennung von Leistungs- und Kontrollebene durch eine Änderung der Verwaltungsstruktur in den Jugendämtern und alternativ die Verlagerung der Amtsvormundschaft auf eine eigenständige Behörde zu prüfen.
III.Darüber hinaus fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, in dieser Legislaturperiode folgende Sachverhalte gesetzlich zu regeln bzw. zu prüfen:
c) Es ist zu prüfen, ob im Bereich Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien gesetzlicher Handlungsbedarf hinsichtlich einer stärkeren rechtlichen Absicherung der seit längerer Zeit bestehenden Pflegeverhältnisse besteht. Insbesondere ist zu prüfen, wie eine langfristig stabile Situation für das Kind erreicht werden kann, also Rückführung in die Herkunftsfamilie oder Adoption durch die Pflegefamilie.