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13.01.2023
Politik

Bericht zum Bundesteilhabegesetz vorgelegt

Das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales hat dem Deutschen Bundestag und Bundesrat einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des Bundes­teilhabegesetzes vorgelegt. Daraus geht hervor, dass nicht alle Ziele der rechtlichen Veränderungen schon erreicht sind.

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und grundlegend reformiert. Eingliederungshilfeleistungen sollten sich nun konsequent am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen orientieren. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollte damit verbessert und ihre Selbstbestimmung gestärkt werden. Die Umsetzung der Reform wurde intensiv mit mehreren Projekten begleitet und untersucht.

Der nun vorgelegte Bericht enthält eine Vielzahl wichtiger Einblicke, etwa zu den Wirkungen der Reform auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder den finanziellen Auswirkungen für die Träger der Eingliederungshilfe.

Die Befunde stellen jedoch einen Zwischenstand dar. Angesichts einer verzögerten Umsetzung des BTHG unter anderem aufgrund schwieriger Aushandlungsprozesse und der Covid-19-Pandemie lassen sich eine Reihe von Fragestellungen noch nicht vollumfänglich beantworten. Das BMAS hat Begleit- und Forschungsprojekte daher zum Teil um zwei Jahre verlängert.

Auszüge aus der Einleitung des Berichtes der Bundesregierung

Am 29. Dezember 2016 wurde das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) als eines der größten sozialpolitischen Vorhaben in den vergangenen Jahren im Bundesgesetzblatt verkündet.

Übergeordnetes Ziel des Gesetzes ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. [....]

Kernstück des Gesetzes war die Reform der Eingliederungshilfe. Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Reform der Eingliederungshilfe sollte in mehreren Stufen mit den umfangreichsten Änderungen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Dabei wurde die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) herausgelöst und in das Rehabilitations- und Teilhaberecht in den Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) überführt. [....]

Die weitreichenden und komplexen mit dem BTHG verbundenen Veränderungen haben auch zu Sorgen und Verunsicherungen geführt. Vor diesem Hintergrund wurde das BTHG mit mehreren Begleit- und Forschungsprojekten verknüpft. [....]

Auch fast drei Jahre nach Inkrafttreten der dritten und zentralen Reformstufe des BTHG am 2. Januar 2020 sind nicht alle mit dem BTHG bezweckten Neuerungen in der Praxis umgesetzt. Insbesondere fehlt vielerorts eine neue Leistungs- und Vergütungssystematik in der Eingliederungshilfe. [....]

Außerdem werden die neuen an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientierten Bedarfsermittlungsinstrumente noch nicht flächendeckend in der Eingliederungshilfe eingesetzt. Auch die neue Teilhabe- bzw. Gesamtplanung kommt noch nicht überall mit der gewünschten Dynamik zum Einsatz.

Diese Verzögerungen lassen sich einerseits damit erklären, dass sich die Verhandlungen zu den Landesrahmenverträgen sowie zu den Einzelvereinbarungen vielerorts schwieriger und aufwändiger darstellten als erwartet. Zum anderen hat die COVID-19-Pandemie viele Personalressourcen bei allen an der BTHG- Umsetzung beteiligten Akteuren gebunden. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen konnte zudem etwa die Bedarfsermittlung und die Gesamtplanung über einen längeren Zeitraum nicht im persönlichen Kontakt mit den Leistungsberechtigten durchgeführt werden. Dies betraf auch etwaige Wirtschaftlichkeits- und Qualitätskontrollen, die wegen eingeschränkter Zugangsmöglichkeiten zu Einrichtungen nicht möglich waren.

Pressemitteilung vom 10. Jan. 2023 des Bundesarbeitsministeriums