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Beteiligung, Förderung und Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch die Kinder- und Jugendhilfe
Beteiligte:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/7470)
In der Anfrage wurde die Bundesregierung auch zu Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befragt:
- Welche Bedeutung hat für die Bundesregierung die Unterbringung von UMF in Gastfamilien?
- Wie unterscheiden sich Gastfamilien von Pflegefamilien im Sinne des § 33 SGB VIII?
- Welche rechtlichen Grundlagen haben Gastfamilien, wenn diese von Pflegefamilien abweichen?
- Welche positiven und negativen Erfahrungen sind der Bundesregierung zur Unterbringung von UMF in Pflegefamilien bzw. Gastfamilien bekannt?"
Für jedes Kind oder jeden Jugendlichen ist im Einzelfall zu prüfen, welche Unterbringungsmöglichkeiten es gibt und welche ihren Bedarfen am besten Rechnung trägt. Für junge Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, kann die Unterbringung in einem familiären Lebensort eine gute Perspektive für die Integration, dem Spracherwerb, ihrem Förderungsbedarf und ihrem Schutzbedürfnis sein.
Eine Gastfamilie ist rechtlich eine Pflegefamilie im Sinne des § 33 SGB VIII. Sämtliche betreffenden Regelungen des SGB VIII und auch einschlägige Standards sind daher einzuhalten. Der Begriff Gastfamilien wurde gewählt, weil junge Flüchtlinge häufig in Kontakt zu ihren Familien zuhause stehen und keine „Ersatzeltern“ suchen, sondern Unterstützung und Begleitung bei ihrer Integration in unsere Gesellschaft brauchen.
- Welche Projekte zur Gewinnung, Qualifizierung und Betreuung von Gastfamilien/Pflegefamilien mit Schwerpunkt auf UMF fördert die Bundesregierung (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Trägern, inhaltlicher Schwerpunktsetzung, Projektlaufzeit und Projekt/Förderanteil des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)?
- Inwieweit werden speziell Projekte berücksichtigt, die die Beteiligung der UMF in den Mittelpunkt stellen und die Entwicklung von Methoden der Beteiligung grundsätzlich vorsehen?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Programms „Menschen stärken Menschen“ ein Projekt zur Gewinnung von Gastfamilien, Vormundschaften und Patenschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einer Fördersumme von insgesamt 670 000 Euro für eine Laufzeit von 2 Jahren. Es werden zehn Modellregionen ausgewählt, die eine ausgewogene Repräsentanz zwischen Stadtstaaten, Flächenländern im Osten, Süden, Westen und Norden der Republik abbilden. Ein Schwerpunkt des Projekts ist die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die sogenannte Clearingphase, in der die Perspektiven der Unterbringungsmöglichkeiten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge geklärt werden und in denen die Beteiligung der jungen Menschen im Mittelpunkt steht.
S. 32 und 33 der Anfrage - hier die Quelle: