Anliegend können Sie die Empfehlungen der mit dem BuKiSchuG befassten Ausschüsse und noch Informationen zum Inhalt des Gesetzes und dem Weg der Beratungen erfahren.
Sie finden zwei Unterlagen als pdf-Dateien unten anhängend.
Der Bundesrat hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII-Reform) von der Tagesordnungsliste der heutigen letzten Sitzung vor der Sommerpause gestrichen und somit keine Entscheidung getroffen.
Nach dem Kompromiss zwischen SPD und CDU zum BuKiSchuG stimmte der Vermittlungsausschuss dem Kompromiss zu. Am 16.Dez. wollen Bundestag und Bundesrat sich mit dem BuKiSchuG beschäftigen.Bei Zustimmung kann das Gesetz zum 1.Jan. 2012 in Kraft treten.
Die Länder möchten die spezifischen Rechte von Kindern stärken. Mit einer heute gefassten Entschließung haben sie daher die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen.
Am 11. März 2022 beschloss der Bundesrat, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen.
Der Bundesrat hat dem Bundeskinderschutzgesetz seine Zustimmung verweigert. Die Länder haben zudem auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Den Vermittlungsausschuss will nun die Bundesfamilienministerin anrufen. Das Gesetz ist solange blockiert.
Gerichtsbehörden und Jugendämter sollen leichter Informationen austauschen können, um den Kinderschutz zu verbessern. Dies fordert der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf vom 9. Oktober 2020, der nun in den Bundestag eingebracht wird.
Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der vom Bundestag beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Das Gesetz soll ab 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Auch auf der letzten Plenarsitzung des Bundesrates in diesem Jahr - am 15. Dezember 2017 - stand das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nicht auf der Tagesordnung und wurde demnach auch nicht beraten.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist weltweit das erste Menschenrechtsabkommen über die Rechte behinderter Menschen. Den Auftakt zur Umsetzung der Konvention bildet eine Veranstaltung zum Thema „Inklusive Bildung“. Individuelle Förderung und Zugang zu Regelschulen stehen dabei im Zentrum der Diskussion.
Am 15. und 16. Dez. wurde das BuKiSchG vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet. Jetzt muss noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen.