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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
In den Vorbemerkungen der Hinweise heißt es:
"Deutschland ist Aufnahme- und gleichzeitig Zielland vieler Flüchtlinge. Deren Ankunft konzentriert sich auf einige wenige grenznahe Kommunen. Diese und ihre Jugendämter, einschließlich der Träger der freien Jugendhilfe und der Zivilgesellschaft vor Ort, haben sich den Herausforderungen offensiv gestellt haben und stellen sich ihnen immer noch. Über ihre Kräfte hinaus haben sie in den letzten zwei Jahren große Leistungen bei der Unterbringung und Versorgung der jungen Menschen geleistet. Die Praxis vor Ort, unterstützt durch Landespolitik und die anderen Kommunen im Land, ist bislang pragmatische Wege gegangen, um eine solidarische Bewältigung der Situation zu ermöglichen.
Das Ziel des Gesetzentwurfs, nunmehr rechtlich-strukturell gesicherte Lösungen für die
weiterhin anstehenden Herausforderungen zu bieten, wird vom DIJuF uneingeschränkt unterstützt. Es gilt, die notwendigen Grundlagen zu schaffen, damit unbegleitete ausländische Kinder und Jugendlichen entsprechend den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nicht diskriminiert werden und die Standards bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu halten."