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22.03.2021
Politik

Die große Vormundschaftsreform

Das Bundesforum für Vormundschaft und Pflegschaft hat alles zusammengetragen, was es im Hinblick auf die große Vormundschaftsreform an Dokumenten und Hinweisen gibt. Diese ja schon seit langem diskutierte Reform hatte am 5. März 2020 die erste Lesung im Bundestag und am 26. März 2021 will sich der Bundesrat damit befassen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Im Rahmen der 'Kernpunkte der Vormundschaftsreform' weist das Bundesforum auf folgende Änderungen hin:
  • Neugliederung des Vormundschaftsrechts.
  • Einführung von Rechten der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem/der Vormund*in
  • Deutlichere Pflichten des Vormunds im Hinblick auf die die persönliche Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen. 
  • Alleiniger Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft. Gleichstellung aller anderen Formen. 
  • Gebote an die Vormundschaft, mit den Erziehungspersonen zusammenzuarbeiten und neue Möglichkeiten dafür, das Sorgerecht zwischen mehreren Personen aufzuteilen. In Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können Vormund*in und Pflegeeltern gemeinsam die sorgerechtliche Verantwortung übernehmen 
  • Stärkere Orientierung der Prinzipien bei Auswahl des Vormunds am Kind
  • Explizite Einführung einer vorläufigen Vormundschaft, um Zeit für die Suche nach einmal speziell für das jeweilige Kind geeigneten Vormund zu geben. 
  • Verschiebung der vermögensrechtlichen Vorschriften in das Betreuungsrecht. 
  • Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung des Bereichs Vormundschaft von anderen Tätigkeitsbereichen im Jugendamt 

Zentrale Kritikpunkte an der Reform sowie Materialien wie Entwürfe Stellungnahmen, Hinweise, Synopse und die Geschichte der Reform können Sie ebenfalls auf der Webseite des Bundesforum Vormundschaft lesen.