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Junge Menschen in den Blick nehmen
die Zukunft mit Kindern und Jugendlichen gestalten
Beteiligte:
Themen:
Auszüge aus dem Impulspapier der Fachverbände AFET, BVkE, Caritas, Erev und IgfH:
Die Perspektiven und Lebenswelten junger Menschen, ihre Erfahrungen und Positionen sowie die individuellen pandemiebedingten Bewältigungsformen junger Menschen müssen stärker ins gesellschaftliche Blickfeld geraten.
Die Coronapandemie hat zugleich die Folgen sozialer Ungleichheit gerade für Heranwachsende und junge Volljährige noch einmal verschärft. Dem gilt es entschlossen mit sozialund jugendgerechten Politikprogrammen entgegenzutreten.
Gemeinwesensorientierte und ambulante Hilfen waren, während der Lockdown-Phasen für Familien, die mit prekären Lebensverhältnissen zu kämpfen haben, der einzige Anker zur Bewältigung von:
- Existenznöte und drohender Wohnungslosigkeit
- familiären Krisen,
- Überforderungssituationen in der Alltagsgestaltung in beengten Räumen,
- Bildungsbenachteiligung,
- mitunter auch Versorgung der Kinder.
Diese Strukturen müssen ausgebaut und wirtschaftlich auskömmlich refinanziert werden. Die politischen Entscheidungsträger*innen und die Zivilgesellschaft haben dabei eine besondere Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen, die zeitweilig nicht bei ihren Eltern leben können und in Heimen, Wohngruppen und Pflegefamilien aufwachsen – sie dürfen nicht Gefahr laufen, gesellschaftlich abgehängt zu werden.
Thema Inklusion
Ausgehend von menschenrechtlichen (UN-BRK, UN-KRK) und grundrechtlichen Vorgaben (Art. 3 Abs. 3 S. 2, Art. 6 GG) sowie sozialgesetzlichen Verpflichtungen (vgl. § 1 SGB VIII, § 1 SGB IX), besteht die staatliche wie gesellschaftliche Aufgabe, subjektive und objektive Teilhabebarrieren junger Menschen abzubauen. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, aufgrund welchen Umstands (beispielsweise durch Migrationserfahrung, religiöse Zugehörigkeit, geschlechtliche und/oder sexuelle Identität, psychische, körperliche oder geistige Behinderung, chronische Erkrankung etc.) es zu Exklusionen kommt. Exemplarisch weisen wir auf die Inklusion junger Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hin. Schon mit der UNKinderrechtskonvention 1990, spätestens aber mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die notwendigen und hinreichenden Maßnahmen zur Teilhabeermöglichung aller jungen Menschen zu schaffen. Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll die Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Perspektiven auf die jungen Menschen und ihr Familiensystem so zu verbinden, dass die verschiedenen Verfahren und Leistungssysteme Hilfen aus einer Hand gewährleisten. Das gelingt nur, wenn die „inklusive Lösung“ in der kommenden Legislaturperiode gemeinsam fokussiert wird.
Es braucht:
- die Sicherung bedarfsgerechter Rahmenbedingungen und Finanzierungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene,
- die Etablierung eines bundesweiten Beteiligungsprozesses zu den weiteren Umsetzungsbedingungen der „inklusiven Lösung“,
- verbindliche Verfahren der Umsetzungsförderung, die auch die Verabschiedung eines Bundesgesetzes im Jahr 2027 forcieren.
Um den Anforderungen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gerecht zu werden, müssen sowohl trägerübergreifende als auch systemübergreifende Kooperationen ausgebaut und politisch forciert werden.
Fachverbände und Ansprechpartner
- AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Georgstraße 26, 30159 Hannover | Kontakt: Dr. Koralia Sekler, sekler@afet-ev.de
- BVkE – Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. Karlstraße 40, 79104 Freiburg | Kontakt: Stephan Hiller, stephan.hiller@caritas.de
- EREV – Evangelischer Erziehungsverband e.V. Flüggestraße 21, 30161 Hannover | Kontakt: Dr. Björn Hagen, b.hagen@erev.de
- IGfH – Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen Galvanistraße 30, 60486 Frankfurt | Kontakt: Josef Koch, josef.koch@igfh.de