Sie sind hier

25.10.2019
Politik

KEINE Verschärfung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder

PFAD-Bundesverband teilt mit: Die Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.
Mitteilung von PFAD BV:

Die gute Nachricht aus Berlin: Am 17.10.2019 stand mit dem Gesetz zur Änderung von SGB IX und SGB XII ein Änderungsantrag auf der Tagesordnung des Bundestages, mit dem ursprünglich eine Verschärfung der Kostenheranziehung im SGB VIII für Heim- und Pflegekinder geplant war. Als Basis für die Berechnung sollte nicht mehr das Einkommen des Vorjahres herangezogen werden, sondern vom aktuellen Einkommen des Jugendlichen ausgegangen werden.

Diese Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.

Es wurde angekündigt, dass es eine Einigung zwischen SPD und CDU/CSU gäbe, unabhängig vom Dialogprozess nun eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, welche die 75 % Kostenheranziehung auf 25 % absenkt und eventuell Freibeträge vorsieht.

Der PFAD Bundesverband tritt weiterhin dafür ein, Pflege- und Heimkinder von der Kostenheranziehung zu befreien. Die Oppositions-Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke, FDP und AfD plädieren ebenfalls für die Abschaffung der Kostenheranziehung.

Wir werden die Entwicklung verfolgen und uns weiter in die Diskussion einbringen.

Allen betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen empfehlen wir, die korrekte Berechnung ihres Bescheids auf Kostenheranziehung zu prüfen und auf die Anwendung des Vorjahreseinkommens zu bestehen.

Mitteilung des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 18.10.2019

Das könnte Sie auch interessieren

Projekt

Leaving Care in der Kommune

Das von IGfH und Universität Hildesheim gemeinsam durchgeführte Projekt „Fachstelle: Leaving Care in der Kommune“ reagiert auf den wachsenden Bedarf in Kommunen, in Kooperation von öffentlichen und freien Trägern und Care Leaver*innen - Initiativen, eine Infrastruktur für Care Leaver*innen aufzubauen. Das Projekt hat eine Dauer von zwei Jahren und wird im September 2022 beendet. Inzwischen hat sich jedoch schon viel Lesenswertes angesammelt.
Politik

Care Leaver - Berliner Erklärung

Eine gemeinsame Erklärung der Universität Hildesheim, der IGFH und der Careleaver e.V.: Care Leaver in Deutschland brauchen – wie in anderen Ländern – einen eigenen Rechtsanspruch „Leaving Care“, damit ihre Rechtsposition im Übergang ins Erwachsenenleben in der Jugendhilfe gestärkt und die Übergangsbegleitung auf breiter Basis weiterentwickelt wird -
Hinweis

Einladung zum Pfingsttreffen der Careleaver

Careleaver e.V. lädt alle Careleaver zu seinem nächsten Netzwerktreffen am 26. - 29. Mai im Norden Deutschlands ein. Da das Treffen über die Pfingstfeiertage stattfindet, haben die Teilnehmer insgesamt vier Tage Zeit für gemütliches Beisammensein, Austausch und gemeinsame Freizeitaktivitäten. Fahrt- und Unterbringungskosten werden vom Careleaver e.V. übernommen.
Tiefergehende Information

Junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf

Junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf - In den Bereichen Schule, berufliche Ausbildung, Familie und Partnerschaft, Identität/Jugendkultur kann eine zeitliche Verlängerung und damit eine Entkoppelung von Alter und Status, eine Ausdifferenzierung der Lebensformen, eine stärker ausgeprägte Vorläufigkeit von Lebensabschnitten und eine verminderte Verbindlichkeit einer Situation festgestellt werden.
Hinweis

Übergang in die Volljährigkeit – Änderungen durch das KJSG

Im Auftrag der Fachstelle Leaving Care an der Universität Hildesheim hat das DIJuF die Kurzexpertise Careleaver „Übergang in die Volljährigkeit – Änderungen durch das KJSG“ erstellt, welche nun veröffentlicht wurde. Die Expertise setzt sich mit den Auswirkungen durch die Neuregelungen des KJSG auf die jungen Menschen im Übergang auseinander.
Hinweis

Beteiligungsprozess SGB VIII Reform

Careleaver e.V., IGFH und Stiftung Universität Hildesheim formulieren drei Kernforderungen, die Leaving Care und die Begleitung von jungen Menschen bis 27 Jahre verwirklichen und weiter absichern könnten.
Tiefergehende Information

Junge Volljährige nach der stationären Hilfe zur Erziehung

Leaving Care als eine dringende fach- und sozialpolitische Herausforderung in Deutschland. Im Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ - wird deutlich, wie notwendig es ist, sich mit der Entwicklung von jungen Volljährigen zu beschäftigen, die in Heimen, Wohngruppen oder Pflegefamilien aufgewacfhsen sind.
Erfahrungsbericht

von:

Tiefergehende Information

Praktische Veränderungen für das Pflegekind bei Volljährigkeit

Eine Auflistung der Dinge, die sich für ein Pflegekind nach dem 18. Geburtstag verändern, wenn es nicht mehr in der Pflegefamilie lebt:
Hinweis

6-monatiges Engagement-, Bildungs- und Empowermentprogramm für junge Volljährige

Bewerbung ist bis zum 15. Juni möglich

Das Brückensteine Fellowship-Programm "AWAKE" bietet ein 6-monatiges Engagement-, Bildungs- und Empowermentprogramm für Careleaverinnen und Careleaver zwischen 18 und 27 Jahren. Unter der Leitung von Anja Hofmann fördert AWAKE jedes Jahr bis zu 12 Fellows. Das Programm umfasst 3 Wochenendseminare, selbstorganisierte Online-Treffen und optionale Coachings. Für den Jahrgang 23/24 werden noch Bewerbungen entgegengenommen.