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25.02.2013
Kinder mit Behinderungen sollen bis 2018 weiterhin über die Eingliederungshilfe in Pflegefamilien untergebracht werden können
Themen:
Im Gesetzesentwurf heißt es unter 'B Lösung':
5. Die Befristung des Leistungstatbestandes zur Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird verlängert.
Im Gesetzentwurf werden eventuelle Mehrkosten für den Bund, die Länder oder die Kommunen aufgeführt.
Dort heißt es unter E3 'Erfüllungsaufwand der Verwaltung' für die Länder und Kommunen:
Durch die Fristverlängerung des § 54 Abs. 3 SGB XII (Artikel 2) entstehen keine Mehrkosten, weil die jetzige Rechtslage bis zum 31. Dezember 2018 unverändert verlängert wird.
Der Gesetzesentwurf muss noch im Bundesrat beraten werden.