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01.11.2023
Politik

Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen!

Reformbedarf im SGB VIII und Sicherung der Infrastruktur

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat Hinweise zum Reformbedarf im SGB VIII veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der am 01.01.2023 in Kraft getretenen Vormundschaftsrechtsreform, zielen die Hinweise auf Probleme ab, welche die Reform bislang offen ließ. Es geht dabei vor allem um das SGB VIII, für das zurzeit ein Reformprozess mit dem Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Gange ist.

Hinweise des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e. V. "Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen! " - Auszüge - 

Einleitung

Die folgenden Hinweise richten sich im Nachklang des Fachgesprächs „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“ am 17.4.2023 an die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Rechtsausschusses im Bundestag.

Hervorgehoben werden drei Punkte:

  • Die gesetzlichen Erwartungen an die Weiterentwicklung zu einer kinderrechtsbasierten Vormundschaft erfordern Veränderungen im SGB VIII.
  • Die angestrebte Förderung der nicht vom Jugendamt geführten Vormundschaften (ehrenamtliche, Berufs- und Vereinsvormundschaften) muss strukturell abgesichert werden.
  • Die lange vernachlässigte Qualitätsentwicklung der Vormundschaft erfordert eine bundesweite Infrastruktur und Vernetzung, die einer verlässlichen Finanzierung bedarf. 
Inhaltliche Schwerpunkte

1. Die Entwicklung einer kinderrechtsbasiertenVormundschaft erfordert Anpassungen im laufenden Reformprozess zum SGB VIII

Das Bundesforum macht darauf aufmerksam, dass eine kinderrechtsbasierte Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform Anpassungen im SGB VIII erfordert 

2. Konkrete Forderungen an die Weiterentwicklung des SGB VIII, um eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft zu ermöglichen.

Das Bundesforum fordert den Bundestag auf, bei der derzeitigen Weiterentwicklung des SGB VIII auch notwendige Veränderungen zu berücksichtigen, die eine kindgerechte Vormundschaft sichern. 

3. Zusammenspiel der Vormundschaftsformen strukturell sichern. 

Die Vormundschaftsrechtsreform äußert in ihrer Begründung mehrfach, dass die nicht-behördlichen Formen der Vormundschaft und das Zusammenspiel aller vier Formen gestärkt werden sollen. Konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zur Förderung der Vereine und der beruflichen Vormundschaft sollten getroffen werden, um dies auch strukturell zu sichern und nicht bei einem Appell zu belassen.

4. Die qualitätsvolle Aufgabenwahrnehmung in der Vormundschaft durch bundeszentrale Infrastruktur sichern!

Das Bundesforum fordert eine verlässliche Basisfinanzierung, die den Transfer zwischen Bundesgesetzgeber und Praxis der Vormundschaft sichert.

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