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18.02.2020
Politik

Kostenbeitrag junger Menschen im SGB VIII streichen

Zwei Ausschüsse des Bundestages haben sich dafür ausgesprochen, den Kostenbeitrag junger Menschen zu den Kosten ihrer eigenen Jugendhilfe zu streichen. Diese Empfehlungen gehen nun ein in die Diskussion um die Reform des SGB VIII und erweitern damit entsprechende bereits abgegebene Stellungnahmen gleichen Inhalts.

Deutscher Bundestag - Parlamentsnachrichten vom Fr., 14. Februar 2020

  • AfD: Verzicht auf Kostenbeitrag
  • Linke: Kostenbeitrag im SGB VIII streichen
01. AfD: Verzicht auf Kostenbeitrag

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Junge Menschen, die in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Pflegefamilien leben, sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion nicht länger an den Kosten durch Heranziehung ihrer Einkünfte beteiligt werden. In einem entsprechenden Antrag (19/16858) fordert die AfD die Bundesregierung auf, die entsprechende Regelung in Paragraf 94 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu ändern. Im Sinne der Chancengleichheit müsse auf eine Kostenheranziehung bei jungen Menschen in Vollzeitpflege verzichtet werden, argumentiert die Fraktion. Pflegekinder würden zusätzlich zu ihrer ohnehin schwierigen Lebenssituation demotiviert, wenn sie drei Viertel ihrer Einnahmen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit abgeben müssten. Dies erschwere es, Jugendliche aus Pflegesituationen in die Gesellschaft zu integrieren und sie zu einem eigenständigen und selbstverantwortlichen Leben zu erziehen.

02. Linke: Kostenbeitrag im SGB VIII streichen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Linksfraktion sollen Jugendliche in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien nicht mehr an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vor. Ebenso soll bei jungen Volljährigen in stationärer Unterbringung deren eigenes Vermögen nicht länger herangezogen werden. Die derzeit bestehenden Regelungen erschwere es jungen Menschen, die auf die besondere Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien und somit über schlechtere Startchancen ins Erwachsenenleben verfügten, finanzielle Rücklagen zu bilden. So müssten junge Menschen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien gemäß Paragraf 94 SGB VIII bis zu 75 Prozent ihres bereinigten Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abführen. Dies mindere den Anreiz, eine Berufsausbildung auf- oder einen Schülerjob anzunehmen. Zudem führten die Regelungen zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern.

Die Linksfraktion verweist zudem darauf, dass der Paragraf 94 SGB VIII in den Bundesländern insbesondere bezüglich der Öffnungsklausel, auf Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, nicht einheitlich umgesetzt werde. Dies sei angesichts des Verfassungsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfassungsrechtlich problematisch.

 

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