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13.05.2019
Politik

Schutz von Pflegekindern

NRW-Familienminister Stamp will sich für eine Gesetzesänderung stark machen, wonach künftig ein Jugendamt nur dann ein Kind in einer Pflegefamilie im Zuständigkeitsbereich eines anderen Jugendamtes unterbringen darf, wenn das andere Jugendamt zustimmt.

Der Missbrauchsskandal in Lüdge hat unter anderem dazu geführt, dass NRW-Familienminister Stamp und eine Expertenkommission sich mit der Frage beschäftigt, wieso das Jugendamt in dessen Bereich Pflegeeltern wohnen, bei der Vermittlung eines Pflegekindes dorthin nicht involviert und angefragt wird.  Auf dem Campingplatz in Lüdge wurde ein Pflegekind aus dem niedersächsischen Kreis Hameln-Pyrmont untergebracht ohne dass das lippischen Kreisjugendamtes (zuständig für Lüdge) eingebunden war. Als es dann später zu gravierend unterschiedlichen Einschätzungen der verschiedenen Jugendämter kam, hatte dies keinerlei Konsequenzen auf den Verbleib des Kindes bei dem Pflegevater.

Der NRW-Familienminister Stamp will eine Gesetzesänderung anstoßen, die das örtlich zuständige Jugendamt am Wohnort der Pflegeeltern mit in eine Vermittlung eines Pflegekindes hinein nimmt, wenn das Kind von einem Jugendamt außerhalb vermittelt werden soll. Er ist sich da einig mit seinem Kollegen aus Niedersachsen, da in Lüdge Kinder betroffen waren, die aus Niedersachsen dorthin vermittelt worden waren. 

Die Grünen fordern aufgrund des polizeilichen Durcheinanders bei der Aufklärung des Falles einen NRW- Polizeibeauftragten nach dem Muster der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Am 24. Juni wollen sich der NRW-Landtags einen Tag lang mit den Konsequenzen befassen, die aus dem Fall des Kindesmissbrauchs von Lügde gezogen werden müssen und haben dazu rund 30 Wissenschaftler und Experten aus den Bereichen Kinder- und Jugendschutz, kommunale Jugendämter sowie der Kinder- und Jugendmedizin eingeladen.

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