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Situation der Pflegefamilien in Niedersachsen
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Die Antwort der niedersächsischen Staatskanzlei wurde von uns, des besseren Verständnisses wegen, in die verschiedenen angeschnittenen Themen aufgeteilt und den entsprechenden Fragen des Landesverbandes Niedersachsen zugeordnet. (Zu erkennen an den hervorgehobenen grau unterlegten Mitteilungen)
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,
wir wenden uns heute an Sie als Vorsitzende des Landesverbandes für Pflege- und Adoptivfamilien - PFAD Niedersachsen e. V.
Unser Verband setzt sich seit 28 Jahren ehrenamtlich für die Belange von Pflege- und Adoptivfamilien – natürlich insbesondere für das Wohl der Kinder – ein.
Wir bieten Fortbildungen im pädagogischen, medizinischen und juristischen Bereich an, leisten Beistandsarbeit für die Familien und Kinder, beraten Selbige und unterstützen die Vernetzung. In einigen Städten und Landkreisen arbeiten wir gut und wertschätzend mit Jugendämtern zusammen und oft kann unsere Anwesenheit in Gesprächen deeskalierend wirken.
Zunächst möchte ich Ihnen danken, dass Sie sich ehrenamtlich für die Belange von Pflege- und Adoptivfamilien und die Kinder einsetzen und diesen mit Rat, Fortbildungen und Begleitung bei Behördengängen zur Verfügung stehen. Damit sind Sie für diese Personengruppe eine große Hilfe und Unterstützung.
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass es vielen Pflegefamilien in Niedersachsen nicht gut geht und diese keine optimale Begleitung erfahren. Die Folgen des chronischen Mangels an Mitarbeitern in den Jugendämtern zeigen sich besonders in den Pflegefamilien.
Wir erleben viele Pflegefamilien als wenig aufgeklärt, d. h. hier kommen die Ämter ihrer Pflicht zur Aufklärung nach Rechten und Pflichten nicht ausreichend nach, sei es bezüglich der Vergütung von besonderen Bedarfen bis hin zu Sorgerechtsangelegenheiten.
Noch besorgniserregender empfinden wir jedoch den wenig wertschätzenden Umgang mit den Familien.
Unterstützende Maßnahmen werden viel zu häufig abgelehnt, müssen teilweise gerichtlich erstritten werden, so dass das Kind aufgrund der Verfahrensdauer schon Schaden genommen hat.
Die Familie ist ein schützenswertes, hohes Gut und das Fundament einer gelingenden Gesellschaft.
Gerade Pflegekinder bedürfen unseres besonderen Schutzes. Es muss individueller betreut werden, die Familien müssen zeitnah und mitunter auch niederschwellig unterstützt werden.
Kinder aus belasteten Herkunftsfamilien mit teils traumatischen Erfahrungen, Bindungsstörungen, Alkohol- und Drogenschädigungen usw. brauchen einfach mehr als Kinder, die unbelastet aufwachsen.
Erklären Pflegefamilien nun aber einen erhöhten Bedarf an Unterstützung, Begleitung oder Entlastung, wird seitens einiger Jugendämter nicht selten die Erziehungsfähigkeit dieser Pflegeeltern infrage gestellt und mit Herausnahme des Kindes und Unterbringung in einer anderen Familie oder einer Heimeinrichtung gedroht. Wir beziehen uns hier ausdrücklich nicht auf Fälle, in denen das tatsächlich erforderlich ist!
Die Unterbringung in fachlichen Einrichtungen ist um ein Vielfaches teurer als in Pflegefamilien. Es gibt Studien, die eindeutig das Modell „Pflegefamilie“ empfehlen und die Familie soll immer Priorität haben. Leider ist es keine Seltenheit, dass Kinder 5-8 Stationen als Lebensmittelpunkt durchlebt haben, noch bevor sie die Grundschule verlassen. Wir weisen hier gern auf den momentan hochgelobten Film „Systemsprenger“ hin.
Bieten die behördlichen Ressourcen keine anderen Möglichkeiten?
Schlimmstenfalls kann es passieren, dass Pflegeeltern verzweifeln und resigniert aufgeben. Viel zu selten wird von Einzelfallentscheidungen Gebrauch gemacht.
Es kann und darf nicht sein, dass so mit Pflegefamilien gearbeitet und umgegangen wird. Die Folge ist, dass sich immer weniger Familien als Pflegeeltern zur Verfügung stellen! Die Diskrepanz zu der steigenden Zahl an in Obhut genommenen Kindern liegt auf der Hand.
Neue Pflegefamilien zu gewinnen und auch Pflegefamilien zu halten, stellt eine große Herausforderung dar. Die Jugendämter sind sich der großen Bedeutung der Pflegefamilien bewusst und sind grundsätzlich bemüht, die Pflegefamilien nach Kräften zu unterstützen. Hierzu gehört neben der Aufklärung zu Rechten und Pflichten auch die Unterstützung durch verschiedene andere Maßnahmen.
Die Tätigkeit der Jugendämter auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe ist Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen des eigenen Wirkungskreises der Kommunen und wird als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen. Die Jugendämter unterliegen nicht der Fachaufsicht. Eine Kontrolle des örtlichen Jugendamtes oder sogar die Einflussnahme auf Handlungen dieses Jugendamtes ist dem Land Niedersachsen nicht möglich. Dies gilt auch für die personelle Ausstattung der Jugendämter.
Dem Land als überörtlichem Jugendhilfeträger obliegt nach dem SGB VIII beispielsweise die Entwicklung von Empfehlungen zur kommunalen Aufgabenerfüllung (S 85 Abs. 2 Nr. 1). Im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung wird durch das Niedersächsische Landesjugendamt (NLJA) der aktuelle Vertiefungsbericht zur Vollzeitpflege nach S 33 SGB VIII erstellt. Auf der Basis einer sozialwissenschaftlichen Studie werden u.a. die Empfehlungen zur Vollzeitpflege überprüft, aktuelle Handlungsbedarfe identifiziert und Leitlinien für die Weiterentwicklung herausgearbeitet. Inhaltlich werden u.a. folgende Themen tangiert: Strukturen, fachliches Vorgehen, Kooperationsbezüge, Gefährdungsfaktoren beim Kind. Die Studie wird durch die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) durchgeführt. Die Veröffentlichung ist im Januar 2021 geplant.
Krampfhaft wird auch immer wieder auf Umgangskontakten bestanden, die den Kindern in vielen (ausdrücklich nicht in allen) Fällen existentiell schaden. Und dass, obwohl das Gesetz auch hier ganz klar das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellt.
Bei den Umgangskontakten der Kinder steht das Kindeswohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter immer im Vordergrund. Sie müssen hier eine schwierige Entscheidung treffen und dass es dabei zu unterschiedlichen Bewertungen durch die Pflegeeltern und den leiblichen Eltern kommen kann, ist nachzuvollziehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter treffen aber hier eine abgewogene, neutrale Entscheidung, die nicht durch eine emotionale Betroffenheit beeinflusst ist, sondern lediglich vom Kindeswohl getragen wird.
Ebenfalls bitten wir Sie, darauf hinzuwirken, dass zeitnah die Kostenheranziehung für Heim- und Pflegekinder nach § 94 Abs. 6 SGB VIII abgeschafft wird. Bei diesem Thema sind sich fast alle politischen Akteure (einschließlich der niedersächsischen Sozialministerin Carola Reimann) einig und es fehlt nur noch die Umsetzung!
Sie bitten in Ihrem Schreiben des Weiteren darum, darauf hinzuwirken, dass zeitnah die Kostenheranziehung für Heim- und Pflegekinder nach S 94 Abs. 6 SGB VIII abgeschafft wird. Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt das Anliegen sehr, die Regelungen zur Kostenheranziehung im Interesse der betroffenen jungen Menschen zu verbessern. Wenn Jugendliche in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, müssen sie nach der aktuellen Rechtslage ihr Einkommen zu einem großen Teil an die Jugendämter zahlen. Nach S 94 Abs. 6 SGB VIII haben junge Menschen und Leistungsberechtigte bei vollstationären Leistungen 75 Prozent ihres Netto-Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Begründet wird diese Regelung damit, dass der Lebensunterhalt dieser jungen Menschen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe sichergestellt wird und die Leistungen in Einrichtungen ein „Taschengeld" zur persönlichen Verfügung umfassen. Sobald die Jugendlichen dann selbständig Geld verdienen, sollen sie sich also an den Kosten beteiligen.
Dabei wird jedoch übersehen, dass die Jugendlichen selbst nichts dafür können, dass sie in einem in einer Pflegefamilie leben. Die geltende Regelung der Kostenheranziehung nimmt Jugendlichen die Motivation und bremst junge Menschen auf ihrem Weg in die Arbeitswelt und auf ihrem Weg in die finanzielle Selbstständigkeit aus. Zwar kann das Jugendamt in bestimmten Fallkonstellationen von dieser Regelung abweichen und einen geringeren Kostenbeitrag erheben. Diese bestehenden Ausnahmeregelungen reichen aber bei weitem nicht aus, um die negativen Effekte der Kostenheranziehung auszugleichen. Frau Ministerin Dr. Reimann wird sich dafür einsetzen, im Rahmen der SGB VIII-Reform gemeinsam mit den anderen Bundesländern eine entsprechende Gesetzesänderung zur Kostenheranziehung zu erreichen. Auch der Niedersächsische Landtag ist in seiner Sitzung am 25.02.2020 der Beschlussempfehlung „Für eine Jugendhilfe, die Leistung nicht bestraft" (Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/5804) insoweit einstimmig gefolgt.
Es ist entsetzlich und erschreckend, wie viele Kinder von FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder – Folgen des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft) betroffen sind und mit den Folgen dieser komplett vermeidbaren Behinderung leben müssen.
Letzte Woche z. B. waren wir beteiligt an einem „Runden Tisch“ in einer Oberschule für eine 13 jährige, alkoholgeschädigte (FASD) Schülerin, deren Pflegemutter seit nunmehr einem Jahr auf die Bewilligung einer Schulbegleitung für das Kind wartet und sich immer wieder erklären muss. Das Mädchen ist mittlerweile Opfer und Täter in Bezug auf Mobbing geworden.
Endlich wurde eine Schulbegleitung durch das Jugendamt bewilligt!
Immer noch erleben wir es viel zu oft, dass diese Diagnose klein geredet, die Diagnostik sogar untersagt wird, mit dem Argument, dass die Kinder dadurch stigmatisiert würden. Ebenfalls fehlt es an fundiertem Wissen zu dieser komplexen Behinderung in sämtlichen Behörden. Wichtige Hilfen kommen somit viel zu spät und psychische Folgeerkrankungen sind vorprogrammiert. Das ist ein sträflicher Umgang mit den betroffenen Kindern und den Pflegestellen. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist dieser Umgang keinesfalls klug.
Hier müssen wir auch auf die fehlende Aufklärung in Bezug auf die Risiken von Alkohol in der Schwangerschaft hinweisen. Es braucht eine flächendeckende Aufklärung – ohne Stigmatisierung der Mütter - und Warnhinweise auf allen alkoholischen Getränken und nicht einzelne Aktionen, Filmchen von engagierten Adoptiveltern usw. Auf Grund des Einsatzes von vielen engagierten Menschen erscheint das Thema nun häufiger in der Presse oder in Fernsehbeiträgen, die Regierung leistet jedoch noch deutlich zu wenig. Hier hat die Politik einen ernstzunehmenden Aufklärungsauftrag, um die Zahl von jährlich mind. 15.000 mit Alkoholschäden geborenen Kindern deutlich zu reduzieren und die bereits betroffenen Menschen entsprechend zu sehen und in ihren Bedarfen ausreichend und würdig zu unterstützen, statt sie durch starre Systeme zu zwängen.
Sie sprechen in Ihrem Schreiben auch die Alkoholsucht mit ihren Folgen an und unterstreichen die Notwendigkeit von Aufklärungskampagnen.
Der Konsum von Alkohol ist bei uns gesellschaftlich toleriert und Teil unserer Kultur. Er ist in vielfältigen Varianten breit verfügbar und wird allgegenwärtig in der Werbung angepriesen. Junge Menschen wachsen mit dieser „Natürlichkeit" und der Omnipräsenz des Alkoholkonsums auf und stellen gleichzeitig die durch Alkoholkonsum am meisten gefährdete Bevölkerungsgruppe dar. Jugendliche und junge Erwachsene müssen daher rechtzeitig über die Risiken von Alkohol aufgeklärt werden, um ein Bewusstsein für einen verantwortlichen Umgang mit Alkohol zu schaffen, insbesondere auch in Bezug auf Alkohol in der Schwangerschaft.
Um die Gesundheit des werdenden Kindes zu gefährden, reicht bereits ein einziger erhöhter Alkoholkonsum aus. In welchem Stadium der Schwangerschaft der Alkohol konsumiert wird, ist dabei fast vollkommen unerheblich. Alkohol ist ein Zellgift, das Organe und Nerven des entstehenden Kindes zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft angreifen kann und damit in allen Entwicklungsstadien eine große Gefahr für die Entwicklung des Embryos und Fötus birgt. Der Alkohol verbreitet sich nicht nur schnell im Körper der werdenden Mutter, sondern erreicht auch rasch den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes, so dass Mutter und Kind innerhalb weniger Minuten den gleichen Alkoholspiegel aufweisen.
In Deutschland werden schätzungsweise mehr als 10.000 Kinderpro Jahr mit Fetalen Alkoholspektrum-Störungen geboren. Rund 3.000 Kinder weisen das Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms auf. Betroffene des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS) sind in der Regel ein Leben lang auf Hilfe angewiesen. Selbst weniger ausgeprägte Fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) führen zu vielfältigen körperlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen, die oft erst im Schulalter entdeckt und relevant werden.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) unterstützt daher durch institutionelle Förderung fortlaufend die 75 Fachstellen für Sucht und Suchtprävention in Niedersachsen sowie die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen als übergeordnete Stelle der Fachstellen. Die Mitarbeitenden der Fachstellen sind nicht nur in den Fachstellen selbst ansprechbar, sondern gehen auch in die Schulen, um dort Präventionsarbeit, auch in Bezug auf Alkohol, zu leisten. In ihrer Arbeit können sie auf vielfältige landes- und bundesweit bekannte Präventionsprojekte zurückgreifen. Zudem sind viele Kampagnen im öffentlichen Raum (Plakataktion „Kenn Dein Limit") und im Internet vertreten und machen auf die Thematik „Alkoholkonsum" aufmerksam.
Im Jahr 2016 förderte MS das Programm „Stopp FAS - Projekt zur Prävention des Fetalen Alkoholsyndroms" mit einem Betrag in Höhe von 50.000 EI-JR, das von der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen als übergeordnete Stelle erfolgreich in den Fachstellen für Sucht und Suchtprävention implementiert wurde. Bereits in den ersten drei Monaten nach Start des Projekts wurde in 34 Klassen das Programm durchgeführt. Als Zielgruppe wurden Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 19 Jahren der Klassen 9 bis 1 1 aus allgemeinbildenden Schulen sowie Klassen der Berufsfachschulen ausgewählt. Die zwei Bausteine des Programms werden im Klassenverband durchgeführt und gliedern sich in eine 90-minütige Präventionseinheit „STOP FAS" mit dem Unterthema „Problemlöser Alkohol" und einer abschließenden Einheit mit einem digitalen Wissensquiz und dem „KlarSicht"-Koffer der BzgA. Dadurch wird eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik gewährleistet, aus der so eine Festigung des neuen Wissens resultiert.
Neben der Präventionsarbeit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist auch die Präventionsarbeit und Frühintervention in der Schwangerenbetreuung von besonderer Bedeutung, um die Schwangeren weiterhin zu informieren und dadurch dem Fetalen Aikohoisyndrom vorzubeugen.
Wenn bei einem Kind FAS oder FASD vorliegt, sind spezifische Schulungen für Eltern und Pflegeeltern besonders wichtig, um die aus der Schädigung entstandenen Schwierigkeiten für die Kinder besser erkennen und verstehen zu können, damit eine Förderung der Kinder möglich ist und auch die Eltern und Pflegeeltern entlastet werden. Aus suchtspezifischer Sicht ist auch eine Verstärkung der Arbeit mit suchtkranken Eltern enorm wichtig, um Verständnis und Lösungsansätze für den Alltag aufzuzeigen.
Wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass Pflegefamilien gegenüber ein angemessener Ton herrscht, das Pflegefamilien nicht pausenlos um die Rechte der Kinder, insbesondere der behinderten Kinder, kämpfen müssen, sondern ihnen jede Unterstützung zu teil wird, die sie für ihre herausfordernde Aufgabe benötigen.
Dem kompletten Jugendhilfesystem fehlt es leider an einer gewissen Weitsicht, um zukunftsorientiert zu handeln. Das zeigt sich deutlich an den mangelnden bzw. nachweislich schlechteren Investitionen in unsere Kinder. Hier schließt sich dann viel zu oft das Schicksal der sogenannten Careleaver nahtlos an. Der deutsche Kinder- und Jugendbericht hat auch hier leider keine positive Entwicklung zu verzeichnen. Wir führen das u. a. auf genau die oben genannten Umstände zurück.
Sie bemängeln auch, dass es dem Jugendhilfesystem an einer gewissen Weitsicht fehle, um zukunftsorientiert zu handeln und führen hierzu das Schicksal der „Care Leaver" an.
Der Übergang von der Jugend ins Erwachsenenleben stellt einen einschneidenden Abschnitt im Leben eines jeden Menschen dar, der mit vielen Herausforderungen behaftet ist. Für „Care Leaver" ist dieser entsprechend noch schwieriger, da sie den Prozess der Selbstständigkeit aus staatlichen Erziehungshilfen, ohne den sozialen Rückhalt ihrer Herkunftsfamilie, meistern müssen. Pflegefamilien leisten an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag, die jungen Menschen in dieser Lebensphase zu begleiten und zu unterstützen.
Die besonderen Herausforderungen für „Care Leaver" wurden im 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung vom 01.02.2017 beschrieben:
„Gegenwärtig haben die Hilfen zur Erziehung ihren quantitativen Schwerpunkt im späten Kindes- und frühen Jugendalter. Junge Menschen, die durch Hilfen zur Erziehung betreut werden, werden früh im Jugendalter zu sogenannten „Care Leavern", die — wenn sie die Volljährigkeit erreicht haben — von der Kinder- und Jugendhilfe meist nicht mehr erfasst werden. Von Care Leavern wird dabei emartet, ein Heim oder eine Pflegefamilie in der Regel bereits mit 18, spätestens aber mit 21 Jahren zu verlassen. Sie sind somit wesentlich früher mit der Erwartung konfrontiert, ihr Leben selbstständig in die Hand zu nehmen als ihre Altersgenossen — und das, obgleich sie dabei meist auf weniger soziale Ressourcen aus der Herkunftsfamilie zurückgreifen können..." (S. 68).
„Letztlich stellt die „Verselbstständigung" von jungen Menschen nach einer stationären Hilfe ein Strukturdilemma organisierter Hilfe dar. Junge Menschen, die durch die stationären Hilfen betreut werden und sich damit in einem institutionellen Hilfesystem bewegen, stehen plötzlich vor der Herausforderung, dass sie neben den allgemeinen Erwartungen an Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich einen Übergang bewältigen müssen, der in der sogenannten Normalbiografie strukturell so nicht vorgesehen ist. Sie werden häufig ohne jede „Nachsorge" aus einer Hilfeform „freigesetzt". Es wird auf diese Weise eine eigene Statuspassage des „Leaving Care" für diese Jugendlichen erzeugt (Köngeter u. a. 2012), die wiederum selbst zu einer prekären Lebenskonstellation führen kann" (S. 468). Die Thematik der „Care Leaver" ist auch dank dieser Untersuchungen in die Überlegungen zur SGB VIII-Reform mit besonderen Unterstützungshilfen einbezogen.
Wir hoffen sehr, dass Sie unsere Nöte und Sorgen ernst nehmen und sich zum Wohl der Kinder stark machen. Gerne würden wir im persönlichen Austausch mit Ihnen oder Ihrer entsprechenden Referenten über unsere aktuellen Erkenntnisse berichten.
Ich hoffe, auf Ihre zahlreichen Themenbereiche mit ausreichend vertiefenden Erläuterungen eingegangen zu sein. Mit freundlichen Grüßen i.A. ....
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihren Einsatz für die Menschen in unserem Bundesland.
Herzliche Grüße
Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien Pfad Niedersachsen e. V.
Nevim Krüger, Vorsitzende
Sonja Gosch, stellvertretende Vorsitzende