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18.02.2021
Stellungnahme des Dialogforum Pflegekinderhilfe
Aus der Erläuterung der Kommentierung
Grundforderungen für eine SGB VIII-Reform aus dem Dialogforum Pflegekinderhilfe
- Gefordert wird die gesetzliche Sicherstellung der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen an allen sie betreffenden Verfahren und Entscheidungen sowie Aufklärung über ihre Rechte und gesicherte Beratungs- und Beschwerdewege für Pflegekinder, außerdem die Förderung von Selbstorganisation. Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung, Beteiligung und Schutz − für Pflegekinder braucht es passende Schutzkonzeptionen.
- Qualifizierte sozialpädagogische Hilfeplanung mit Dokumentation der Perspektiven aller Beteiligten, prozessorientierte Perspektivklärung und bedarfsgerechte Hilfegewährung mit der Klarstellung der Möglichkeit der Kombination von Hilfen für junge Menschen, Eltern und Pflegefamilien sind Schlüsselfaktoren für gelingende Hilfen. Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie Pflegeeltern müssen Entscheidungen verstehen und nachvollziehen können.
- Eltern bleiben immer die Eltern ihrer Kinder und haben grundgesetzlich verbürgte Rechte, die sich im SGB VIII wiederfinden müssen. Gefordert wird ein Rechtsanspruch von Eltern auf Beratung und Unterstützung unabhängig vom aktuellen Personensorgerecht, Stärkung der Beteiligung und Begleitung von Eltern vor, während und nach Pflegeverhältnissen und systematische Arbeit mit den Eltern von Pflegekindern, auch wenn eine Rückkehrperspektive nicht mehr bestehen sollte.
- Transparente und partizipative Gestaltung von Übergängen und das Angebot von diesbezüglichen Unterstützungsoptionen sind von zentraler Bedeutung, damit Einschnitte und Wechsel, die auch als bedrohlich erlebt werden, verarbeitet und selbstwirksam erfahren werden können. Notwendig ist die Unterstützung und Kontinuitätssicherung für junge Menschen im Übergang mit einem Anspruch auf Weitergewährung der Hilfe nach Eintritt der Volljährigkeit sowie Vorbereitung und Begleitung in die Selbstständigkeit oder Anschlusshilfen sowie die Schaffung eines Rechtstatbestands „Leaving Care“. Gefordert wird zudem die Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen, damit diese die Chance haben sich ein selbstständiges Leben aufzubauen.
- Die Bedingungen für Pflegeverhältnisse sind regional sehr unterschiedlich. Nötig ist die fachliche Entwicklung vergleichbarer Standards für die Begleitung von Pflegefamilien im Hinblick auf Beratung und Unterstützung, finanzielle Ausstattung und soziale Absicherung. Gesetzlich muss die Festschreibung der vereinbarten Modalitäten auch bei Zuständigkeitswechseln gesichert werden.
- Stabilität und Berechenbarkeit des Lebensortes und Lebensfeldes sind Faktoren, die eine gute Entwicklung von Kindern positiv beeinflussen. Im SGB VIII ist deshalb auch die Entwicklung einer dauerhaften anderen Lebensperspektive vorgesehen, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht möglich ist. Notwendig ist eine entsprechende (auch umkehrbare) zivilrechtliche Absicherung im Falle einer auf Dauer angelegten Lebensperspektive des Kindes 5 in der Pflegefamilie, wenn eine Rückkehr trotz Stabilisierungs- und Restabilisierungsarbeit nicht möglich ist; Maßstab muss immer das Kindeswohl sein.
- Um eine echte inklusive Jugendhilfe zu erreichen, braucht es die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen, auch mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung.
- Grundforderung an die Jugendhilfeträger ist die Qualifizierung der Pflegekinderhilfe insbesondere durch Sicherung der Fort- und Weiterbildung von Fachkräften und aller anderen Akteur*innen sowie die Ausstattung mit angemessenen Ressourcen.