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Synopse des DIJuF zum Endvorschlag des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
Themen:
So wie es zur Zeit politisch aussieht, wird dieser Endvorschlag sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat bis Mitte Juli 2017 verabschiedet und am 1. Jan. 2018 in Kraft treten.
Besonders hinweisen möchte ich auf :
§ 54 Leistungen der Eingliederungshilfe
[...]
"(3) Eine Leistung der Eingliederungshilfe ist auch die Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie, soweit eine geeignete Pflegeperson Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht in ihrem Haushalt versorgt und dadurch der Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe vermieden oder beendet werden kann. Die Pflegeperson bedarf einer Erlaubnis nach § 44 des Achten Buches."
Bisher war diese Regelung bis zum 31. Dez. 2018 begrenzt. Nun soll diese zeitliche Begrenzung aufgehoben werden.