Sie sind hier

14.12.2020
Politik

Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Adoptionshilfe-Gesetz

Kompromiss zur Beratungspflicht: Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Adoptionshilfe-Gesetz. Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 10. Dezember 2020 auf Änderungen am Adoptionshilfe-Gesetz geeinigt. Danach entfällt die umstrittene Beratungspflicht im Vorfeld einer Stiefkindadoption für lesbische Paare, wenn das Kind in deren Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird.

Themen:

Die Bundesregierung hatte am 2. Dezember 2020 das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss im Juli nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen in der Länderkammer erhalten hatte.

Streitpunkt: Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption

Der Gesetzesbeschluss des Bundestages sieht eine verpflichtende Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstellen im Vorfeld einer Stiefkindadoption vor. Diese wurde im Bundesratsverfahren und während der Plenardebatte für den Fall der Stiefkindadoption bei lesbischen Paaren kritisiert (Protokollauszug | Redevideo zu TOP 4 vom 3. Juli 2020), weil diese verpflichtende Beratung zu einer Diskriminierung lesbischer (Ehe-)Paare führe, da sie für die notwendige Adoption der in die Familie hineingeborenen Kinder eine weitere Belastung schaffe.

Kompromiss im Vermittlungsverfahren

Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, der umstrittenen Regelung einen Ausnahmetatbestand anzufügen. Danach gibt es keine Beratungspflicht, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet ist oder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Überdies gibt nach dem Vorschlag bei Stiefkindadoptionen lesbischer Paare das ohnehin am Verfahren beteiligte Jugendamt die im Gesetz vorgeschriebene fachliche Äußerung ab, so dass auch insofern die zusätzliche Beteiligung der Adoptionsvermittlungsstelle entfällt.

Was das Adoptionshilfegesetz ansonsten regelt

Durch die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen sollen Familien bei der Adoption von Kindern mehr Beratung und Hilfe erhalten. Sie betreffen sowohl die Adoptiv- als auch die Herkunftsfamilie. Beide hätten künftig einen Anspruch darauf, auch nach der Adoption fachlich begleitet zu werden.

Offener Umgang mit Adoptionen

Ziel des Gesetzes ist auch, den offenen Umgang mit Adoptionen zu fördern: Die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen sollen Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Die Adoptionsvermittlungsstellen werden außerdem angehalten, mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern zu erörtern, ob und wie sie den Informationsaustausch oder auch den Kontakt der Adoptivfamilie mit den Herkunftseltern am besten zum Wohle des Kindes gestalten. Herkunftseltern erhalten zudem einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind, sofern diese von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt werden.

Auslandsadoptionen nur noch mit Vermittlungsstelle

Darüber hinaus verbietet der Gesetzesbeschluss Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Adoption vorbereitet und die Interessen des Kindes ausreichend berücksichtigt werden. International vereinbarte Schutzstandards sind künftig bei allen Auslandsadoptionen einzuhalten. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag wird sich voraussichtlich in der laufenden Woche mit dem Einigungsvorschlag befassen, der Bundesrat dann in der Plenarsitzung am 18. Dezember 2020. Mit der Bestätigung beider Häuser wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz könnte dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 10. Dezember 2020

Das könnte Sie auch interessieren

Erfahrungsbericht

Michail - Die Geschichte eines aussichtslosen Adoptionsversuchs

Wir, Petra und Hans (54 und 52), haben im Dezember 2005 unsere beiden „älteren“ Geschwisterkinder Andrey (9) und Marija (6) adoptiert.
Erfahrungsbericht

Zwei Schwestern

Die Aufnahme von zwei Schwestern bringt die Pflegefamilie an ihre Grenzen.
Hinweis

Informationen zu Fragen der Auslandsadoption

Das Bundesamt für Justiz nimmt neben anderen Aufgaben im internationalen Familienrecht auch die Funktion der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption wahr. Jetzt wurde auf der Webseite des Bundesamtes eine umfassende Zusammenstellung von Fragen, Rechtlichem und anderen Informationen zu allen Bereichen einer Auslandsadoptionen erstellt.
Erfahrungsbericht

Michail – mit Beharrlichkeit zum Happy End

Aus der 'aussichtslosen' Adoption ist eine erfolgreiche Adoption von Michail geworden.
Geänderte Rechtslage

Adoption von Kindern aus der Ukraine

Adoptionen aus der Ukraine können nicht mehr von einem deutschen Träger begleitet werden. Für die Adoption ukrainischer Kinder ist ausschließlich das ukrainische Sozialministerium zuständig.
Tiefergehende Information

Fragen an die Auslandsvermittlungsstelle

Bei der Bemühung um die Adoption eines ausländischen Kindes gibt es viele Unsicherheiten und Fragen. Den Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft ist die Aufgabe anvertraut, den Ablauf des Verfahrens im Interesse der zu vermittlenden Kinder und Adoptionsbewerber verlässlich zu gestalten.
Tiefergehende Information

Auf was haben Pflegekinder ein Anrecht?

Das Pflegekind hat das Recht in allen Familiensachen persönlich angehört zu werden, wenn „Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist“. (FamFG § 159)
Tiefergehende Information

Das zentrale Dokument: Der Eignungsbericht

Das zentrale Dokument während des Bewerbungsverfahrens ist für die Adoptionsbewerber/innen der sogenannte Adoptionseignungsbericht. Er enthält die persönlichen Daten der Bewerber/innen, ihre persönlichen und familiären Umstände, ihren Gesundheitszustand, ihr soziales Umfeld und die Beweggründe für die Adoption.
Aus der Praxis

Rumäniens nie vergessene Kinder

Zehntausende Kinder, die aus Rumänien adoptiert wurden, suchen ihre Eltern.
Interview

von:

Interview mit Wolfgang Gerts, Bundesverband für Eltern ausländischer Adoptivkinder e.V.

Wolfgang Gerts ist zweiter Vorsitzender des Bundesverbands für Eltern ausländischer Adoptivkinder e.V. Moses-online führte ein Interview mit ihm zum Thema Auslandsadoption