Sie sind hier
Vormundschaftsvereine als wichtige Säule der Kinder- und Jugendhilfe stärken!
Beteiligte:
Das umfangreiche Reformpaket sieht im Vormundschaftsbereich vor, dass im Regelfall nicht mehr der Vormundschaftsverein, sondern nur noch der einzelne Mitarbeiter/die einzelne Mitarbeiterin des Vereins persönlich zum Vormund bestellt werden kann. „In der Praxis führt dies regelhaft zu Schwierigkeiten bei Vertretungsregelungen in Verhinderungsfällen des Vormunds etwa durch akute Krisensituationen, wie sie im Feld der Kinder- und Jugendhilfe häufig und dringlich auftauchen. Auch die Auswahl des am besten geeigneten Vormunds durch das Familiengericht wird so erschwert“, erläutert Eckert.
Der SkF begrüßt viele andere der geplanten Regelungen im Vormundschaftsbereich ausdrücklich. „Wenn aber die nichtbehördliche Vormundschaft mit der Reform nachhaltig gestärkt werden soll, ist die Bestellung des Vereins dafür unabdingbar und sogar wichtiger Garant“, stellt die SkF Bundesvorsitzende fest, „denn Vereine haben traditionell große Erfahrungen mit der Qualifikation und Schulung von Ehrenamtlichen“, so Hildegard Eckert.
Etwa 100.000 Kinder und Jugendliche stehen in Deutschland unter Vormundschaft/Pflegschaft, weil ihre Eltern nicht (mehr ) für sie sorgen können. In den allermeisten Fällen handelt es sich hierbei um einen (partiellen) Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung. Neben den Jugendämtern, beruflichen oder ehrenamtlichen Vormundinnen und Vormunden übernehmen vormundschaftsführende Vereine die elterliche Sorgeverantwortung. Die überwiegende Mehrheit der tätigen Vormundschaftsvereine ist in konfessioneller Trägerschaft.
Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 138 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 40 Vormundschaftsvereine und 91 Betreuungsvereine. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.
Ansprechpartnerin: Referat Kinder- und Jugendhilfe Dr. Heike Berger, Tel. 0231 557026-24, E-Mail: berger@skf-zentrale.de
Quelle: Pressemitteilung des SKF Gesamtvereins vom 26. Nov. 2020