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Beistände als Helfer für Pflegeeltern und Pflegekinder
Beteiligte:
Das Leben mit Pflegekindern stellt die Familien häufig vor vielschichtige Probleme, mit deren Bewältigung sich die Pflegeeltern überfordert und allein gelassen fühlen. Die persönliche Betroffenheit macht es den Pflegefamilien z.T. zusätzlich schwer, bei Verhandlungen mit Behörden und Institutionen die Interessen des Pflegekindes zu vertreten. Manchmal ist die Situation verfahren, sodass ein Beistand „von außen“ eine wertvolle Hilfe sein kann.
Beistände können die Pflegeeltern z.B. bei folgenden Situationen unterstützen:
- bei Konflikten im Rahmen der Hilfeplanung,
- als Berater in Problemfällen,
- als Begleitung zu Terminen bei Ämtern,
- als Hilfe bei Besuchskontakten,
- bei der Klärung von Rechten und Pflichten aller Beteiligten.
Es reicht nicht aus, dass ein Beistand Erfahrung mit Pflegekindern hat, vielmehr muss er über gute Kenntnisse in der Theorie des Pflegekinderwesens verfügen, um die Belange aller Beteiligten gut einschätzen und ggf. vermitteln zu können.
Die Gruppe der Beistände und andere Interessierte treffen sich fortlaufend mindestens halbjährlich zu ganztägigen Seminarmodulen, um sich kontinuierlich fortzubilden und sich gegenseitig zu unterstützen.
Zu Beginn des Projektes gab es ein Treffen mit Vertretern aus Vereinen und anderen Pflegeeltern, um gemeinsam herauszufinden, wofür ein Beistand gebraucht werden könnte und welche Vorstellungen die Beteiligten zur Arbeit des Beistandes hatten.
Wie soll der Beistand/Krisenhelfer im Projekt des Landesverbandes aussehen?
Frage an die Teilnehmer: Was/wer hätte Ihnen als Pflegeeltern geholfen, als Sie in einer Krise waren?
Zusammenfassung der Ergebnisse der Kleingruppenarbeit:
- Akzeptanz, dass Krisen entstehen können - mit dem Pflegekind - mit dem Jugendamt - mit anderen Beteiligten
- Supervision – bzw. Reflektion des Geschehens für alle Akteure
- Ein ausgleichender Faktor - Vermittlung, Verhandlung, Lösungen suchen -
- Kommunikative Fähigkeiten
- Versachlichung
- Eine Art Schiedsmann
- Helfer, die verfügbar sind und Zeit haben
- Helfer, die Pflegeeltern und Pflegekind schützen können
- Aufklärung über Rechte der Pflegeeltern
- Aufklärung über Pflichten der Jugendämter
- Aufklärung über materielle Hilfen
Was würde an strukturellen Bedingungen für Pflegeeltern (bei sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in den Pflegekinderdiensten) nötig sein?
- Bessere Vorbereitung,
- Bessere Erreichbarkeit des Pflegekinderdienstes,
- Netzwerk bei Krise,
- Infos über Netzwerk,
- und besonders: eine gute Erreichbarkeit der Jugendämter – Krisendienst.
Gedanken zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt:
- Welche Möglichkeiten gibt es denn gegenüber dem Jugendamt?
- Wunsch nach Transparenz der Arbeit des Jugendamtes – was wollen die Fachkräfte?
- Sind nicht auch Besuchskontakte eine wichtige Aufgabe für die Jugendämter?
Voraussetzung und Aufgabe des Beistandes:
Die Grundvoraussetzung: Alle müssen Kindeswohl im Blick haben – was braucht das Kind und von wem?
Die Unabhängigkeit und Neutralität des Beistandes im Hinblick auf die Krise ist bedeutsam. Besonders die Unabhängigkeit vom involvierten Jugendamt.
Die besondere Aufgabe des Beistandes ist seine/ihre moralische Unterstützung des Pflegekindes, der Pflegeeltern möglicherweise auch des Vormundes. Der Krisenhelfer steht "bei" und führt keinen persönlichen Krieg gegen das Jugendamt. Er ist dabei behilflich, Ängste abzubauen und die umstrittene Angelegenheit zu versachlichen.
Der Beistand sollte hilfreicherweise über folgende Möglichkeiten verfügen:
- Fachkunde
- Gelassenheit
- Kompetentes Auftreten – Augenhöhe
- Überblick über die Sichtweise/Möglichkeiten ALLER Parteien
- Netzwerkkunde: welche Stellen können uns weiterhelfen
- Erwartungen der Pflegeeltern, - des Pflegekindes, dass der Beistand MEINE Interessen vertritt
- Wie weit geht das Ehrenamt? Erreichbarkeit, Fahrtkosten
Für den Beistand ist neben den menschlichen Voraussetzungen besonders auch ein Wissen über rechtliche Grundfragen bedeutsam. Nur so kann ein Zusammenhang und ein Verständnis der umstrittenen Fragen hergestellt werden.
Als notwendig hat sich das Wissen über folgende Rechtslagen herausgestellt:
- Sorgerecht – Kindeswohl
- Alltagssorge – Grundentscheidungen
- Sorgerechtsentzug – Vormundschaft (plus freiwillige Übertragung des Sorgerechtes)
- Verbleibende Rechte auch nicht sorgeberechtigter Herkunftseltern
- Rechte und Pflichten von Pflegeeltern (Verbleibensantrag, Anhörung, Zusammenarbeit mit Herkunftseltern, Zusammenarbeit mit Jugendamt)
Projekt des Landesverbandes für Pflege- und Adoptivfamilien Niedersachsen e.V.
Zweimal jährlich lädt der Landesverband Pflegeeltern, die als Beistände oder Krisenhelfer tätig sind, oder die sich für diese Möglichkeit interessieren, zu einer Fortbildung ein. Diese Treffen werden von einer Fachfrau begleitet. Neben Austausch untereinander werden hier besonders Fragen der Teilnehmer bearbeitet. Ebenso wird die aktuelle Entwicklung in der Pflegekinderhilfe und neue Beschlüsse von den oberen Gerichten vorgestellt. Normalerweise steht der Fortbildungstag unter einem von dem gewünschten Thema, welches dann den Tag strukturiert. Manchmal jedoch werden andere Themen für die Teilnehmer bedeutsamer, so dass es kein Problem ist, das angedachte Thema auf das nächste Treffen zu verschieben oder nur kurz abzuhandeln.
Interessierte Pflegeeltern können sich auch weiterhin an den Landesverband wenden und an den Fortbildungen teilnehmen.
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"Ich könnte das ja nicht…!"