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Das Elternberatungsprojekt
Beteiligte:
Das Konzept der PFIFF-Elternberatung Beratung und Begleitung für Eltern, deren Kinder in Pflegefamilien leben.
Auszüge aus dem Konzept der Elternberatung
Die PFIFF-Elternberatung ist in Hamburg ein Beratungsangebot für Eltern, deren Kinder nach § 33 SGB VIII in Vollzeitpflegeverhältnissen leben. Eltern sollen mit Beginn der Inpflegegabe durch die Elternberatung in das Pflegeverhältnis einbezogen werden. Die PFIFF-Elternberatung ist auch ein Angebot für Eltern, deren Kinder in befristeten Pflegeverhältnissen untergebracht sind. Mit der hier bestehenden offenen Perspektive bezogen auf den Lebensmittelpunkt der Kinder benötigen Eltern eine besondere Form der Begleitung und Beratung.
Das Konzept wurde im Mai 2022 veröffentlicht und bezieht sich natürlich schon auf die verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz entstanden sind. So begründet sich das Konzept auf die nachfolgend benannten Rechtsgrundlagen:
Rechtsgrundlagen der Hilfe sind § 37 Abs. 1 S. 1 SGB VIII „Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie“, § 18 Abs. 3 S. 3 SGB VIII „Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts“, § 1626 Abs. 3 BGB „Elterliche Sorge, Grundsätze“, § 1684 S. 1 BGB „Umgang des Kindes mit den Eltern“ sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes in der UN-Kinderrechtskonvention.
Der Gesetzgeber beschreibt im § 37 SGB VIII sehr klar die Ziele der Beratung und Unterstützung der Eltern von Pflegekindern:
1. Das Erreichen einer nachhaltigen Verbesserung der Erziehungsbedingungen der Eltern in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum, so dass sie ihr Kind wieder selbst erziehen können - oder - wenn dies nicht möglich ist,
2. die Förderung ihrer Beziehung zum Kind und die Sicherung einer anderen, dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderlichen und auf Dauer angelegten Lebensperspektive.
§ 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
(1) Werden Hilfen nach den §§ 32 bis 34 und 35a Absatz 2 Nummer 3 und 4 gewährt, haben die Eltern einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung sowie Förderung der Beziehung zu ihrem Kind. Durch Beratung und Unterstützung sollen die Entwicklungs-, Teilhabe- oder Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Ist eine nachhaltige Verbesserung der Entwicklungs-, Teilhabe- oder Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar, so dienen die Beratung und Unterstützung der Eltern sowie die Förderung ihrer Beziehung zum Kind der Erarbeitung und Sicherung einer anderen, dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderlichen und auf Dauer angelegten Lebensperspektive.
(2) Bei den in Absatz 1 Satz 1 genannten Hilfen soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Zusammenarbeit der Pflegeperson oder der in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Person und der Eltern zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen durch geeignete Maßnahmen fördern. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellt dies durch eine abgestimmte Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 und § 37a sicher.
In den 'Zielen der Elternberatung' des Konzeptes werden folgende Schwerpunkte angegeben:
- Loyalitätskonflikte und emotionale Belastung von Pflegekindern vermeiden
- Beratung im Hinblick auf Elternschaft ermöglichen.
- Positive Identitätsentwicklung der Kinder fördern
- Für Kontinuität und Stabilität von Pflegeverhältnissen sorgen
- Kooperation zwischen Eltern und Pflegeeltern
- Durchbrechen von Reinszenierungen
- Einbezug in die Biografiearbeit
- Arbeit an der Verantwortungsübernahme
Angebote der Elternberatung
- Einzelberatung
- Elternberatung bei befristeten Unterbringungen
- Beratung von getrenntlebenden Eltern
- Beratung zwischen Eltern und Pflegeeltern
- Beratung zwischen Eltern und anderen Familienangehörigen
Es werden verschiedene Angebotsstrukturen angeboten, von persönlicher Beratung bis zu Online-Kontakten. Darüberhinaus ist es PFIFF von Wichtigkeit, die Eltern über ihren rechtlichen Anspruch über die verschiedensten Wege der Kommunikation in verschiedenen Netzwerken zu informieren.