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Rechtliche Position der Pflegeeltern in der Schule
Themen:
Die Personensorgeberechtigten (leiblichen Eltern oder Vormund bzw. Pfleger) haben die Grundentscheidung über die Schule an sich. Welche Schulform besucht das Kind – (Regelschule, Förderschule, kirchliche Schule, Private Schulen etc.) Die Entscheidungen werden im Rahmen eines Hilfeplanes durch den Sorgeberechtigten in Absprache mit den Pflegeeltern und dem Jugendamt getroffen. (siehe dazu auch das Schwerpunktthema: Vormund)
Gemäß § 1688 BGB vertreten dann die Pflegeeltern den Sorgeberechtigten in allen Alltagsentscheidungen. Alltagsentscheidungen in der Schule sind alle Entscheidungen, die keine Grundentscheidungen (also Schulauswahl) sind z.B. Mitglied der Schulpflegschaft, Arbeitskreise, Teilnahme an Elternabenden, Gespräche mit Lehrern, Unterschrift der Zeugnisse.
Veränderungen der Schulform, intensive Schulpsychologische Begleitung, notwendige Stellungnahmen oder Therapien können wiederum nur in Absprache mit dem Personensorgeberechtigten erfolgen.