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Rechtspfleger
Themen:
Die Rechtspfleger sind ein selbständiges Organ der Rechtspflege. In den ihnen nach dem Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben sind sie bei ihren Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden und grundsätzlich sachlich unabhängig. Sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben frei von Weisungen Dienstvorgesetzter.
Die Tätigkeit der Rechtspfleger/-innen erstreckt sich auf zahlreiche Rechtsbereiche der streitigen Gerichtsbarkeit und insbesondere der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes mit einer speziellen Fachhochschul-Ausbildung.
In der streitigen Gerichtsbarkeit
sind die Rechtpfleger/-innen z.B. im Mahnverfahren tätig. Sie erlassen den Mahnbescheid sowie den Vollstreckungsbescheid. Nach Abschluss eines Prozesses sind sie zuständig für die Festsetzung der Kosten, die der obsiegenden Partei gegen die unterlegene Partei zustehen. Die Rechtspfleger/-innen sind in der Zwangsvollstreckung zuständig für den Erlaß von Beschlüssen auf Pfändung von Geldforderungen (z.B. Lohnpfändungen), für die Entscheidung über eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung und für die Zwangsvollstreckung von Grundstücken und Wohnungseigentum .Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen sie das Verfahren selbständig durch.
In der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind sie tätig in:
- Grundbuchsachen. Sie entscheiden u.a. über Anträge auf Eintragungen von Belastungen des Grundstücks (z.B. Grundschulden) sowie über die Eintragung beim Erwerb von Grundstückseigentum,
- Registersachen. Sie entscheiden über Anträge auf Eintragung einer Firma, Wechsel des Geschäftsführers/Prokuristen sowie über Eintragungen im Partnerschafts-, Vereins- und Güterrechtsregisters und Genossenschaftsregisters,
- Vormundschaftssachen. Sie sind zuständig für die Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren. Sie verpflichten den Vormund und den Betreuer und überwachen deren Geschäftsführung und Vermögensverwaltung. Ebenso ist der Rechtspfleger für den Wechsel einer Vormundschaft zuständig z.B. den Wechsel von der Amts- oder Vereinsvormundschaft in eine Einzelvormundschaft.
- Nachlasssachen. Sie erteilen Erbscheine nach gesetzlicher Erbfolge, eröffnen Testamente und Erbverträge und nehmen Erklärungen entgegen (z.B. Ausschlagung der Erbschaft).
Bei der Staatsanwaltschaft obliegen den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern überwiegend Aufgaben der Strafvollstreckung.
Sie sind darüber hinaus auch in der Verwaltung und Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig.