Aufruf von PFAD-Bundesverband e.V. an alle Adoptiv- und Pflegeeltern, die bereits Rente erhalten und denen bisher Zuschläge für Kindererziehungszeiten verweigert wurden, weil die Erziehung des Kindes erst nach dem 12. Lebensmonat begonnen hat,
Nach Volljährigkeit eines Pflegekindes stellt sich häufig die Frage, ob der junge Mensch bereits in der Lage ist, sich in seinen rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu vertreten. Hilfestellung kann in Form einer Vollmacht erfolgen oder durch die Bestellung einer rechtlichen Betreuung.