Sie sind hier
Haupt-Reiter
Sorgerecht
Wenn ein Kind geboren wird, haben die Eltern des Kindes die elterliche Sorge und Verantwortung. Sie haben das sogenannte Sorgerecht. Den Eltern kann ihr Sorgerecht ganz oder teilweise per Gerichtsbeschluss aberkannt werden, sofern sie das Wohl ihres Kindes gefährden.
Das Sorgerecht umfasst zwei Hauptsäulen:
- die Sorge um die Person des Kindes, die sogenannte Personensorge,
- die Sorge um das Vermögen des Kindes, die sogenannte Vermögenssorge.
§ 1626 BGB Elterliche Sorge
(1)Die Eltern haben die Pflicht und das recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge)
(2)Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und die wachsende Bedürfnisse des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3)Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.