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Begriffserklärung

Sorgerecht - Vermögenssorge

Die Vermögenssorge bedeutet die Vertretung des Kindes in vermögensrechtlichen Fragen. Dazu gehören Belange des Erbe, Schenkungen, Abschließen von Verträgen, Geltendmachen von Ansprüchen aufgrund von Verträgen oder öffentlichen Leistungen (z.B. Opferentschädigung, Unfall etc.) und Rentenzahlungen.

Die Vermögenssorge bedeutet die Vertretung des Kindes in vermögensrechtlichen Fragen. Dazu gehören Belange des Erbe, Schenkungen, Abschließen von Verträgen, Geltendmachen von Ansprüchen aufgrund von Verträgen oder öffentlichen Leistungen (z.B. Opferentschädigung, Unfall etc.) und Rentenzahlungen.

Vermögenssorge bedeutet auch, dass diese Gelder für das Kind verwaltet und verwendet werden.

Letzte Aktualisierung am: 
16.05.2008

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