Die beiden Erziehungshilfeverbände IGfH (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V.) und AFET (Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) haben seit 2011 eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Thematik „Inklusion und Große Lösung“ eingesetzt. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Begleitung der bundesweiten Debatte um die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen (mit und ohne Behinderungen) im SGB VIII. Neben einem ExpertInnengespräch zur Thematik „Teilhabeplan versus Hilfeplan-Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ in Köln, wurde dazu eine grundsätzliche Positionierung erarbeitet, deren Kernbotschaft lautet: Eine „Große Lösung“ basiert auf einer inklusiven Ausrichtung des Kinder- und Jugendhilfesystems.
Aufgrund der Offenheit des Konzepts der Inklusion, muss allerdings der inklusive Zugang mit einem Befähigungsansatz zusammengedacht werden. Im Vordergrund muss die Frage stehen, was jeder junge Mensch für ein gelingendes Leben benötigt. Im Mittelpunkt stehen also die individuellen Fähigkeiten und strukturellen, insb. auch sozialpolitischen Rahmenbedingungen und die materiellen wie immateriellen Ressourcen, über die der Mensch verfügen können muss, damit er sein Leben erfolgreich gestalten kann.
Ein Zusammenschluss von Erziehungsfachverbänden in der Erziehungshilfe hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Regierung erarbeitet. Dieser Referententwurf sieht die Streichung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe zum 1. Jan. 2023 vor.
AFET hat sein achtes IMPUL!SE-Papier veröffentlicht. In diesem geht es um die veränderten Herausforderungen an die Landesjugendämter durch das KJHG. Die Autorin des Arbeitspapiers ist ehemalige Vorsitzende der BAG Landesjugendämter und langjährige Leiterin des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz.
Das Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz und AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. haben sich mit der Frage der Schulbegleitung in Corona-Zeiten beschäftigt. Da die Schulpraxis nach den Sommerferien noch unklar ist, ist auch die Situation für die Schulbegleitung ungeklärt. Kann und soll Schulbegleitung auch außerhalb des Ortes Schule – im Homeschooling – stattfinden? Der Blick auf die aktuelle Praxis zeigt, dass übergreifende Lösungen für den Umgang mit der Schulbegleitung unter Bedingungen der Corona-Einschränkungen noch fehlen.
AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
Der Vorstand der AFET Bundesverband zur Erziehungshilfe e.V. hat Ende Februar eine Stellungnahme zum 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts) veröffentlicht. Hier geht es auch um die Frage der Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern und angedachte Rechte und Positionen der Pflegeeltern.
Das neunte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der Frage der Grundrechte im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe auseinander und beschreibt, welche Aufgaben jetzt nach den Gesetzesänderungen anstehen.
Bericht über die Jahrestagung der AFET vom 16.-17. November 2022 in Berlin. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde die Umsetzung des KJSG in die Praxis diskutiert und neue Überlegungen vorgestellt. AFET weist außerdem darauf hin, dass ihre überaus erfolgreiche Impulspapierreihe auch im Jahr 2023 weitergeführt wird.
AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE)
Eine Stellungnahme der Erziehungshilfefachverbände AFET, BVkE, Caritas, IGFH, EREV zur Verbesserung der digitalen Kommunikation im Rahmen der Jugendhilfe. »Wer nicht (digital) kommuniziert, nimmt nicht teil", denn Kindheit und Jugend finden in digitalisierten Lebenswelten statt. Damit sind auch die Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor vielfältige pädagogische, ethische, technische und rechtliche Fragen gestellt.
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„Große Lösung“ und Inklusion – eine Stellungnahme der Erziehungshilfefachverbände IGfH und AFET - Rückmeldungen
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Die beiden Erziehungshilfeverbände IGfH (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V.) und AFET (Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) haben seit 2011 eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Thematik „Inklusion und Große Lösung“ eingesetzt. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Begleitung der bundesweiten Debatte um die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen (mit und ohne Behinderungen) im SGB VIII. Neben einem ExpertInnengespräch zur Thematik „Teilhabeplan versus Hilfeplan-Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ in Köln, wurde dazu eine grundsätzliche Positionierung erarbeitet, deren Kernbotschaft lautet: Eine „Große Lösung“ basiert auf einer inklusiven Ausrichtung des Kinder- und Jugendhilfesystems.
Aufgrund der Offenheit des Konzepts der Inklusion, muss allerdings der inklusive Zugang mit einem Befähigungsansatz zusammengedacht werden. Im Vordergrund muss die Frage stehen, was jeder junge Mensch für ein gelingendes Leben benötigt. Im Mittelpunkt stehen also die individuellen Fähigkeiten und strukturellen, insb. auch sozialpolitischen Rahmenbedingungen und die materiellen wie immateriellen Ressourcen, über die der Mensch verfügen können muss, damit er sein Leben erfolgreich gestalten kann.
Die Rückmeldungen sowie die ursprüngliche Positionierung der beiden Erziehungshilfeverbänden finden Sie hier