AGJ verabschiedet Diskussionspapier zu privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ nimmt in einem neuen Diskussionspapier die Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege und die weitergehende Qualifizierung der Pflegekinderhilfe in den Blick.
Mit der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII und der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII gibt es zwei Angebotsformen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen haben. Für beide Angebote charakteristisch ist, dass sie ursprünglich als familienanaloge Betreuung im privaten Raum konzipiert und somit staatlichen Regulierungen weitestgehend entzogen waren. Beide Angebotsformen verändern sich und gewinnen an Bedeutung, sobald sich die Rahmenbedingungen des jeweils institutionellen Pendants verändern. Eine dadurch wachsende Gemeinsamkeit dieser im Prinzip unterschiedlichen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass jenseits von Professionalisierungsnotwendigkeiten auf der einen Seite und der privat organisierten Erziehung in familiären Kontexten auf der anderen Seite zunehmende Qualifizierungserfordernisse offensichtlich werden, die Ausdruck der Wahrnehmung von privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung sind.
Ein Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ zur Zuständigkeit ALLER Kinder und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig von Behinderung oder Nichtbehinderung.
Die AGJ hat vom dem 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), der vom 18. bis 20. Mai 2021 das erste Mal in seiner Geschichte digital stattfand, eine Multimedia-Dokumentation erstellt, die nun online abrufbar ist.
Mit dem Positionspapier „Weiterentwicklung und Qualifizierung der Pflegekinderhilfe in Deutschland“ will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) Pflegekinderhilfe in Deutschland weiter qualifizieren.
Ein gemeinsames Positionspapier zur Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe
Ein gemeinsames Positionspapier zur Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie - BAG KJPP, des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie – BKJPP, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie – DGKJP sowie der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ.
Im Interesse der von ihnen unterstützten jungen Menschen müssen Fachkräfte an der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie (KJPP) und Kinder- und Jugendhilfe (KJH) ihre Zusammenarbeit gestalten.
Der gesellschaftliche Diskurs über den Umgang mit Vielfalt bewegt sich im Spannungsfeld von Exklusion, Separation, Integration und Inklusion. Die AGJ erläutert diese verschiedenen Möglichkeiten und verweist auf die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für das Konzept der Inklusion.
'Die Vorzüge institutionalisierter Beteiligung und gelebter Beteiligungskultur auf Landesebene für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe erschließen.' Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. Mit dem vorliegenden Positionspapier will die AGJ den bundesweiten Ausbau und die Verstetigung landesweiter Interessenvertretungen von jungen Menschen aus stationären Angebotsformen befördern.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ setzt sich in diesem Positionspapier mit dem Verhältnis von Recht und Fachlichkeit der Sozialen Arbeit auseinander, da im Alltag der sozialpädagogischen Arbeit häufig mit dem Recht unsicher und ambivalent umgegangen wird.
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AGJ verabschiedet Diskussionspapier zu privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung
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Auszug aus der Webseite:
Mit der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII und der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII gibt es zwei Angebotsformen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen haben. Für beide Angebote charakteristisch ist, dass sie ursprünglich als familienanaloge Betreuung im privaten Raum konzipiert und somit staatlichen Regulierungen weitestgehend entzogen waren. Beide Angebotsformen verändern sich und gewinnen an Bedeutung, sobald sich die Rahmenbedingungen des jeweils institutionellen Pendants verändern. Eine dadurch wachsende Gemeinsamkeit dieser im Prinzip unterschiedlichen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass jenseits von Professionalisierungsnotwendigkeiten auf der einen Seite und der privat organisierten Erziehung in familiären Kontexten auf der anderen Seite zunehmende Qualifizierungserfordernisse offensichtlich werden, die Ausdruck der Wahrnehmung von privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung sind.
Quelle: jugendhilfeportal
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