Aufruf gegen freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe
Die IGFH fordert die ersatzlose Abschaffung aller geschlossenenen Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe und hat dazu eine Petition eingereicht.
IGFH: "Man kann nicht an `Heimkindern` das exekutieren, was ansonsten in der Gesellschaft mit Fug und Recht als verboten gilt, nämlich eine Erziehung mit psychischen und physischen Zwang"
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der IGFH mit der Möglichkeit der eigenen Unterschrift, um das Anliegen zur unterstützen.
Die vorliegende Expertise wurde im Auftrag der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (Koordinierungsstelle des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft) vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF e. V.) und vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS e. V.) erstellt. Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern nach § 1684 BGB. Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sondern auch die Pflicht. Bei Kindern unter Vormundschaft stellt sich die Frage, wer in welcher Form für die Planung und Vorbereitung, Gestaltung und ggf. Begleitung des Umgangskontaktes mit den Eltern (oder anderen Angehörigen) oder aber für einen Ausschluss des Umgangs verantwortlich ist, da im Falle von Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft mehrere Institutionen und Fachkräfte in den Hilfeprozess und Hilfeplan involviert sind.
Ein Zusammenschluss von Erziehungsfachverbänden in der Erziehungshilfe hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Regierung erarbeitet. Dieser Referententwurf sieht die Streichung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe zum 1. Jan. 2023 vor.
Der Arbeitsentwurf des BMFSFJ zum neuen SGB VIII vom 23.08.2016 ist vom Tisch - Anfang 2017 soll es einen Referentenentwurf zu einer kleinen SGB VIII Reform geben.
Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) als unabhängiger Fachverband für Erziehungshilfen in Deutschland reagiert mit dieser Stellungnahme auf aktuelle Strukturdebatten der Kinder- und Jugendhilfe und hier speziell der Erziehungshilfen.
Die Fachverbände AFET, IGFH, BvKE und EREV warnen vor der Umsetzung der bisherigen Arbeitsentwürfe des Bundesfamilienministeriums und sehen hier deutliche Änderungsbedarfe. Sie weisen darauf hin, dass die aktuell geplante Neuausrichtung des SGB VIII in Umfang und Auswirkung vergleichbar ist mit der gesetzlichen Einführung des SGB VIII vor 25 Jahren.
Tagungsbericht der internationalen und nationalen Expertenworkshops im Projekt „Was kommt nach der stationären Erziehungshilfe? – Gelungene Unterstützungsmodelle für Care Leaver“ (IGfH, Universität Hildesheim)
In der gemeinsamen Stellungnahme wird explizit auf die Widersprüchlichkeit der vorgeschlagenen Änderung der Hilfe für junge Volljährige - keine "Soll-Leistung" sondern "Kann-Leistung"- zu bisherigen Stellungnahmen des Bundesrates verwiesen.
Neben der bereits Anfang Oktober veröffentlichen Synopse, hat nun das DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - auch eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erarbeitet, ebenso wie die IGFH. Die IGFH hat im Rahmen des 'Dialogforums Pflegekinder' intensiv auf die Praxissituation und die sich darauf ergebenden notwendigen Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Pflegekinderhilfe hingewiesen. Inzwischen hat es eine Vielzahl von Stellungnahmen der verschiedenen Institutionen gegeben, auf die wir hier hinweisen.
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Aufruf gegen freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe
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IGFH: "Man kann nicht an `Heimkindern` das exekutieren, was ansonsten in der Gesellschaft mit Fug und Recht als verboten gilt, nämlich eine Erziehung mit psychischen und physischen Zwang"
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der IGFH mit der Möglichkeit der eigenen Unterschrift, um das Anliegen zur unterstützen.