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29.09.2019

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.

Inhalt der Empfehlungen

  1. Einleitung  
  2. Hinweise zur Bemessung der Pauschalbeträge in Bezug auf die Kosten für den Sachaufwand
  3. Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen
  4. Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung
Empfehlungen zum Pflegegeld

Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen Hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand ergeben sich auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr die aus der Tabelle ersichtlichen Werte:

Alter des Pflegekindes (von... bis unter... Jahren)Kosten für den Sachaufwand (€)Kosten für die Pflege und Erziehung (€)
0 – 6568248
6 – 12653248
12 – 18718248
Unfallversicherung und Alterssicherung

Unfallversicherung: Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (157,85 €/Jahr) - pro betreuendem Elternteil

Alterssicherung: Mindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung (42,53 €/Monat) - pro Pflegekind / ein Pflegeelternteil