Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.
Hinweise zur Bemessung der Pauschalbeträge in Bezug auf die Kosten für den Sachaufwand
Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen
Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung
Empfehlungen zum Pflegegeld
Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen Hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand ergeben sich auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr die aus der Tabelle ersichtlichen Werte:
Alter des Pflegekindes (von... bis unter... Jahren)
Kosten für den Sachaufwand (€)
Kosten für die Pflege und Erziehung (€)
0 – 6
568
248
6 – 12
653
248
12 – 18
718
248
Unfallversicherung und Alterssicherung
Unfallversicherung: Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (157,85 €/Jahr) - pro betreuendem Elternteil
Alterssicherung: Mindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung (42,53 €/Monat) - pro Pflegekind / ein Pflegeelternteil
Eine Rufbereitschaft zum Schutz von Kindern in Gefährdungslagen außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes kann nicht auf einen freien Träger übertragen werden, da dieser nicht dazu berechtigt ist, Kinder in Obhut nehmen zu können. Darauf weist ein kurzes Gutachten des Deutschen Vereins vom 9. März 2020 hin.
Gutachten des Deutschen Vereins zum Anspruch auf Betreuung durch das Jugendamt auch für Pflegepersonen, die ein Kind mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe aufgenommen haben.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über die Frage, ob nicht mitwirkungsbereite Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb der Jugendhilfe in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden dürfen.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. In den Empfehlungen 2018 wird eine Steigerung in allen Altergruppen empfohlen. Pauschalen zur Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert.
Auszüge "Das Kindeswohl im Zentrum der Adoption" und "Dauerpflege und Adoption" des Diskussionspapiers zur Adoption des Deutschen Vereins vom Juni 2014
Das Gutachten aus Juni 2012 beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Leistungen nach §§ 27, 33 SGB VIII bzw. § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 Abs. 3 SGB XII.
Geschätzt 640.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren befinden sich in Deutschland weder in Schule, Ausbildung oder in Beschäftigung. Ihnen droht eine dauerhafte Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Um soziale Ausgrenzung zu verhindern fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mehr individuelle und verlässliche Unterstützung und eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltungen und freien Träger.
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
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Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege
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Inhalt der Empfehlungen
Empfehlungen zum Pflegegeld
Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen Hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand ergeben sich auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr die aus der Tabelle ersichtlichen Werte:
Unfallversicherung und Alterssicherung
Unfallversicherung: Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (157,85 €/Jahr) - pro betreuendem Elternteil
Alterssicherung: Mindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung (42,53 €/Monat) - pro Pflegekind / ein Pflegeelternteil