Experten: "Große Lösung" bei Kinder- und Jugendhilfe muss kommen
Für die umfassende Zuständigkeit der Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendliche unabhängig von eventuellen seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen sprechen sich die Autoren des 13. Kinder- und Jugendberichtes aus.
Bei einem öffentlichen Expertengespräch im Familienausschuss am Montagnachmittag sagte Professor Heiner Keupp, Vorsitzender der Sachverständigenkommission, gebraucht werde die ”Große Lösung“. ”Da müssen wir ran“, forderte der Sozialpsychologe. Es sei ihm bewusst, dass es mit ”tiefgreifenden Veränderungen“ verbunden sei, wolle man die bisher geltenden verschiedenen Sozialgesetzgebungen zu einem einzigen Gesetz zusammenführen.
Derzeit, so ergänzte der Sozialpädagoge Christian Lüders, gebe es lediglich im Bereich der Kindertagesstätten ein flächendeckendes integratives Betreuungsangebot. ”Danach ist Schluss damit“, so Lüders. Für alle Älteren bedeute dies: Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe auf der einen Seite und Behindertenhilfe auf der anderen Seite. Beide Maßnahmen seien sehr spezialisiert, aber gleichzeitig auch voneinander isoliert. ”Ein behinderter Jugendlicher mit einem Drogenproblem ist im derzeitigen Hilfesystem nicht denkbar“, kritisierte Lüders, ebenfalls Mitglied der Sachverständigenkommission. Bei den Arbeiten am Kinder- und Jugendbericht sei zudem aufgefallen, dass es keine Studien über die ”subjektiven Sichtweisen“ Kinder und Jugendlicher mit Behinderungen gebe. ”Die unzureichende Datenlage ist im Grunde ein Skandal“ befand Lüders.
Im 13. Kinder- und Jugendbericht, der unter dem Titel ”Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen - Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe“ stand, verweisen die Wissenschaftler zudem darauf, dass nach wie vor der soziale Status entscheidend für die Gesundheit der Kinder- und Jugendlichen sei. Besonderen Förderungsbedarf sehen Keupp und Lüders daher bei Kindern, die in Armut aufwachsen, bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ebenso wie bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Gleiches gelte auch für Kinder von psychisch kranken Eltern und traumatisierte Kinder und Jugendliche.
Auf die geforderte große Lösung eingehend zeigte sich Professor Keupp optimistisch, auf diesem Wege voranzukommen. Schließlich, so Keupp, habe die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem vorgelegten Bericht deutlich gemacht, ebenfalls an einer Zusammenfassung der Leistungen für Kinder und Jugendliche interessiert zu sein.
AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. hat soeben das fünfte IMPUL!SE-Papier veröffentlicht. In den Arbeitspapiergen geht es um die Neuerungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG unter den verschiedenen Gesichtspunkten der Kinder- und Jugendhilfe.
Soziale Dienste können insbesondere die beiden inneren Felder beeinflussen: Not erkennen und abmildern, Ressourcen für die Bewältigung der besonders gravierenden Probleme zu- gänglich machen und manchmal sogar Wendepunkte ermöglichen. In der Zusammenschau der Ergebnisse der verschiedenen Forschungsprojekte und nach vielen Gesprächen in der »Forschungswerkstatt Pflegekinder « zeichnen sich insbesondere vier Belastungsquellen ab, die die Entwicklungschancen der Kinder stark beeinflussen und auf die eine echte Pflegekinderhilfe spezifische Antworten finden muss.
Im Auftrag der Netzwerkstelle "Ombudschaft in der Jugendhilfe" hat Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner ein Rechtsgutachten zur Implementierung von ombudschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGB VIII geschrieben.
Qualität in der Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien braucht eine entsprechende personelle Ausstattung. Bei einer Fallzahl von 80 und mehr Kindern auf eine Vollzeitkraft ist es zeitlich nicht möglich, als vertrauensvoller Partner von der Pflegefamilie wahrgenommen zu werden und wirklich ein Beratungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Anforderungen an Politik und Fachkräfte aus der Perspektive der Pflegefamilienverbände.
Zunehmend haben sich in den letzten Jahren Strukturen der Unterbringungen von Kindern, die nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können, verändert.
Die frühere Unterteilung "Pflegefamilie" und "Heim" ist so nicht mehr möglich. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Überlappungen beider Strukturen, die durch unterschiedlichste Bezeichnungen verwirren. Moses Online reagiert darauf mit einer Erweiterung des Angebotes.
Offener Brief des Bundesverbandes: Der Generalverdacht gegen Pflegeeltern muss abgestellt werden! Ebenso ist die Fachkompetenz der freien Träger nicht länger anzuzweifeln!
Immer wieder stellt sich die Frage, in welcher Weise der Amtsvormund seine Aufgaben wahrzunehmen hat: Unterliegt der Amtsvormund den Weisungen seiner Dienststelle? Wie weit gehen die Kompetenzen des Amtsvormunds? Kann der Amtsvormund nach Belieben entscheiden? Wann wird der Amtsvormund abgelöst durch einen Einzelvormund?
Vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen an Pflegefamilien fragt das vorliegende Gutachten des Beirates des BmFSFJ danach, welche rechtlichen Neujustierungen und Anpassungen der sozialen Praxis erforderlich sind, um der Situation von Pflegekindern und ihrer Pflegefamilien besser gerecht zu werden.
"Übergänge in die Zeit nach dem Heim" ist der Titel einer Langzeituntersuchung, die in Kooperation zwischen der Fachhochschule Münster und der Diakonie RWL / dem Evangelischen Fachverband für Erzieherische Hilfen RWL durchgeführt wurde.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat ein Positionspapier zum bestehenden oder zukünftig zu erwartenden Fachkräftemangel in der Jugendhilfe erarbeitet.
Experten: "Große Lösung" bei Kinder- und Jugendhilfe muss kommen
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Bei einem öffentlichen Expertengespräch im Familienausschuss am Montagnachmittag sagte Professor Heiner Keupp, Vorsitzender der Sachverständigenkommission, gebraucht werde die ”Große Lösung“. ”Da müssen wir ran“, forderte der Sozialpsychologe. Es sei ihm bewusst, dass es mit ”tiefgreifenden Veränderungen“ verbunden sei, wolle man die bisher geltenden verschiedenen Sozialgesetzgebungen zu einem einzigen Gesetz zusammenführen.
Derzeit, so ergänzte der Sozialpädagoge Christian Lüders, gebe es lediglich im Bereich der Kindertagesstätten ein flächendeckendes integratives Betreuungsangebot. ”Danach ist Schluss damit“, so Lüders. Für alle Älteren bedeute dies: Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe auf der einen Seite und Behindertenhilfe auf der anderen Seite. Beide Maßnahmen seien sehr spezialisiert, aber gleichzeitig auch voneinander isoliert. ”Ein behinderter Jugendlicher mit einem Drogenproblem ist im derzeitigen Hilfesystem nicht denkbar“, kritisierte Lüders, ebenfalls Mitglied der Sachverständigenkommission. Bei den Arbeiten am Kinder- und Jugendbericht sei zudem aufgefallen, dass es keine Studien über die ”subjektiven Sichtweisen“ Kinder und Jugendlicher mit Behinderungen gebe. ”Die unzureichende Datenlage ist im Grunde ein Skandal“ befand Lüders.
Im 13. Kinder- und Jugendbericht, der unter dem Titel ”Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen - Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe“ stand, verweisen die Wissenschaftler zudem darauf, dass nach wie vor der soziale Status entscheidend für die Gesundheit der Kinder- und Jugendlichen sei. Besonderen Förderungsbedarf sehen Keupp und Lüders daher bei Kindern, die in Armut aufwachsen, bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ebenso wie bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Gleiches gelte auch für Kinder von psychisch kranken Eltern und traumatisierte Kinder und Jugendliche.
Auf die geforderte große Lösung eingehend zeigte sich Professor Keupp optimistisch, auf diesem Wege voranzukommen. Schließlich, so Keupp, habe die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem vorgelegten Bericht deutlich gemacht, ebenfalls an einer Zusammenfassung der Leistungen für Kinder und Jugendliche interessiert zu sein.
pressemitteilung aus dem Bundestag