Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen
Ein Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ zur Zuständigkeit ALLER Kinder und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig von Behinderung oder Nichtbehinderung.
Das deutsche Sozialleistungssystem folgt bislang einem trennenden Ansatz
zum Umgang mit jungen Menschen und ihren Familien. Für Kinder,
Jugendliche, junge Volljährige und ihre Familien ist die Kinder- und
Jugendhilfe mit ihrem System des SGB VIII zuständig. Dennoch werden
einige junge Menschen aus dem Kreis dieser Gemeinschaft exkludiert. Haben
junge Menschen keine oder eine (drohende) seelische Behinderung, ist die
Kinder- und Jugendhilfe ihr Referenzsystem, haben sie eine geistige und/oder
körperliche Behinderung, ist die Sozialhilfe nach SGB XII vorrangig zuständig
(§ 10 Abs. 4 SGB VIII).
Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Mit diesem Positionspapier vom Juni 2018 nimmt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe — AGJ in den Blick, wie sich Benachteiligung auf Jugendliche auswirkt und welche Unterstützungsbedarfe bestehen. Es wird dargestellt, welche Möglichkeiten die Jugendhilfe für benachteiligte Jugendliche bietet. Angesichts der Zuständigkeiten mehrerer Rechtskreise diskutiert das Papier, ob es rechtlicher Änderungen bedarf bzw. wie die Umsetzungspraxis zu verbessern ist, damit benachteiligte Jugendliche ein passendes und verlässliches Angebot erhalten. Abschließend werden Handlungsbedarfe formuliert.
Die AGJ hat vom dem 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), der vom 18. bis 20. Mai 2021 das erste Mal in seiner Geschichte digital stattfand, eine Multimedia-Dokumentation erstellt, die nun online abrufbar ist.
Der gesellschaftliche Diskurs über den Umgang mit Vielfalt bewegt sich im Spannungsfeld von Exklusion, Separation, Integration und Inklusion. Die AGJ erläutert diese verschiedenen Möglichkeiten und verweist auf die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für das Konzept der Inklusion.
Ein gemeinsames Positionspapier zur Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe
Ein gemeinsames Positionspapier zur Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie - BAG KJPP, des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie – BKJPP, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie – DGKJP sowie der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ.
Im Interesse der von ihnen unterstützten jungen Menschen müssen Fachkräfte an der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie (KJPP) und Kinder- und Jugendhilfe (KJH) ihre Zusammenarbeit gestalten.
Mit dem Positionspapier „Weiterentwicklung und Qualifizierung der Pflegekinderhilfe in Deutschland“ will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) Pflegekinderhilfe in Deutschland weiter qualifizieren.
'Die Vorzüge institutionalisierter Beteiligung und gelebter Beteiligungskultur auf Landesebene für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe erschließen.' Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. Mit dem vorliegenden Positionspapier will die AGJ den bundesweiten Ausbau und die Verstetigung landesweiter Interessenvertretungen von jungen Menschen aus stationären Angebotsformen befördern.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ nimmt in einem neuen Diskussionspapier die Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege und die weitergehende Qualifizierung der Pflegekinderhilfe in den Blick.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ setzt sich in diesem Positionspapier mit dem Verhältnis von Recht und Fachlichkeit der Sozialen Arbeit auseinander, da im Alltag der sozialpädagogischen Arbeit häufig mit dem Recht unsicher und ambivalent umgegangen wird.
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Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen
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Ausgangslage
Das deutsche Sozialleistungssystem folgt bislang einem trennenden Ansatz
zum Umgang mit jungen Menschen und ihren Familien. Für Kinder,
Jugendliche, junge Volljährige und ihre Familien ist die Kinder- und
Jugendhilfe mit ihrem System des SGB VIII zuständig. Dennoch werden
einige junge Menschen aus dem Kreis dieser Gemeinschaft exkludiert. Haben
junge Menschen keine oder eine (drohende) seelische Behinderung, ist die
Kinder- und Jugendhilfe ihr Referenzsystem, haben sie eine geistige und/oder
körperliche Behinderung, ist die Sozialhilfe nach SGB XII vorrangig zuständig
(§ 10 Abs. 4 SGB VIII).
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