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24.05.2017

Grundbedingungen für eine Inklusive Lösung

Ein Diskussionspapier der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu einer Inklusiven Lösung innerhalb der Reform des SGB VIII - u.a. auch in der Pflegekinderhilfe.

Das Diskussionspapier der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 15.Mai 2017 beginnt mit einer Beschreibung der Ausgangslage:

" Es besteht große Übereinstimmung im politischen Raum, in der Fachwelt und bei den Interessenvertretungen behinderter Menschen und ihrer Familien in der Einschätzung, dass die Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach des SGB VIII der richtige Schritt zu einer weiterentwickelten Kinder- und Jugendhilfe, einer verbesserten Leistungsgestaltung für junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien ist und einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten kann. Dieses Einverständnis gilt es zu nutzen."

"Auch wenn die Inklusive Lösung in einer Reform des SGB VIII vom 18. Deutschen Bundestag nicht umgesetzt wird, sehen die Fachverbände eine dringende Notwendigkeit, den Beratungsprozess über die geplante Reform fortzusetzen und zu intensivieren."

Im Abschnitt IV - 'Zu Einzelfragen der Reform' wird auch die notwendige Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe beschrieben:

13.) Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe
  • Für die Pflegekinderhilfe ist eine kindzentrierte Leistungsgestaltung und frühzeitige Perspektivenklärung von besonderer Bedeutung.
  • Leistungsabbrüche durch einen zu früh einsetzende n Wechsel vom Leistungssystem des SGB VIII in andere Leistungssysteme müssen vermieden werden.
  • Vor dem Abbruch von Pflegeverhältnissen muss im Hilfeplanverfahren verbindlich ermittelt werden, wie der weitere Kontakt des Jugendlichen zu seiner bisherigen Pflegefamilie ausgestaltet wird.
  • Eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive in der Pflegefamilie führt zu einem erhöhten Unterstützungs- und Beratungsbedarf der Pflegeeltern. Spezifisches Fachwissen über verschiedene Teilhabebeeinträchtigungen und über Förder- und Unterstützungsmaßnahmen ist erforderlich.
  • Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie muss intensiviert werden. Gerade Eltern mit Behinderung haben einen erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf, um insbesondere auf mögliche Rückführungen vorbereitet zu werden. Ihnen muss ein niedrigschwelliger, barrierefreier Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden.

Für den Bereich des Pflegekinderwesens ist es von elementarer Bedeutung, eine kindzentrierte Perspektive bei der Ausgestaltung der Leistungen einzunehmen. Dies beinhaltet eine früh einsetzende Perspektivenklärung, die einen ganzheitlichen Blick einnimmt.

Das Bedürfnis von Kindern nach Stabilität erfordert es, auch Kontinuität sicherzustellen. Daher müssen zum einen Leistungsabbrüche durch einen zu früh einsetzenden Wechsel vom Leistungssystem des SGB VIII in andere Leistungssysteme vermieden werden. Pflegekinder werden verstärkt mit dieser Problematik konfrontiert, da sie in erhöhtem Maße Entwicklungsverzögerungen und verzögerte Bildungsbiografien aufweisen. Um nicht die nachhaltige Wirkung von bereits begonnenen Pflegeverhältnissen zu zerstören, muss im Hilfeplanverfahren eine Regelung für den Abbruch von Pflegeverhältnissen getroffen werden. So muss vor dem Abbruch von Pflegeverhältnissen im Hilfeplanverfahren verbindlich ermittelt werden, wie der weitere Kontakt des Jugendlichen zu seiner bisherigen Pflegefamilie ausgestaltet sein soll und wie oft und in welchem Umfang Besuche in der Pflegefamilie vorgesehen sind.

Zum anderen ist eine Kontinuitätssicherung auch für eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive in Form des dauerhaften Lebens in einer Pflegefamilie bedeutsam. Damit geht ein erhöhter Unterstützungs- und Beratungsbedarf der Pflegeeltern einher. Diese Beratung muss durch Kräfte geleistet werden, die über spezifisches Fachwissen über verschiedene Teilhabebeeinträchtigungen verfügen.

Bei der Unterstützung der Pflegeeltern darf die kindzentrierte Sichtweise nicht aus dem Blick geraten. Da es auch im Interesse des Kindes sein kann, dem Kind zu einem späteren Zeitpunkt die Rückführung zur Herkunftsfamilie zu ermöglichen, darf die Arbeit mit der Herkunftsfamilie nicht unberücksichtigt bleiben. Gerade Eltern mit Behinderung haben einen erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf, um insbesondere auf mögliche Rückführungen vorbereitet zu werden. Ihnen muss ein niedrigschwelliger, barrierefreier Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden.

Davon sind auch aufsuchende Unterstützungsangebote umfasst. Bereits ab dem Zeitpunkt der Inpflegegabe sollten Herkunftseltern kontinuierlich in Hilfeplangespräche einbezogen werden. Dort sollten z.B. Umgangskontakte mit dem Kind, Rückführungsaspekte und allgemeine Aspekte des Wohlergehens des Kindes erörtert werden. Diese kontinuierliche Arbeit mit den Herkunftseltern muss in der Vorschrift zum Hilfeplanverfahren sichergestellt werden.

Wie alle anderen Unterstützungsleistungen im Pflegekinderwesen muss auch die nachgehende Unterstützung und Beratung der Herkunftseltern barrierefrei zugänglich sein.

Komplette Stellungnahme

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