Heizkostenzuschuss muss bei den jungen Menschen ankommen!
PFAD-Bundesverband e.V. hat eine Stellungnahme zur Weiterleitung des einmaligen Heizkostenzuschusses an die jungen Menschen in Pflegefamilien, die BAFÖG. BAB oder Ausbildungsgeld erhalten, veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat speziell für junge Menschen, die z.B. BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhalten, im Gesetzt zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (HeizkZuschG) ab 1. Juni 2022 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro beschlossen.
Unter den Berechtigten sind auch junge Menschen, die in einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben.
Das Bindesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) machte per Rundschreiben am 15.06.2022 alle Jugendämter darauf aufmerksam, dass dieser Zuschuss eine zweckgleiche Leistung im Sinne des § 92 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII „sein könne“. Daher hätten die unterhaltsgebenden Jugendämter einen Anspruch auf diesen Zuschuss und könnten ihn direkt bei der zuständigen Behörde geltend machen.
Das BMFSFJ geht davon aus, dass dies rechtens sei, da die jungen Menschen vom Jugendamt Unterhalt erhalten, „der auch die Heizkosten unter Berücksichtigung aktueller Marktpreise umfasst“.
Dem widerspricht der PFAD Bundesverband. Höhere Energiepreise sind in den aktuell gültigen Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2022 des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge noch gar nicht berücksichtigt. Denn die Empfehlungen wurden bereits vor der aktuellen Energiekrise im September 2021 beschlossen. Und auch da hinkten die notwendigen Erhöhungen bereits den gestiegenen Konsumausgaben hinterher. Sie sollen aus Rücksicht auf die Belastungen der Kommunen über drei Jahre verteilt werden.
Dem PFAD Bundesverband ist bislang auch kein Jugendamt bekannt, das von sich aus Pflegefamilien einen entsprechenden Zuschuss zukommen lässt. Und nur unter diesen Bedingungen könnten wir hier eine zweckgleiche Leistung akzeptieren.
Wir sehen die Gefahr, dass den jungen Menschen die ihnen zustehenden 230 Euro zum Ausgleich höherer Heizkosten vorenthalten werden.
Deshalb haben wir einen Mustertext entwickelt mit dem die Leistungsberechtigten, die in Pflegefamilien bzw. anderen Wohnformen der Hilfen zur Erziehung leben, ihre Ansprüche bei ihrer zuständigen wirtschaftlichen Jugendhilfe einfordern können.
Sie wollen es im kommenden Winter in ihren eigenen Räumen warm haben und nicht zum Aufwärmen in ihr gut beheiztes Jugendamt gehen müssen.
Mustertext:
Ich habe Anspruch auf BaföG / BAB / Ausbildungsgeld (bitte Zutreffendes auswählen). Daher steht mir auch der Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro zu, der für diesen Personenkreis im Heizkostenzuschussgesetz beschlossen wurde.
Deshalb fordere ich von der wirtschaftlichen Jugendhilfe die Weiterleitung des vollen Betrages an mich.
Die im PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und der Agenda Pflegefamilien zusammengeschlossenen Verbände sowie der hessische und baden-württembergische Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien äußern sich gemeinsam zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom Januar 2013
Der Deutsche Verein veröffentlicht jährlich neue Empfehlungen zur Höhe des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege. Da die überwiegende Mehrheit der Bundesländer diese Empfehlungen übernehmen, gibt es vergleichbare Pauschalsätze in der Bundesrepublik. Die Höhe der Pauschalsätze richtet sich auch nach der Steigerung der Lebenshaltungskosten. Für das Jahr 2023 hat der Deutsche Verein 10 % Erhöhung vorgeschlagen. PFAD-Bundesverband hat in seiner Stellungnahme erläutert, dass diese Erhöhung des Pflegegeldes nicht ausreichend ist.
PFAD Bundesverband e.V., der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., die 'Agenda Pflegefamilien' und das 'Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien' haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG erarbeitet und dem Bundesministerium zugesandt.
Seit Herbst 2014 erreichen den PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien täglich mindestens zwei Anfragen von betroffenen Adoptivmüttern, die keine Erziehungsleistung für ihre Adoptivkinder anerkannt bekommen. Eine Stellungnahme vom Bundesverband PFAD e.V. zur Benachteiligung von Adoptiv- und Pflegeeltern bei der sogenannten Mütterrente.
Seit seiner Gründung 1976 mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Schon 2002 forderte der Verband eine Alterssicherung für Pflegepersonen, die sich an den Leistungen zur Versicherung für pflegende Angehörige orientiert. Seit 2005 schreibt § 39 SGB VIII Absatz 4 die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“ vor. Die schon damals umstrittene Orientierung am hälftigen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung bedeutete eine monatliche Rente von zwei Euro und liegt jetzt bei ca. vier Euro. Bereits im Rechtsgutachten des DIJuF vom 16.01.2006 wurde dies als zu gering kritisiert
PFAD-Bundesverband e.V. plädiert für die Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung der Kostenheranziehung von Pflegekindern in der Jugendhilfe - Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens - reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen.
Bereits 2014 und 2015 machte PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ einer Mütterrente aufmerksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ befürchtet PFAD BV in einer Stellungnahme, dass ein Großteil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pflegemütter!
Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG-E) und Entwurf der Ersten Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung.
Die Delegierten der Landesverbände des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. trafen sich am 20./21. Juni 2009 in Karlsruhe und beschäftigten sich besonders mit der DJI-Studie " Pflegekinderhilfe in Deutschland".
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Heizkostenzuschuss muss bei den jungen Menschen ankommen!
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Die Bundesregierung hat speziell für junge Menschen, die z.B. BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhalten, im Gesetzt zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (HeizkZuschG) ab 1. Juni 2022 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro beschlossen.
Unter den Berechtigten sind auch junge Menschen, die in einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben.
Das Bindesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) machte per Rundschreiben am 15.06.2022 alle Jugendämter darauf aufmerksam, dass dieser Zuschuss eine zweckgleiche Leistung im Sinne des § 92 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII „sein könne“. Daher hätten die unterhaltsgebenden Jugendämter einen Anspruch auf diesen Zuschuss und könnten ihn direkt bei der zuständigen Behörde geltend machen.
Das BMFSFJ geht davon aus, dass dies rechtens sei, da die jungen Menschen vom Jugendamt Unterhalt erhalten, „der auch die Heizkosten unter Berücksichtigung aktueller Marktpreise umfasst“.
Dem widerspricht der PFAD Bundesverband. Höhere Energiepreise sind in den aktuell gültigen Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2022 des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge noch gar nicht berücksichtigt. Denn die Empfehlungen wurden bereits vor der aktuellen Energiekrise im September 2021 beschlossen. Und auch da hinkten die notwendigen Erhöhungen bereits den gestiegenen Konsumausgaben hinterher. Sie sollen aus Rücksicht auf die Belastungen der Kommunen über drei Jahre verteilt werden.
Dem PFAD Bundesverband ist bislang auch kein Jugendamt bekannt, das von sich aus Pflegefamilien einen entsprechenden Zuschuss zukommen lässt. Und nur unter diesen Bedingungen könnten wir hier eine zweckgleiche Leistung akzeptieren.
Wir sehen die Gefahr, dass den jungen Menschen die ihnen zustehenden 230 Euro zum Ausgleich höherer Heizkosten vorenthalten werden.
Deshalb haben wir einen Mustertext entwickelt mit dem die Leistungsberechtigten, die in Pflegefamilien bzw. anderen Wohnformen der Hilfen zur Erziehung leben, ihre Ansprüche bei ihrer zuständigen wirtschaftlichen Jugendhilfe einfordern können.
Sie wollen es im kommenden Winter in ihren eigenen Räumen warm haben und nicht zum Aufwärmen in ihr gut beheiztes Jugendamt gehen müssen.
Stellungnahme von PFAD-BV vom 12. September 2022