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15.09.2022
Stellungnahme

Heizkostenzuschuss muss bei den jungen Menschen ankommen!

PFAD-Bundesverband e.V. hat eine Stellungnahme zur Weiterleitung des einmaligen Heizkostenzuschusses an die jungen Menschen in Pflegefamilien, die BAFÖG. BAB oder Ausbildungsgeld erhalten, veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat speziell für junge Menschen, die z.B. BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhalten, im Gesetzt zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (HeizkZuschG) ab 1. Juni 2022 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro beschlossen.

Unter den Berechtigten sind auch junge Menschen, die in einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben.

Das Bindesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) machte per Rundschreiben am 15.06.2022 alle Jugendämter darauf aufmerksam, dass dieser Zuschuss eine zweckgleiche Leistung im Sinne des § 92 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII „sein könne“. Daher hätten die unterhaltsgebenden Jugendämter einen Anspruch auf diesen Zuschuss und könnten ihn direkt bei der zuständigen Behörde geltend machen.

Das BMFSFJ geht davon aus, dass dies rechtens sei, da die jungen Menschen vom Jugendamt Unterhalt erhalten, „der auch die Heizkosten unter Berücksichtigung aktueller Marktpreise umfasst“.

Dem widerspricht der PFAD Bundesverband. Höhere Energiepreise sind in den aktuell gültigen Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2022 des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge noch gar nicht berücksichtigt. Denn die Empfehlungen wurden bereits vor der aktuellen Energiekrise im September 2021 beschlossen. Und auch da hinkten die notwendigen Erhöhungen bereits den gestiegenen Konsumausgaben hinterher. Sie sollen aus Rücksicht auf die Belastungen der Kommunen über drei Jahre verteilt werden.

Dem PFAD Bundesverband ist bislang auch kein Jugendamt bekannt, das von sich aus Pflegefamilien einen entsprechenden Zuschuss zukommen lässt. Und nur unter diesen Bedingungen könnten wir hier eine zweckgleiche Leistung akzeptieren.

Wir sehen die Gefahr, dass den jungen Menschen die ihnen zustehenden 230 Euro zum Ausgleich höherer Heizkosten vorenthalten werden.

Deshalb haben wir einen Mustertext entwickelt mit dem die Leistungsberechtigten, die in Pflegefamilien bzw. anderen Wohnformen der Hilfen zur Erziehung leben, ihre Ansprüche bei ihrer zuständigen wirtschaftlichen Jugendhilfe einfordern können.

Sie wollen es im kommenden Winter in ihren eigenen Räumen warm haben und nicht zum Aufwärmen in ihr gut beheiztes Jugendamt gehen müssen.

Mustertext:

Ich habe Anspruch auf BaföG / BAB / Ausbildungsgeld (bitte Zutreffendes auswählen). Daher steht mir auch der Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro zu, der für diesen Personenkreis im Heizkostenzuschussgesetz beschlossen wurde.

Deshalb fordere ich von der wirtschaftlichen Jugendhilfe die Weiterleitung des vollen Betrages an mich.

Stellungnahme von PFAD-BV vom 12. September 2022