Keine Anerkennung der Erziehungsleistung für Adoptiv- und Pflegemütter
Bereits 2014 und 2015 machte PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ einer Mütterrente aufmerksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ befürchtet PFAD BV in einer Stellungnahme, dass ein Großteil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pflegemütter!
Stellungnahme von PFAD Bundesverband vom 22.Janaur 2018
In den am 12.01.2018 veröffentlichten Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD befindet sich folgende Aussage:
„Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ers-ten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente an-gerechnet bekommen. Wir wollen die Mütterrente II einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Punkt sollen für Mütter gelten, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben.“ (S. 13)
Eine ähnliche Aussage hatten wir im letzten Koalitionsvertrag aus 2013. Auch damals war von Müttern und Erziehung die Rede. Bereits in den PFAD Papieren vom 29.12. 2014 sowie Mai 2015 machte der PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ auf-merksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ ist zu befürchten, dass ein Groß-teil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pfle-gemütter!
Schon bei der letzten „Mütterrente“ gab es folgendes Problem: Die „Mütterrente“ wurde nur den Rentnerinnen zuerkannt, die bereits für ein Kind unter 12 Monaten Kindererziehungszeit aner-kannt bekommen hatten. Damit war die „Mütterrente“ für Rentnerinnen nur die Erhöhung von einem auf zwei Entgeltpunkte. Wer bisher keinen Entgeltpunkt hatte, bekam auch keine Erhöhung (vgl. PFAD Mai 2015).
Der Text aus dem Sondierungspapier, wonach „künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet“ werden soll, lässt vermuten, dass die bereits Bezugsberechtigten eine Erhö-hung bekommen, während diejenigen, die beim letzten Mal schon übergangen wurden, wieder leer ausgehen sollen.
Dabei ist es eine bedeutende und gesellschaftlich anerkennenswerte Leistung, auch ältere Kinder aufzunehmen und großzuziehen. Viele Adoptiv- und Pflegemütter, die jetzt im Rentenalter sind, haben dafür noch ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen. Auch sie haben verdient, dass ihre Er-ziehungsarbeit sich in ihrer Rente niederschlägt.
Der PFAD Bundesverband fordert für alle Adoptiv- und Pflegemütter die Anerkennung der Erziehungsleistung, auch wenn diese erst jenseits des 1. Lebensjahres des Kindes begonnen hat!
PFAD-Bundesverband e.V. plädiert für die Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung der Kostenheranziehung von Pflegekindern in der Jugendhilfe - Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens - reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen.
Veranstaltet vom Bundesform Vormundschaft und PFAD-Bundesverband wurde mit Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormündern ein Arbeitspapier entwickelt, in dem sieben Thesen zur Zusammenarbeit zwischen Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormund*innen festgehalten wurden.
Der Deutsche Verein veröffentlicht jährlich neue Empfehlungen zur Höhe des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege. Da die überwiegende Mehrheit der Bundesländer diese Empfehlungen übernehmen, gibt es vergleichbare Pauschalsätze in der Bundesrepublik. Die Höhe der Pauschalsätze richtet sich auch nach der Steigerung der Lebenshaltungskosten. Für das Jahr 2023 hat der Deutsche Verein 10 % Erhöhung vorgeschlagen. PFAD-Bundesverband hat in seiner Stellungnahme erläutert, dass diese Erhöhung des Pflegegeldes nicht ausreichend ist.
Seit Herbst 2014 erreichen den PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien täglich mindestens zwei Anfragen von betroffenen Adoptivmüttern, die keine Erziehungsleistung für ihre Adoptivkinder anerkannt bekommen. Eine Stellungnahme vom Bundesverband PFAD e.V. zur Benachteiligung von Adoptiv- und Pflegeeltern bei der sogenannten Mütterrente.
PFAD Bundesverband e.V., der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., die 'Agenda Pflegefamilien' und das 'Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien' haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG erarbeitet und dem Bundesministerium zugesandt.
Die Bundesorganisationen PFAD-Bundesverband und die BAG KiAP haben eigene Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes mit inhaltlich unterschiedlichen Einschätzungen veröffentlicht.
Die im PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und der Agenda Pflegefamilien zusammengeschlossenen Verbände sowie der hessische und baden-württembergische Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien äußern sich gemeinsam zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom Januar 2013
Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG-E) und Entwurf der Ersten Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung.
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Keine Anerkennung der Erziehungsleistung für Adoptiv- und Pflegemütter
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Stellungnahme von PFAD Bundesverband vom 22.Janaur 2018
In den am 12.01.2018 veröffentlichten Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD befindet sich folgende Aussage:
„Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ers-ten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente an-gerechnet bekommen. Wir wollen die Mütterrente II einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Punkt sollen für Mütter gelten, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben.“ (S. 13)
Eine ähnliche Aussage hatten wir im letzten Koalitionsvertrag aus 2013. Auch damals war von Müttern und Erziehung die Rede. Bereits in den PFAD Papieren vom 29.12. 2014 sowie Mai 2015 machte der PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ auf-merksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ ist zu befürchten, dass ein Groß-teil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pfle-gemütter!
Schon bei der letzten „Mütterrente“ gab es folgendes Problem: Die „Mütterrente“ wurde nur den Rentnerinnen zuerkannt, die bereits für ein Kind unter 12 Monaten Kindererziehungszeit aner-kannt bekommen hatten. Damit war die „Mütterrente“ für Rentnerinnen nur die Erhöhung von einem auf zwei Entgeltpunkte. Wer bisher keinen Entgeltpunkt hatte, bekam auch keine Erhöhung (vgl. PFAD Mai 2015).
Der Text aus dem Sondierungspapier, wonach „künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet“ werden soll, lässt vermuten, dass die bereits Bezugsberechtigten eine Erhö-hung bekommen, während diejenigen, die beim letzten Mal schon übergangen wurden, wieder leer ausgehen sollen.
Dabei ist es eine bedeutende und gesellschaftlich anerkennenswerte Leistung, auch ältere Kinder aufzunehmen und großzuziehen. Viele Adoptiv- und Pflegemütter, die jetzt im Rentenalter sind, haben dafür noch ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen. Auch sie haben verdient, dass ihre Er-ziehungsarbeit sich in ihrer Rente niederschlägt.
Der PFAD Bundesverband fordert für alle Adoptiv- und Pflegemütter die Anerkennung der Erziehungsleistung, auch wenn diese erst jenseits des 1. Lebensjahres des Kindes begonnen hat!
Quelle: Die Stellungnahme auf der Webseite von Pfad BV
PFAD zur geplanten Veränderung der Mütterrente.pdf