Keine Anerkennung der Erziehungsleistung für Adoptiv- und Pflegemütter
Bereits 2014 und 2015 machte PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ einer Mütterrente aufmerksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ befürchtet PFAD BV in einer Stellungnahme, dass ein Großteil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pflegemütter!
Stellungnahme von PFAD Bundesverband vom 22.Janaur 2018
In den am 12.01.2018 veröffentlichten Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD befindet sich folgende Aussage:
„Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ers-ten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente an-gerechnet bekommen. Wir wollen die Mütterrente II einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Punkt sollen für Mütter gelten, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben.“ (S. 13)
Eine ähnliche Aussage hatten wir im letzten Koalitionsvertrag aus 2013. Auch damals war von Müttern und Erziehung die Rede. Bereits in den PFAD Papieren vom 29.12. 2014 sowie Mai 2015 machte der PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ auf-merksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ ist zu befürchten, dass ein Groß-teil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pfle-gemütter!
Schon bei der letzten „Mütterrente“ gab es folgendes Problem: Die „Mütterrente“ wurde nur den Rentnerinnen zuerkannt, die bereits für ein Kind unter 12 Monaten Kindererziehungszeit aner-kannt bekommen hatten. Damit war die „Mütterrente“ für Rentnerinnen nur die Erhöhung von einem auf zwei Entgeltpunkte. Wer bisher keinen Entgeltpunkt hatte, bekam auch keine Erhöhung (vgl. PFAD Mai 2015).
Der Text aus dem Sondierungspapier, wonach „künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet“ werden soll, lässt vermuten, dass die bereits Bezugsberechtigten eine Erhö-hung bekommen, während diejenigen, die beim letzten Mal schon übergangen wurden, wieder leer ausgehen sollen.
Dabei ist es eine bedeutende und gesellschaftlich anerkennenswerte Leistung, auch ältere Kinder aufzunehmen und großzuziehen. Viele Adoptiv- und Pflegemütter, die jetzt im Rentenalter sind, haben dafür noch ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen. Auch sie haben verdient, dass ihre Er-ziehungsarbeit sich in ihrer Rente niederschlägt.
Der PFAD Bundesverband fordert für alle Adoptiv- und Pflegemütter die Anerkennung der Erziehungsleistung, auch wenn diese erst jenseits des 1. Lebensjahres des Kindes begonnen hat!
In Zusammenarbeit mit PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. ist das übergeordnete Ziel des Forschungsverbundes »EMPOWERYOU«, Kinder und Jugendliche in Pflege- und Adoptivfamilien bei der Bewältigung früherer traumatischer Erfahrungen zu unterstützen und dem Risiko zukünftiger Mobbing- und Gewalterfahrungen entgegenzuwirken. Hierfür werden im Laufe von vier Jahren (Projektbeginn Anfang 2019) verschiedene Teilprojekte durchgeführt und vielseitige Fragestellungen untersucht.
Seit Herbst 2014 erreichen den PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien täglich mindestens zwei Anfragen von betroffenen Adoptivmüttern, die keine Erziehungsleistung für ihre Adoptivkinder anerkannt bekommen. Eine Stellungnahme vom Bundesverband PFAD e.V. zur Benachteiligung von Adoptiv- und Pflegeeltern bei der sogenannten Mütterrente.
Mitreden – Mitgestalten, ein Beitrag der Pflegefamilienverbände
Die bundesweiten Adoptiv- und Pflegefamilienverbände AGENDA-Pflegefamilien, Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und PFAD-Bundesverband e.V. haben zur neu beginnenden Diskussion der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet.
Die im PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und der Agenda Pflegefamilien zusammengeschlossenen Verbände sowie der hessische und baden-württembergische Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien äußern sich gemeinsam zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom Januar 2013
PFAD-Bundesverband e.V. hat eine Stellungnahme zur Weiterleitung des einmaligen Heizkostenzuschusses an die jungen Menschen in Pflegefamilien, die BAFÖG. BAB oder Ausbildungsgeld erhalten, veröffentlicht.
PFAD Bundesverband e.V., der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., die 'Agenda Pflegefamilien' und das 'Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien' haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG erarbeitet und dem Bundesministerium zugesandt.
PFAD-Bundesverband e.V. fordert eine Verbesserung beim sogenannten "Ausbildungsgeld". Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden Pflegekinder bei der Kostenheranziehung deutlich bessergestellt. Diese Neuregelung bezieht jedoch Jugendliche in geförderten Ausbildungen nicht mit ein.
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Keine Anerkennung der Erziehungsleistung für Adoptiv- und Pflegemütter
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Stellungnahme von PFAD Bundesverband vom 22.Janaur 2018
In den am 12.01.2018 veröffentlichten Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD befindet sich folgende Aussage:
„Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ers-ten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente an-gerechnet bekommen. Wir wollen die Mütterrente II einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Punkt sollen für Mütter gelten, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben.“ (S. 13)
Eine ähnliche Aussage hatten wir im letzten Koalitionsvertrag aus 2013. Auch damals war von Müttern und Erziehung die Rede. Bereits in den PFAD Papieren vom 29.12. 2014 sowie Mai 2015 machte der PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ auf-merksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ ist zu befürchten, dass ein Groß-teil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pfle-gemütter!
Schon bei der letzten „Mütterrente“ gab es folgendes Problem: Die „Mütterrente“ wurde nur den Rentnerinnen zuerkannt, die bereits für ein Kind unter 12 Monaten Kindererziehungszeit aner-kannt bekommen hatten. Damit war die „Mütterrente“ für Rentnerinnen nur die Erhöhung von einem auf zwei Entgeltpunkte. Wer bisher keinen Entgeltpunkt hatte, bekam auch keine Erhöhung (vgl. PFAD Mai 2015).
Der Text aus dem Sondierungspapier, wonach „künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet“ werden soll, lässt vermuten, dass die bereits Bezugsberechtigten eine Erhö-hung bekommen, während diejenigen, die beim letzten Mal schon übergangen wurden, wieder leer ausgehen sollen.
Dabei ist es eine bedeutende und gesellschaftlich anerkennenswerte Leistung, auch ältere Kinder aufzunehmen und großzuziehen. Viele Adoptiv- und Pflegemütter, die jetzt im Rentenalter sind, haben dafür noch ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen. Auch sie haben verdient, dass ihre Er-ziehungsarbeit sich in ihrer Rente niederschlägt.
Der PFAD Bundesverband fordert für alle Adoptiv- und Pflegemütter die Anerkennung der Erziehungsleistung, auch wenn diese erst jenseits des 1. Lebensjahres des Kindes begonnen hat!
Quelle: Die Stellungnahme auf der Webseite von Pfad BV
PFAD zur geplanten Veränderung der Mütterrente.pdf