PFAD-Bundesverband e.V. plädiert für die Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung der Kostenheranziehung von Pflegekindern in der Jugendhilfe - Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens - reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen.
Eine Fallgeschichte verdeutlicht, weshalb sich viele Pflegekinder, die einen Großteil ihres Verdienstes wieder an die Jugendhilfe abgeben müssen, demotiviert und ungerecht behandelt fühlen:
Familie Meier hat zwei Söhne.
Tom wurde im Alter von zwei Jahren adoptiert, hat einen guten Hauptschulabschluss und macht eine Ausbildung zum Mechatroniker.
Mark kam mit sechs Jahren als Pflegesohn in die Familie. Er hat nur mit viel Unterstützung seinen Hauptschulabschluss geschafft. Mark möchte Gärtner werden, die Berufsschule schafft er leider nicht. Nach langem Suchen wird eine kleine Gärtnerei gefunden, in der er Arbeit findet.
Beide Jugendliche bekommen 800 Euro als Lohn. Tom gibt 200 Euro an die Eltern ab und weitere 200 Euro spart er an für Führerschein und eine eigene Wohnung.
Dies würde Mark auch gerne tun. Da seine leiblichen Eltern jedoch nicht für ihn sorgen konnten, bekommt er Jugendhilfe. Das Jugendamt bezahlt seinen Lebensunterhalt und seinen Pflegeeltern einen kleinen Betrag für die Erziehung. Deshalb wird Mark „zu den Kosten herangezogen“ und muss 75% seines Gehalts an das Amt abgeben. Mark versteht das nicht, schließlich ist er doch nicht schuld an der Lebenssituation seiner leiblichen Eltern. Für 200 Euro ist er nicht bereit, sich abzurackern.
Pflegekinder sind zu einem hohen Prozentsatz gefährdet, später auf staatliche Sozialleistungen angewiesen zu sein. Der Auftrag der Jugendhilfe ist, junge Menschen dabei zu unterstützen, selbstständig leben zu können. In diesem Sinn entspricht jede Form des Geldverdienens von Pflegekindern und besonders eine Ausbildung dem „Ziel und Zweck der Leistung“ Vollzeitpflege.
Arbeit und daraus erzielter Lohn vermitteln den jungen Menschen das wichtige Gefühl von Selbstwirksamkeit, Selbständigkeit und Erfahrung. Deshalb sollte diese gefördert und nicht dadurch gefährdet werden, dass sich die Jugendlichen Gedanken darum machen müssen, ob es sich finanziell für sie überhaupt lohnt.
Bisher regelt § 94 Abs. 6 SGB VIII die Kostenbeteiligung junger Menschen in Pflegefamilien und Heimerziehung. Danach haben sie von ihrem Einkommen (abzüglich weniger absetzbarer Beträge) 75 % an die Jugendhilfe zurückzuzahlen. Eine in diesem Paragraphen eingeräumte Kann-Bestimmung, wonach die Jugendhilfe im Einzelfall auch einen geringeren oder gar keinen Kostenbeitrag erheben könnte, wird nach Kenntnis des PFAD Bundesverbandes in der Praxis kaum angewandt.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung, wie ein Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands jedoch nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen. Deshalb spricht sich der PFAD Bundesverband dafür aus, die Kostenbeteiligung junger Menschen abzuschaffen.
Pressemitteilung des PFAD-Bundesverbandes der Adoptiv- und Pflegefamilien e.V. vom 11. April 2019
Der Deutsche Verein veröffentlicht jährlich neue Empfehlungen zur Höhe des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege. Da die überwiegende Mehrheit der Bundesländer diese Empfehlungen übernehmen, gibt es vergleichbare Pauschalsätze in der Bundesrepublik. Die Höhe der Pauschalsätze richtet sich auch nach der Steigerung der Lebenshaltungskosten. Für das Jahr 2023 hat der Deutsche Verein 10 % Erhöhung vorgeschlagen. PFAD-Bundesverband hat in seiner Stellungnahme erläutert, dass diese Erhöhung des Pflegegeldes nicht ausreichend ist.
Seit Herbst 2014 erreichen den PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien täglich mindestens zwei Anfragen von betroffenen Adoptivmüttern, die keine Erziehungsleistung für ihre Adoptivkinder anerkannt bekommen. Eine Stellungnahme vom Bundesverband PFAD e.V. zur Benachteiligung von Adoptiv- und Pflegeeltern bei der sogenannten Mütterrente.
Veranstaltet vom Bundesform Vormundschaft und PFAD-Bundesverband wurde mit Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormündern ein Arbeitspapier entwickelt, in dem sieben Thesen zur Zusammenarbeit zwischen Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormund*innen festgehalten wurden.
Die Bundesorganisationen PFAD-Bundesverband und die BAG KiAP haben eigene Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes mit inhaltlich unterschiedlichen Einschätzungen veröffentlicht.
PFAD Bundesverband e.V., der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., die 'Agenda Pflegefamilien' und das 'Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien' haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG erarbeitet und dem Bundesministerium zugesandt.
Bereits 2014 und 2015 machte PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ einer Mütterrente aufmerksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ befürchtet PFAD BV in einer Stellungnahme, dass ein Großteil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pflegemütter!
PFAD-Bundesverband e.V. hat eine Stellungnahme zur Weiterleitung des einmaligen Heizkostenzuschusses an die jungen Menschen in Pflegefamilien, die BAFÖG. BAB oder Ausbildungsgeld erhalten, veröffentlicht.
Die im PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und der Agenda Pflegefamilien zusammengeschlossenen Verbände sowie der hessische und baden-württembergische Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien äußern sich gemeinsam zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom Januar 2013
Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG-E) und Entwurf der Ersten Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung.
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Kostenheranziehung von Pflegekindern
PFAD-Bundesverband e.V. plädiert für die Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern.
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Eine Fallgeschichte verdeutlicht, weshalb sich viele Pflegekinder, die einen Großteil ihres Verdienstes wieder an die Jugendhilfe abgeben müssen, demotiviert und ungerecht behandelt fühlen:
Pflegekinder sind zu einem hohen Prozentsatz gefährdet, später auf staatliche Sozialleistungen angewiesen zu sein. Der Auftrag der Jugendhilfe ist, junge Menschen dabei zu unterstützen, selbstständig leben zu können. In diesem Sinn entspricht jede Form des Geldverdienens von Pflegekindern und besonders eine Ausbildung dem „Ziel und Zweck der Leistung“ Vollzeitpflege.
Arbeit und daraus erzielter Lohn vermitteln den jungen Menschen das wichtige Gefühl von Selbstwirksamkeit, Selbständigkeit und Erfahrung. Deshalb sollte diese gefördert und nicht dadurch gefährdet werden, dass sich die Jugendlichen Gedanken darum machen müssen, ob es sich finanziell für sie überhaupt lohnt.
Bisher regelt § 94 Abs. 6 SGB VIII die Kostenbeteiligung junger Menschen in Pflegefamilien und Heimerziehung. Danach haben sie von ihrem Einkommen (abzüglich weniger absetzbarer Beträge) 75 % an die Jugendhilfe zurückzuzahlen. Eine in diesem Paragraphen eingeräumte Kann-Bestimmung, wonach die Jugendhilfe im Einzelfall auch einen geringeren oder gar keinen Kostenbeitrag erheben könnte, wird nach Kenntnis des PFAD Bundesverbandes in der Praxis kaum angewandt.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung, wie ein Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands jedoch nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen.
Deshalb spricht sich der PFAD Bundesverband dafür aus, die Kostenbeteiligung junger Menschen abzuschaffen.
Pressemitteilung des PFAD-Bundesverbandes der Adoptiv- und Pflegefamilien e.V. vom 11. April 2019