PFAD Kritisiert: Vier Euro Rente sind nicht „angemessen“!
Seit seiner Gründung 1976 mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Schon 2002 forderte der Verband eine Alterssicherung für Pflegepersonen, die sich an den Leistungen zur Versicherung für pflegende Angehörige orientiert. Seit 2005 schreibt § 39 SGB VIII Absatz 4 die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“ vor. Die schon damals umstrittene Orientierung am hälftigen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung bedeutete eine monatliche Rente von zwei Euro und liegt jetzt bei ca. vier Euro. Bereits im Rechtsgutachten des DIJuF vom 16.01.2006 wurde dies als zu gering kritisiert
Eine Alterssicherung die Unabhängigkeit von der Grundsicherung im Alter ermöglichen sollte erfordert aktuell mindestens 26 Rentenpunkte (pro alleinstehende Person).
Zahlreiche Pflegemütter erreichen diese Werte nicht, auch nicht mit einer Aufstockung durch die Riesterrente oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Bei der Anerkennung von Altersvorsorgeverträgen hat jedes Amt seine eigene Auslegungspraxis. Eine Umfrage des PFAD Verbandes brachte zu Tage, dass viele Pflegeeltern die gesetzlich festgelegten Zuschüsse deshalb gar nicht in Anspruch nehmen können.
Ein weiteres Problem sieht der Verband im Bereich der Bereitschaftspflege. Diese immer wichtiger werdende Tätigkeit wird in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht als Erziehungszeit anerkannt. Für Pflegemütter, die Bereitschaftsbetreuung anbieten und deshalb keine außerhäusliche Erwerbstätigkeit ausüben können, ist das Problem der fehlenden Alterssicherung besonders gravierend.
Der PFAD Bundesverband fordert Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegeeltern analog zur Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Soll die verantwortungsvolle Sorge für Pflegekinder nicht in die Altersarmut führen und wollen Jugendämter künftig noch eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen für familienbedürftige Kinder und Jugendliche finden, muss hier gesetzlich nachgebessert werden.
Pflegemütter – gesellschaftliches Engagement darf keine Altersarmut zur Folge haben
Der Verband hat eine umfassende Fachinformation zum Thema Rente für Pflegeeltern erarbeitet. Hierin wird erneut darauf hingewiesen, dass Pflegeeltern (besonders Pflegemütter) durch die Aufnahme eines Pflegekindes im Alter erhebliche Renteneinbußen erleiden und die bisher gesetzlich verankerten sogenannten Lösungen wirklich keine Hilfe in dieser Hinsicht sind.
Veranstaltet vom Bundesform Vormundschaft und PFAD-Bundesverband wurde mit Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormündern ein Arbeitspapier entwickelt, in dem sieben Thesen zur Zusammenarbeit zwischen Pflegekindern, Pflegeeltern und Vormund*innen festgehalten wurden.
Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG-E) und Entwurf der Ersten Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung.
Die Bundesorganisationen PFAD-Bundesverband und die BAG KiAP haben eigene Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes mit inhaltlich unterschiedlichen Einschätzungen veröffentlicht.
Bereits 2014 und 2015 machte PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ einer Mütterrente aufmerksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ befürchtet PFAD BV in einer Stellungnahme, dass ein Großteil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pflegemütter!
PFAD-Bundesverband e.V. hat eine Stellungnahme zur Weiterleitung des einmaligen Heizkostenzuschusses an die jungen Menschen in Pflegefamilien, die BAFÖG. BAB oder Ausbildungsgeld erhalten, veröffentlicht.
PFAD-Bundesverband e.V. fordert eine Verbesserung beim sogenannten "Ausbildungsgeld". Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden Pflegekinder bei der Kostenheranziehung deutlich bessergestellt. Diese Neuregelung bezieht jedoch Jugendliche in geförderten Ausbildungen nicht mit ein.
Vier bundesweit tätige Pflegefamilienverbände haben sich zu einem 'Runden Tisch der Pflege- und Adoptivfamilien' zusammengeschlossen und ihre erste gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht.
PFAD-Bundesverband e.V. plädiert für die Abschaffung der Kostenheranziehung von Pflegekindern.
Die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung der Kostenheranziehung von Pflegekindern in der Jugendhilfe - Freibetrag und/oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens - reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands nicht aus. Die jungen Menschen brauchen Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen.
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PFAD Kritisiert: Vier Euro Rente sind nicht „angemessen“!
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Eine Alterssicherung die Unabhängigkeit von der Grundsicherung im Alter ermöglichen sollte erfordert aktuell mindestens 26 Rentenpunkte (pro alleinstehende Person).
Zahlreiche Pflegemütter erreichen diese Werte nicht, auch nicht mit einer Aufstockung durch die Riesterrente oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Bei der Anerkennung von Altersvorsorgeverträgen hat jedes Amt seine eigene Auslegungspraxis. Eine Umfrage des PFAD Verbandes brachte zu Tage, dass viele Pflegeeltern die gesetzlich festgelegten Zuschüsse deshalb gar nicht in Anspruch nehmen können.
Ein weiteres Problem sieht der Verband im Bereich der Bereitschaftspflege. Diese immer wichtiger werdende Tätigkeit wird in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht als Erziehungszeit anerkannt. Für Pflegemütter, die Bereitschaftsbetreuung anbieten und deshalb keine außerhäusliche Erwerbstätigkeit ausüben können, ist das Problem der fehlenden Alterssicherung besonders gravierend.
Der PFAD Bundesverband fordert Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegeeltern analog zur Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Soll die verantwortungsvolle Sorge für Pflegekinder nicht in die Altersarmut führen und wollen Jugendämter künftig noch eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen für familienbedürftige Kinder und Jugendliche finden, muss hier gesetzlich nachgebessert werden.
Pflegemütter – gesellschaftliches Engagement darf keine Altersarmut zur Folge haben
Der Verband hat eine umfassende Fachinformation zum Thema Rente für Pflegeeltern erarbeitet. Hierin wird erneut darauf hingewiesen, dass Pflegeeltern (besonders Pflegemütter) durch die Aufnahme eines Pflegekindes im Alter erhebliche Renteneinbußen erleiden und die bisher gesetzlich verankerten sogenannten Lösungen wirklich keine Hilfe in dieser Hinsicht sind.
Quelle: PFAD-Bundesverband vom 20. Mai 2020