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23.02.2016

Regelungsvorschlag zur Schaffung eines Rechtsbehelfs bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen

Der Paritätische hat zum Diskussionsentwurf "Regelungsvorschlag zur Schaffung eines präventiven Rechtsbehelfs bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen" des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz eine Stellungnahme erarbeitet.

Im Fazit der Stellungnahme heißt es:

Der Paritätische erkennt die Notwendigkeit, dass aufgrund des Urteils des EGMR vom 15.01.2015 eine Pflicht des Gesetzgebers besteht, eine EMRK-konforme Bestimmung zu
schaffen, die es Eltern, insbesondere von kleinen Kindern, ermöglicht, ihr Recht auf Umgang bei überlangen Verfahren zu beschleunigen.
Die mit dem Diskussionsentwurf geplante, zusätzliche zeitliche Beanspruchung der
Gerichte ohne die gleichzeitige Anhebung der personellen Ressourcen lehnt der
Paritätische entschieden ab.
In der dem Diskussionsentwurf vorausgegangenen Entscheidung hat der EGMR festgestellt, dass es in Deutschland keinen präventiven Rechtsbehelf für Umgangsverfahren gibt, wenn eine faktische Präjudizierung durch Entfremdung aufgrund des überlangen Verfahrens, insbesondere bei kleinen Kindern, zu erwarten ist.

Die im Diskussionsentwurf enthaltene Regelung soll jedoch künftig für alle Kindschaftssachen aus § 155 Abs. 1 FamFG gelten. Für den Paritätischen bedarf es daher einer Formulierung, aus der die nach wie vor bestehende Priorität des Kindeswohls in Kindschaftssachen eindeutig hervorgeht und die verdeutlicht, dass in bestimmten Fällen eine Beschleunigung ausgeschlossen sein muss.
Den vorgelegten Diskussionsentwurf bewertet der Paritätische als kompliziert und zeitaufwendig. Der Rechtsbehelf scheint auf den ersten Blick geeignet, den Anforderungen des EGMR, was Effektivität und Beschleunigung betrifft, gerecht zu werden. Auf den zweiten Blick muss jedoch festgestellt werden, dass die Kindesinteressen zu stark in den Hintergrund treten. Für den Paritätischen gehen die vom BMJV erklärten
Verfahrensprinzipien keine „Schnelligkeit um jeden Preis“ und „am Kindeswohl orientierte Entscheidungen“ nicht aus den vorgelegten Neuregelungen des Diskussionsentwurfs hervor.
Gesamte Stellungnahme
Berlin, 08.01.2016
Ansprechpartnerin:
Franziska Pabst
Referentin für
Familienhilfe/-politik, Frauen und Frühe Hilfen
Paritätischer Gesamtverband

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