DIJuF-Gesamtsynopse zur Entwurfsfassung v. 3.2.2017 und eine kritische Stellungnahme der DGKJP/BAG KJPP/BKJPP, insbesonders zur Öffnungsklausel zur Umsetzung der inklusiven Lösung auf Länderebene.
der Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP)
der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP)
des Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP)
aus Anlass des XXXV. Wissenschaftlichen Kongresses unserer Fachgesellschaft zum Thema
„Dazugehören – Bessere Teilhabe für traumatisierte und psychisch belastete Kinder und
Jugendliche“ zu einem bekannt gewordenen Entwurf zur SGB VIII-Reform unter dem Titel „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)“
Das DIJuF hat das Arbeitspapier "KJSG: Umsetzungsaufgaben der Jugendämter" erarbeitet. In dem Arbeitspapier fasst das DIJuF die Aufgaben zusammen, die von den Jugendämtern nach dem KJSG in die Praxis umgesetzt werden müssen.
Ein Zusammenschluss von fachkompetenten Persönlichkeiten - vereint im "Team Fostercare 2020" - hat einen Artikel zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe erarbeitet und darin die Qualitätsstandards zur Diskussion gestellt, die in Verantwortung von Jugendämtern in der Infrastruktur der Pflegekinderhilfe partizipativ entwickelt werden sollen. Die Veröffentlichung erfolgt durch das DIJuF.
Namensänderung eines Pflegekindes nach § 3 NamÄndG; Erhebung einer Verwaltungsgebühr bei den Pflegeeltern? § 3 NamÄndG, § 3 1. NamÄndVO - DIJuF-Rechtsgutachten 31.05.2012, N 8.200 An
Sowohl nach § 93 SGB VIII als auch nach § 83 SGB XII zählen Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklichen Zweck erbracht werden, nicht zum Einkommen. Der Kinderbonus wird eindeutig aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift erbracht.
Das DIJuF hat u.a. auch zu den Paragrafenvorschlägen der SGB VIII-Reform, die die Pflegekinder betreffen, Gegenüberstellungen der aktuellen und der neu geplänten Gesetzeslage erarbeitet.
Ein Positionspapier des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) nimmt die Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens bei Kindeswohlgefährdung in den Blick und rückt dabei „das Kind“ in den Mittelpunkt.
Im Fall von sexueller Gewalt bzw. dem Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen ein Kind oder ein*e Jugendliche*n stellen sich für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf die Einleitung und den Ablauf eines Strafverfahrens zahlreiche Fragen. Das DIJuF hat auf Basis eines in seiner Fachzeitschrift 'Jugendamt' erscheinenden Artikels immer wiederkehrende Fragen und entsprechende Antworten zum Thema in einem Arbeitspapier zusammengefasst und auf seine Webseite gestellt.
Die vorliegende Expertise wurde im Auftrag der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (Koordinierungsstelle des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft) vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF e. V.) und vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS e. V.) erstellt. Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern nach § 1684 BGB. Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sondern auch die Pflicht. Bei Kindern unter Vormundschaft stellt sich die Frage, wer in welcher Form für die Planung und Vorbereitung, Gestaltung und ggf. Begleitung des Umgangskontaktes mit den Eltern (oder anderen Angehörigen) oder aber für einen Ausschluss des Umgangs verantwortlich ist, da im Falle von Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft mehrere Institutionen und Fachkräfte in den Hilfeprozess und Hilfeplan involviert sind.
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Die Kinderschutz-Zentren, AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Bundesrat
Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
von:
SGB VIII - Reform - aktuelles
Themen:
Gesamtsynopse
zur Entwurfsfassung vom 3.2.2017 eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen - als Vergleichsfassung zum Arbeitsentwurf vom 23.8.2016
Neue Synopse
Stellungnahme
aus Anlass des XXXV. Wissenschaftlichen Kongresses unserer Fachgesellschaft zum Thema
„Dazugehören – Bessere Teilhabe für traumatisierte und psychisch belastete Kinder und
Jugendliche“ zu einem bekannt gewordenen Entwurf zur SGB VIII-Reform unter dem Titel „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)“
Hier finden Sie die Stellungnahme.